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-- Nutzfläche J6 |
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| Timo |
Verfasst am: So, 06. Apr 2008, 12:41 |
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Anmeldungsdatum: 08.06.2001
Beiträge: 1536
Wohnort: Trier
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4x4-fox hat Folgendes geschrieben: Ja wird denn die 'Fläche' des Fahrers denn bei der Berechnung der Personenbeförderungs/Nutzfläche mit eingerechnet ? - - Irgendwo, so deucht mir, in der nahen Vergangenheit was gelesen zu haben, dass bei irgendeiner wichtigen Berechnung der Fahrer nicht mitgerechnet wird. - War das nicht wo im Zusammenhang der Formel zur Bestimmung der AF- Fahrzeuge? -
Wie war das nochmal gleich bitte, Tiimo oder wer, wie, was von mehr darüber weiss? - Irgendwie schon paradox, bei der einen Berechnunsformel mit Fahrersitz - bei der andern "mitohne" -
Hallo Fox,
vorab: die Flächenvergleiche werden gemacht weil in §2 IIa KraftStG u.a. damit definiert wird, wann ein Pkw vorliegt. Wenn dies nicht der Fall ist, handelt es sich um ein "anderes Fahrzeug", welches nach Gewicht besteuert wird.
§2 IIa Satz 2, 3 KraftStG
"(2)Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. (3)Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs."
Diese Flächenvergleiche haben aber nichts mit den Definitionen in der RL 2001/116/EG zu tun. Über die Zuladungsformel wird in der Richtlinie bestimmt, wann ein M1 AF nicht als Fahrzeug der Klasse M1 (Pkw) gilt. Bei dieser Formel wird der Fahrersitz nicht mitgerechnet.
Aber auch bei der Flächenberechnung wird der Fahrer+Fußraum nicht mitgerechnet. Hierzu hat das Finanzgericht Köln in dem Musterverfahren (s.o.) festgestellt:
"Richtig erscheint aber, die sogenannten "toten" - nicht nutzbaren - Flächen sowie den Sitz- und Fußraum des Fahrers nicht als Nutzfläche zu behandeln, da der Fahrer sowohl bei der Personen- wie bei der Personenbeförderung vorhanden ist."
Gruß,
Timo |
_________________ ABSOLUT. LC HJ60 - when in doubt, floor it !
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| fennek |
Verfasst am: Mo, 12. Mai 2008, 20:00 |
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Anmeldungsdatum: 09.10.2001
Beiträge: 94
Wohnort: Herxheim
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Hallo zusammen,
es gibt Neuigkeiten:
Ich habe vom Finanzamt nun die Bestätigung erhalten, dass ich ein "sonstiges Fahrzeug" habe und wieder nach Gewicht (=172€) besteuert werde!
Nach einigen Hin und Her wurde mir nun auch noch ein stattlicher Betrag für 2007 zurückbezahlt und die angekündigte Forderung für 2006 aufgehoben.
So lässt es sich in den Sommer cruisen. Morgen wird er wieder zugelassen!
Nicht verzagen Leute!
Gruß fennek |
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| Timo |
Verfasst am: Di, 13. Mai 2008, 12:36 |
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Anmeldungsdatum: 08.06.2001
Beiträge: 1536
Wohnort: Trier
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Sehr schön, freut mich!
Eigentlich müsste es doch in Rheinland-Pfalz sehr viel mehr Rückmeldung in dieser Hinsicht geben und zwar nicht nur von Toyota Fahrern, oder schlafen die alle?
Gruß,
Timo |
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