Wiedereinführung der Endrohrmessung ab 01.01.2018
Am Ende hat sich die Politik über alle fachlichen Bedenken hinweggesetzt: ab dem 1. Januar 2018 wird die verbindliche Endrohrmessung für alle Fahrzeuge im Rahmen der Abgasuntersuchung wieder eingeführt. Der Bundesverkehrsminister begründet dies damit, dass diese Änderung der AU einen weiteren Abgasskandal in der Zukunft vermeiden helfe und dass Manipulationen an der Abgasanlage künftig besser aufgedeckt werden können.
Dass die Kosten steigen werden, ist inzwischen absehbar: Ab dem 1. Januar 2018 für den größeren Zeitaufwand der AU, ein Jahr später infolge der teilweisen Grenzwertabsenkung und ab 1. Januar 2021 für die Einführung einer Partikelanzahlmessung bei Dieselmotoren, was eine neue Konformitätsbewertung und Eichung der AU-Messgeräte erfordern könnte.
Die Rechnung für das nötige Update der im Feld befindlichen AU-Geräte, deren Aufrüstung oder gar vorzeitigen Austausch, wird letztlich der Autofahrer bezahlen müssen.
Und noch etwas ändert sich 2018!
Ab 01.09.2018 wird die co2 Steuer nach neuen Richtlinien berechnet...es wird teurer!,,
Seit 1. Juli 2009 (Erstzulassung neuer Pkw) wird zur Berechnung der Kfz-Steuer neben dem Motor-Hubraum der CO2-Wert herangezogen.
Zum hubraumbezogenen „Sockelbetrag“ (Ottomotor: 2,00 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum, Dieselmotor: 9,50 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum) kommt der CO2-abhängige Steuerbetrag hinzu (2,00 Euro je Gramm CO2 pro Kilometer oberhalb eines steuerfreien Grenzwertes von 95 g/km.
Basis für die Berechnung ist der in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld V.7) eingetragene CO2-Wert (g/km).
Zur Berücksichtigung der Umstellung der Prüfbedingungen der Abgasemissionen und des Kraftstoffverbrauchs im Rahmen der Pkw-Typgenehmigung von NEFZ zu WLTP wurde das Kfz-Steuergesetz entsprechend angepasst. So sieht das „Sechste Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 6. Juni 2017“ vor, dass mit Erstzulassung ab 1. September 2018 der CO2-Wert nach WLTP bei der Berechnung der Kfz-Steuer zu Grunde gelegt wird.
Da der WLTP-Messwert i.d.R. höher ist als der NEFZ-Wert des gleichen Modells, wird die Kfz-Steuer bei Erstzulassung eines Fahrzeuges ab 1. September 2018 höher sein als für Fahrzeuge des gleichen Modells, die vor diesem Stichtag zugelassen wurden.
Für Lagerfahrzeuge (End-of-Series), die nach NEFZ typgenehmigt wurden und die ab 1. September 2018 noch mit Ausnahmegenehmigung bis 30. August 2019 erstmalig zugelassen werden können, wird weiterhin der CO2-Wert nach NEFZ für die Steuerbemessung.
Schlimmer geht immer.....
Markus
**Neu in 2018 Endrohrmessung für alle! Und Kfz Steuer steigt
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- fsk18
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Re: **Neu in 2018 Endrohrmessung für alle! Und Kfz Steuer st
Mhh. Da ja der Abgas Skandal die stickoxide betraff, die weiterhin nicht gemessen werden ....
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Re: **Neu in 2018 Endrohrmessung für alle! Und Kfz Steuer st
Mir egal, hab H-Kennzeichen
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Re: **Neu in 2018 Endrohrmessung für alle! Und Kfz Steuer st
Ist das jetzt Realsatire oder haste Dir das ausgedacht? Der zweite Teil klingt zumindest ziemlich "verordnungsecht" - also richtig gut deutsch, also fast wie echt? Oder??
Gruß
Frank
Gruß
Frank
HZJ 78 (Bj. 2000), org. Fahrwerk, 265/75 AT, Zusatztank 130L, TF Sidepipe, CC Klappdach, Casemaker Ausbau / HiLux XtraCab 2KD-FTV (Bj. 2008), 235/85 AT auf Dotz Dakar, elektr. FH, mit Aufsetzkabine Willy180 / Beta ALP200 (Bj 2021)
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Re: **Neu in 2018 Endrohrmessung für alle! Und Kfz Steuer st
joe34 hat geschrieben:Mir egal, hab H-Kennzeichen
Werden die nicht abgeschafft?
Hilux 2016 X-Cab, OME leicht/mittel
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Re: **Neu in 2018 Endrohrmessung für alle! Und Kfz Steuer st
Cruisero hat geschrieben:Ist das jetzt Realsatire oder haste Dir das ausgedacht? Der zweite Teil klingt zumindest ziemlich "verordnungsecht" - also richtig gut deutsch, also fast wie echt? Oder??
Gruß
Frank
Danke für den mir zugetrauten Humor,
Aber
Es handelt sich hier um Fakten, leider kein Humor Fake, oder Satire.
Markus.
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Re: **Neu in 2018 Endrohrmessung für alle! Und Kfz Steuer st
Also zukünftig beim Verkauf angeben "wird noch nach NEFZ besteuert" Quasi Wertsteigerung für Alteisen.
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