| Autor |
Nachricht |
|
|
-- Montagehöhe für Fernscheinwerfer |
|
|
| kingoftf |
Verfasst am: Mo, 28. Jan 2008, 16:59 |
|
|
Anmeldungsdatum: 13.04.2006
Beiträge: 372
Wohnort: Arona, Teneriffa
|
allo,
gerade mal beim Träumen auf coolcruisers ins Auge gesprungen:

Ist sowas eigentlich in EU erlaubt, als Platz für Fernscheinwerfer?
Wäre dann weiter raus als die Original-Scheinwerfer in der Frontmaske und ca. 50cm höher....

Oder dürfen an dem Punkt, wenn überhaupt, nur Arbeitsscheinwerfer montiert werden?
Im Offroad-Forum sind die Meinungen gerade 2-1 dagegen.... |
_________________ Grüße aus Teneriffa
Michael |
|
| Nach oben |
|
|
|
 |
| Angela |
Verfasst am: Mo, 28. Jan 2008, 22:01 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 14.11.2003
Beiträge: 9682
Wohnort: weltbeste Kleinstadt
|
|
| Nach oben |
|
| ALI |
Verfasst am: Mo, 28. Jan 2008, 22:19 |
|
|
Anmeldungsdatum: 10.11.2002
Beiträge: 911
Wohnort: Freie Reichs- und Narrenstadt Rottweil
|
|
| Nach oben |
|
| uscarfreak |
Verfasst am: Mo, 28. Jan 2008, 23:30 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 06.02.2007
Beiträge: 178
Wohnort: Neustadt/Aisch
|
hallo ich habe meine fernschweinwerfer an dem Dachträger mont. ist erlaubt weil abnehmbar. laut pozilei ist es verboten aber laut tüv ok da sagt eh jeder was anderes. also mach wie´s dir gefällt.
mfg steven |
_________________ www.m-und-m-motors.de |
|
| Nach oben |
|
| Willem Jan Markerink |
Verfasst am: Mo, 28. Jan 2008, 23:36 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 19.06.2003
Beiträge: 1464
Wohnort: Niederlande
|
kingoftf hat Folgendes geschrieben: allo,
gerade mal beim Träumen auf coolcruisers ins Auge gesprungen:

Ist sowas eigentlich in EU erlaubt, als Platz für Fernscheinwerfer?
Wäre dann weiter raus als die Original-Scheinwerfer in der Frontmaske und ca. 50cm höher....

Oder dürfen an dem Punkt, wenn überhaupt, nur Arbeitsscheinwerfer montiert werden?
Im Offroad-Forum sind die Meinungen gerade 2-1 dagegen....
Meine Meinung:
LKW haben die auch haufenweise am Dach montiert.
(zwar oberhalb eine bestimmte Zahl/Staerke auch nicht erlaubt, aber in Prinzip schon)
War selbst uebrigens lange Zeit die Meinung dass 'hoch' eher schlecht waere wegen (Selbst-)Blendung....bei dichtes Schneetreiben duerfte das vielleicht immer noch der Fall sein, aber ansonsten hat das bereits am Dach montierte Fernlicht an einem Volvo C306 mir schnell ueberzeugt (separat zuschaltbares Fernlicht)....koennte theoretisch noch daran liegen dass der C3 keine Motorhaube hat, also von daher wenigstens nicht nochmal reflektieren koennte (per primaer-Reflektion von Schnee/Regen (besonders bei hell-farbige Motorhauben).
In dem Sinne, *und* wegen 3D/Tiefen/Schatten-effekt, wuerde ich die aber nicht gerne 'mittig', auf Fensterhoehe, montieren, wie dein Beispiel....wenn primaer-Blendung, dann dort am staerksten.
Und die Schnauze/Haube selbst wird so zum groessten Schattenspender.... |
_________________ "Those who wander are not necessarily lost" (Tolkien)
http://www.a1.nl/phomepag/markerink/main_4x4.htm |
|
| Nach oben |
|
| bandeirante |
Verfasst am: Mo, 28. Jan 2008, 23:56 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 23.04.2002
Beiträge: 1759
Wohnort: Südhessen
|
D-Land:
Für Fern- und Abblendscheinwerfer steht was im § 50 Stvzo (1,2 m), Zusatzscheinwerfer siehe § 52 ebenda.
Für Fahrzeuge vor 1988 gilt noch die alte Regelung (1,5 m). Und natürlich gibts Ausnahmegenehmigungen.
Für ARBEITS- und SUCHSCHEINWERFER gibt es meines Wissens keine Regelungen, da die ja während der Fahrt nicht genutzt werden
Wie das die kanarischen Ordnungshüter sehen?
Grüsse Axel O. |
_________________ Der Weg ist das Ziel |
|
| Nach oben |
|
| kingoftf |
Verfasst am: Di, 29. Jan 2008, 00:47 |
|
|
Anmeldungsdatum: 13.04.2006
Beiträge: 372
Wohnort: Arona, Teneriffa
|
Hallo,
Danke für die Infos,
Tja, die canarischen ITV(=TÜV) -Schergen sehen das, glaub ich, ähnlich wie die deutschen, zumindest alle Prüfstationen sind auch aus D.....
Und da in den Links auch was von EU-Norm steht, denke ich, dass das hier auch Geltung hat.
Der Hinweis mit der Blendung kam mir auch schon in den Sinn, denn dann leuchtet ja (bei der Befestigung Fensterrahmen) die ganze fette Motorhaube fröhlich mit, wahrscheinlich ziemlich unangenehm, vom sicherlich auch nicht zu verachtenden Schattenwurf durch die Haube mal ganz zu schweigen.
Wird dann wohl doch Stoßstange / Rahmen werden, mal gucken was am besten funktioniert.
Außerdem haben die Lampen, die mir nun zugeschickt werden, einen Durchmesser von 22cm, da sieht das am Fensterrahmen sicherlich eher beknackt aus.

|
_________________ Grüße aus Teneriffa
Michael |
|
| Nach oben |
|
| ThomasC |
Verfasst am: Mi, 30. Jan 2008, 07:32 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 30.07.2003
Beiträge: 662
Wohnort: TOBLERONE Mountains
|
Guten Morgen
Mein freundlicher Hallenchef der MFK (TÜV) meines Vertrauens hat mir folgendes erklärt. Nach EU-Norm dürfen max. 4 Fernscheinwerfer gleichzeitig brennen (inkl. der Fahrzeug eigenen Scheinwerfer). Die Montage auf dem Dach ist ab einer gewissen Höhe erlaubt (weiss die genaue Höhe nicht mehr). Die Zusatzscheinwerfer können abschaltbar, jedoch nicht autonom, sondern nur in Verbindung mit den ordentlichen Fernscheinwerfern geschaltet werden. Eine zusätzliche Kontrollleuchte am Armaturenbrett muss nicht vorhanden sein. Das ganze muss nicht im Fahrzeugschein eingetragen werden.
So habe ich meine beiden Hella Fernscheinwerfer zwischen Dachträger und Autodach geschützt auf einer Höhe von ca. 2 Meter ab Boden montiert. Die Motorhaube ist mattschwarz lackiert um die Eigenblendung zu eliminieren. Das ganze funktioniert in der Praxis einwandfrei. Und gut siehts auch noch aus...
Thomas |
_________________ "Politisch inkorrekter, asozialer Carina- und Buschtaxifahrer" |
|
| Nach oben |
|
|
|