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-- Nutzfläche J6 |
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| fennek |
Verfasst am: Fr, 22. Feb 2008, 22:13 |
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Anmeldungsdatum: 09.10.2001
Beiträge: 98
Wohnort: Herxheim
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Hallo Gemeinde,
hat jemand von Euch schon mal die Nutzflächenberechnung für seinen J6 durchgeführt?
Wenn ja mit welchem Ergebnis?
Ich habe heute vom Finanzamt (Rheinland Pfalz) die Aufforderung bekommen nachzuweisen, dass mein (bisheriges) Wohnmobil entweder den Womo-Kriterien entspricht oder wegen den Flächenformel weiter nach Gewicht besteuert werden kann.
Bin für Eure Tipps dankbar.
Gruß fennek |
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| Timo |
Verfasst am: Sa, 23. Feb 2008, 12:35 |
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Anmeldungsdatum: 08.06.2001
Beiträge: 1718
Wohnort: Trier
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Hi Fennek,
zur Vorgehensweise lies Dir am besten die Anweisungen bei proallrad durch:
http://www.proallrad.com/vermessung.php?modus=SUB|5|10
Anschließend seien noch die Seiten 13 und 14 des Kölner Urteils wärmstens empfohlen.
Im Einzelnen:
1. Ermittlung der Innenfläche.
2. Ermittlung der Funktionsfläche, also die "tote" - nicht nutzbare Fläche wie Mitteltunnel (Schalthebel) + Pedale. Dazu gehört auch die Sitzfläche und der Fußraum des FAHRERs, da dieser, wie das FG Köln zutreffend ausführt, sowohl bei der Personen- als auch bei der Güterbeförderung vorhanden ist.
Die Radkästen gehören nicht zur Funktionsfläche, denn sie sind nutzbar!
3. Innenfläche minus Funktionsfläche = Nutzfläche!
4. Ermittlung der zur Personenbeförderung dienenden Fläche: Beifahrersitz (und nur genau den!) + Fußraum messen.
Dann Rückbank (und nur genau die!) + Fußraum messen. Jetzt kommt der Knackpunkt: von dieser Fläche nur 50% nehmen, denn diese Fläche kann sowohl der Personenbeförderung als auch dem Gütertransport dienen! Aber dieser Punkt ist strittig, die Kölner Richter haben die Ausführungen von Proallrad offensichtlich mißverstanden (siehe Seite 13 des Urteils).
Aber Du kannst ja mal beide Varianten durchrechnen, Mischfläche zu 50% oder zu 100% als Personenbeförderung rechnen. Wenn beide Varianten zum gleichen Ergebnis kommen - Personenbeförderungsfläche ist kleiner als die Hälfte der Nutzfläche, kannst Du beide Rechnungsweisen offenlegen und darauf verweisen, dass der BFH diesen Punkt im Revisionsverfahren klären wird. Ansonsten setzt Du halt ganz frech nur 50% der Mischfläche als zur Personenbeförderung dienend an.
5. Wenn Personenbeförderungsfläche weniger als 50% der Nutzfläche:
Du kannst ja auch mal versuchen Stefan Specht von Proallrad zu kontaktieren, er hat die Daten für den J6 schon mal gemessen, da bin ich mir absolut sicher....
Und ganz wichtig, halt uns auf dem Laufenden.
Gruß,
Timo |
_________________ ABSOLUT. LC HJ60 - when in doubt, floor it !
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LC 78 - der RAMBLER - when you're ready to get serious ! |
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| Timo |
Verfasst am: Fr, 29. Feb 2008, 09:52 |
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Anmeldungsdatum: 08.06.2001
Beiträge: 1718
Wohnort: Trier
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| Wie sieht's aus? Haste mal zum Zollstock gegriffen? |
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| fennek |
Verfasst am: So, 02. März 2008, 21:01 |
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Anmeldungsdatum: 09.10.2001
Beiträge: 98
Wohnort: Herxheim
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Hi Timo,
ja habe ich.
Aber nach meiner Vermessung (leichtes Plus für die Fläche zur Personenbeförderung) habe ich paar Fehler bei der Vermessung festgestellt. Ich muss die Aktion noch einmal penibel wiederholen:
Da der Toyo (abgemeldet) paar km entfernt in der Scheune steht, werde ich das demnächst bei Tageslicht machen.
Ich halte Euch auf dem laufenden.
Gruß und Danke für die Tipps fennek. |
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| Timo |
Verfasst am: Mo, 03. März 2008, 13:02 |
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Anmeldungsdatum: 08.06.2001
Beiträge: 1718
Wohnort: Trier
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Hi Fennek,
nächste Woche könnte ich unseren HJ60 auch vermessen - der steht nämlich auch schön trocken in einer Scheune...
Wenn Du willst können wir ja die Daten mal vergleichen.
Gruß,
Timo |
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| fennek |
Verfasst am: So, 09. März 2008, 12:50 |
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Anmeldungsdatum: 09.10.2001
Beiträge: 98
Wohnort: Herxheim
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Hallo zusammen,
anbei die Vermessungsergebnisse meines HJ60:
Innenfläche 4,487 m²
Nutzfläche 3,427 m²
Fläche zur Güterbeförderung 1,805m²
Fläche zur Personenbeförderung 1,622m²
Die Fläche zur Personenbeförderung ist damit kleiner
als die Fläche zur Güterbeförderung. Dies spricht ganz klar für die Gewichtsbesteuerung!
Bei diesem eindeutigen Ergebnis habe ich auf die alternative Form der Berechnung mit der Mischfläche der hinteren Sitzbank verzichtet.
@Timo
Liegen wir etwa gleich? - Nur als Plausicheck, dann kann ich die detaillierte Berechnung gerne noch ins Forum stellen.
Gruß fennek |
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| Timo |
Verfasst am: Fr, 14. März 2008, 17:10 |
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Anmeldungsdatum: 08.06.2001
Beiträge: 1718
Wohnort: Trier
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Hi Fennek,
habe heute morgen die Flächen gemessen. Da ich gerade nicht viel Zeit habe, um alles detailliert aufzuschlüsseln, sei nur kurz gesagt, daß meine Flächen in etwa mit Deinen übereinstimmen und die zum Personentransport dienende Fläche deutlich kleiner als die Hälfte der Nutzfläche ist, selbst ohne die Mischfläche als solche zu berechnen. Alles weitere spätestens am Sonntag hier und per mail.
Gruß,
Timo |
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| bandeirante |
Verfasst am: Fr, 14. März 2008, 20:34 |
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Anmeldungsdatum: 23.04.2002
Beiträge: 1775
Wohnort: Südhessen
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Jungs, ihr seid gut!
Grüsse und schönes WE, Axel O. |
_________________ Der Weg ist das Ziel |
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| Timo |
Verfasst am: So, 16. März 2008, 16:45 |
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Anmeldungsdatum: 08.06.2001
Beiträge: 1718
Wohnort: Trier
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Gut, dann meine Zahlen. Alle Angaben in cm2.
Innenraum: 47096
Funktionsflächen (Flächen Schalthebel, Handbremse, Fahrersitz+Fußraum inkl. Pedale): 7808
Nutzfläche (Innenraum minus Funktionsfläche): 39288
Hälfte der Nutzfläche: 19644
Fläche Personentransport (Beifahrersitz+Fußraum, Sitzbank+Fußraum): 15893
Ergebnis: Fläche Personentransport < Hälfte der Nutzfläche
15893<19644
Anmerkung:
Wegen des Holzeinbaus konnte ich nicht alles optimal ausmessen, ich habe mir aber größte Mühe gegeben und so genau wie möglich gemessen.
Bei dieser Kalkulation ist die Mischläche (umklappbare Bank im Fond) zu 100% dem Personentransport zugerechnet, obwohl dies logischerweise nur zu 50% richtig sein kann. Und dennoch ist das Ergebnis eindeutig.
Die Fläche zum Gütertransport muß nicht extra ausgerechnet werden!!! Entscheidend ist die Hälfte der Nutzfläche!
Der Fahrersitzplatz und der dazugehörige Fußraum inkl. Pedale gehört zur Funktionsfläche (siehe Kölner Urteil S. 13), da der Fahrer sowohl beim Transport von Gütern als auch bei Transport von Personen zwingend vorhanden ist!
Den Fußraum habe ich inklusive der Schräge vor der Spritzwand gemessen.
Ich will noch eine Excel Datei entwerfen, die ich bei Interesse gerne zur Verfügung stelle. |
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| Koyota |
Verfasst am: Di, 18. März 2008, 16:38 |
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Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 2959
Wohnort: In der Nähe von Kassel
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Mal ganz kurz eine Frage:
Wie berechnet sich der Fußraum?
Weil:
Sitz ganz hinten Fußraum natürlich größer als Sitz ganz vorn. Sitze von Fahrer und Beifahrer ganz hinten => Fußraum vor Rückbank kleiner als wenn beide vorne.
Fühle mich etwas verwirrt und stehe schon etwas länger vor dieser Frage.  |
_________________ Those who would give up essential liberty to purchase a little temporary safety deserve neither liberty nor safety.
Benjamin Franklin |
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| Timo |
Verfasst am: Mi, 19. März 2008, 09:15 |
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Anmeldungsdatum: 08.06.2001
Beiträge: 1718
Wohnort: Trier
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Hi,
ich würde die Vordersitze ganz nach hinten schieben und dann die Fußräume messen, aber letztlich dürfte das fast egal sein, denn es würde sich ausgleichen. Ich habe ehrlich gesagt gar nicht an ein Verschieben gedacht, als ich den Innenraum gemessen habe, weil die Sitze eh immer ganz hinten sind.
@Fennek
Sagst Du Bescheid, wenn Du einen positiven Bescheid bekommst? Wäre super! Danke.
Timo |
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| Koyota |
Verfasst am: Mi, 19. März 2008, 09:26 |
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Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 2959
Wohnort: In der Nähe von Kassel
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Da wird es sicher wieder tricky. Mal schauen, vielleicht hat da ja jemand was gehört, wie es vom FA diskussionslos genommen wird.
Aber schon mal Danke für die Info! |
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Benjamin Franklin |
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| BlackDoKa |
Verfasst am: Mi, 19. März 2008, 09:36 |
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Anmeldungsdatum: 09.03.2007
Beiträge: 5120
Wohnort: Mühlhausen
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Koyota hat Folgendes geschrieben: Mal ganz kurz eine Frage:
Wie berechnet sich der Fußraum?
Weil:
Sitz ganz hinten Fußraum natürlich größer als Sitz ganz vorn. Sitze von Fahrer und Beifahrer ganz hinten => Fußraum vor Rückbank kleiner als wenn beide vorne.
Fühle mich etwas verwirrt und stehe schon etwas länger vor dieser Frage. 
@Koyota
Da der Beifahrersitz ja schon zum Personentransport zählt ist zumindest diese Stellung egal! Was hinter größer/kleiner wird, verhält sich vorne genau entgegengesetzt! das heißt wenn du vorne 30 cm2 einsparst, vergroßert es sich um die 30 cm2 hinten!
Alleine durch den Fahrersitz könntest du es zu einen gringen Teil ausreizen! Ich würde ihn an der normalen Stellung belassen, da es unglaubwürdig ist wenn du den Sitz ganz hinten hast und nichtmehr an die Bedale kommst!!  |
_________________ Gruß
Oli |
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| Timo |
Verfasst am: Do, 27. März 2008, 11:09 |
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Anmeldungsdatum: 08.06.2001
Beiträge: 1718
Wohnort: Trier
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Noch ein paar Ergänzungen:
nach meinen Zahlen ist das Verhältnis Hälfte der Nutzfläche zur Fläche Personenbeförderung 55,28% zu 44,72%.
Wenn ich einige abweichende Daten von Proallrad (Innenraumlänge, Sitze, Fußräume) mit meinen kombiniere, ergeben sich folgende Zahlen (Angaben in cm2):
Innenraum: 46680
Funktionsfläche: 6579
Nutzfläche: 40101
Hälfte der Nutzfläche: 20050.5
Fläche Personenbeförderung: 14604
Verhältnis: 57.86% zu 42.14%
PS: Bei diesen Zahlen ist die Mischfläche, also die Rückbank, die ja sowohl als Nutzfläche (umklappen) als auch zur Personenbeförderung dienen kann und deswegen eigentlich nur zu 50% als zur Personenbeförderung dienend angesehen werden kann, hier zu 100% als Personenbeförderungsfläche gerechnet, also bewußt ungünstig, und dennoch reicht es locker... |
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| 4x4-fox |
Verfasst am: So, 06. Apr 2008, 09:07 |
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 126
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Ja wird denn die 'Fläche' des Fahrers denn bei der Berechnung der Personenbeförderungs/Nutzfläche mit eingerechnet ? - - Irgendwo, so deucht mir, in der nahen Vergangenheit was gelesen zu haben, dass bei irgendeiner wichtigen Berechnung der Fahrer nicht mitgerechnet wird. - War das nicht wo im Zusammenhang der Formel zur Bestimmung der AF- Fahrzeuge? -
Wie war das nochmal gleich bitte, Tiimo oder wer, wie, was von mehr darüber weiss? - Irgendwie schon paradox, bei der einen Berechnunsformel mit Fahrersitz - bei der andern "mitohne" -
Danke
mit grüssen vom fox on the run
BlackDoKa hat Folgendes geschrieben: Koyota hat Folgendes geschrieben: Mal ganz kurz eine Frage:
Wie berechnet sich der Fußraum?
Weil:
Sitz ganz hinten Fußraum natürlich größer als Sitz ganz vorn. Sitze von Fahrer und Beifahrer ganz hinten => Fußraum vor Rückbank kleiner als wenn beide vorne.
Fühle mich etwas verwirrt und stehe schon etwas länger vor dieser Frage. 
@Koyota
Da der Beifahrersitz ja schon zum Personentransport zählt ist zumindest diese Stellung egal! Was hinter größer/kleiner wird, verhält sich vorne genau entgegengesetzt! das heißt wenn du vorne 30 cm2 einsparst, vergroßert es sich um die 30 cm2 hinten!
Alleine durch den Fahrersitz könntest du es zu einen gringen Teil ausreizen! Ich würde ihn an der normalen Stellung belassen, da es unglaubwürdig ist wenn du den Sitz ganz hinten hast und nichtmehr an die Bedale kommst!!  |
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