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-- Oldtimerzulassung 40 er |
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| Toyota-Bastler |
Verfasst am: So, 02. März 2008, 09:31 |
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 59
Wohnort: Augsburg
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Hallo, mein Toyo entspricht ja nicht mehr so ganz dem Orginalzustand. Wie ist eigendlich der Stand mit der umgehung der nicht unerheblichen normalen Kraftfahrzeugsteuer. Hat jemand erfahrung wie streng die eintragung eines Oldtimers gehandhabt wird, das Baujahr hätte er dazu. LKW Zulassung geht nicht, da ich 3 Nachwuchstalente transportieren muß.
Gruß Christian |
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| sid |
Verfasst am: So, 02. März 2008, 11:35 |
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Anmeldungsdatum: 24.11.2002
Beiträge: 2210
Wohnort: Göppingen
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also ich hab mich damit abgefunden das mein BJ nen 2sitzer wird.. gerade wegen der zulassung..
meine frau hat jetzt nen subaru für unser nachwuchstalent und das 2te wo in 3 monaten kommt..
ist halt doof wenn mann übers wochenende mit der familie was machen will... |
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| landcruiser |
Verfasst am: So, 02. März 2008, 12:39 |
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Anmeldungsdatum: 17.05.2001
Beiträge: 7506
Wohnort: outback - Northern Territory of lower saxonia
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Moin,
Infos dazu spuckt Google mit "Oldtimer Zulassung" reichlich aus.
Zum Beispiel:
http://www.tuev-nord.de/20674.asp
Die H-Zulassung ist übrigens nicht als Steuersparmodell gedacht.
Das Fahrzeug sollte sich im unverbastelten guten Originalzustand befinden. Was das en detail ist, hängt vom Gutachter und jeweiligen TÜV ab.
Für den einen ist ein Recarositz ein NoGo, für den anderen ist das ein zeitgenössischer "Umbau". Gleiches gilt für Rad/Reifen-Kombinationen, Kotflügelverbreiterungen andere Motoren, Gasumbauten, Leistungssteigerungen.
Da gehen die Ansichten teils sehr auseinander.
Mir einer nicht originalen Quersitzbank hinten, die Du im anderen Thread erwähnt hast, wird das mit dem H-Kennzeichen jedenfalls sicher nichts, (wenns nach den Regeln des TÜV/Deuvet gehen sollte).
Ich würde das, wie immer, vorher mit dem TÜV-Menschen vor Ort klären und schauen was der will und dann weiter sehen.
Grüsse |
_________________ Ich bin für das verantwortlich was ich sage. - Nicht für das was Du verstehst! |
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| Cruiserman |
Verfasst am: So, 02. März 2008, 15:50 |
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Anmeldungsdatum: 11.01.2002
Beiträge: 935
Wohnort: 36088 Hünfeld
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...eine dumme Frage mal von mir, kann eine bestehende H-Zulassung aberkannt werden, z.B. bei der normalen HU ?
Meiner Meinung nach nicht, was meint Ihr ?
Gruis  |
_________________ Cruiserman - over twentyfive years of TOYOTA Land Cruiser experience ... |
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| landcruiser |
Verfasst am: So, 02. März 2008, 16:43 |
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Anmeldungsdatum: 17.05.2001
Beiträge: 7506
Wohnort: outback - Northern Territory of lower saxonia
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Ja, kann sie.
Wäre für die Behörde kein Problem, wenn sie wollte und die entsprechenden Erkenntnisse vorliegen.
(natürlich nicht bei de HU durch den TÜV, sondern durch das Straßenverkerhsamt/Zulassungsstelle, der TÜV kann da gar nix, nur Meldung machen) |
_________________ Ich bin für das verantwortlich was ich sage. - Nicht für das was Du verstehst! |
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| Cruiserman |
Verfasst am: So, 02. März 2008, 16:52 |
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Anmeldungsdatum: 11.01.2002
Beiträge: 935
Wohnort: 36088 Hünfeld
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kann alles muss nix, lese ich da raus.
Mit welcher Begründung sollte das Strasseverksamt das machen ?
Gruis  |
_________________ Cruiserman - over twentyfive years of TOYOTA Land Cruiser experience ... |
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| FJ40 GARAGE |
Verfasst am: So, 02. März 2008, 20:12 |
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Anmeldungsdatum: 16.10.2002
Beiträge: 1944
Wohnort: D-61350 HG
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Cruiserman hat Folgendes geschrieben: kann alles muss nix, lese ich da raus.
Mit welcher Begründung sollte das Strasseverksamt das machen ?
Gruis 
Im zweifelsfall genügt womöglich ein böser Zeitgenosse der dich anschwärzt bis zur Gestezesnovelle oder einer simplen Vorschriftenänderung.
Wer weiss was unseren klugen Köpfen morgen einfällt? |
_________________ Good Cruising, Peter
Das Leben erzählt die besten Geschichten............. 
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| Thomas D |
Verfasst am: So, 02. März 2008, 22:20 |
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Anmeldungsdatum: 04.08.2003
Beiträge: 1073
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Nun ratet doch mal, warum die 07er Nummer nur noch ab 30 Jahr vergeben werden.
Genau, weil zu viele Leute damit nicht im Sinne des Erfinders durch die Gegend gefahren sind.
Und genau das gleiche kann dem H-Kennzeichen auch passieren, indem die Anforderubgen deutlich verschärft werden.
Das H-Kennzeichen ist dafür eingeführt worden, um Automobiles Kulturgut zu fördern und Denen, die sich mit viel Zeit und Engagement, natürlich auch Geld, für den Erhalt der Fahrzeuge einsetzen. Und damit sie nicht auch noch durch hohe Steuern und Versicherung, zusätzlich belastet werden. Weiter ist auch davon ausgegangen worden, dass diese Fahrzeuge nicht so viel gefahren werden.
Um einen Gleichheitsgrundsatz nachzukommen, gibt es dafür genaue Richtlinien, die schwer erkämpft worden sind, zum Großteil von der Deuvet und den Oltimerverbänden überhaupt.
Wenn jetzt jedes Auto was über 30 Jahre alt ist einfach so ein H-Kennzeichen bekommt, weil man nicht so genau auf die Voraussetzungen des H-Kennzeichens achtet, dann wird das zum Ende, oder zur extremen Verschärfung der Richtlinie führen.
Es war schon mal angedacht nur noch Fahrzeugen mit Originallackierung (ja der erste Lack, nicht neulackiert) in einem 2-er Zustand, ein H-Kennzeichen zuzuteilen.
Also Leute, auch wenn es jetzt schon genug total verbastelter Kisten mit H-Kennzeichen gibt, überspannt den Bogen nicht.
Ein Auto mit H-Kennzeichen soll eben kein Altagsauto sein, sonder so etwas wie ein fahrendes Museumsstück.
Wenn man damit seine Kinder transportieren will, dann geht das auch im Originalzustand. Wem das zu gefährlich ist, der muss halt auf das H verzichten.
Das ist meine Meinung.
Ich mag diese neue Welle des Geiz ist geil eben nicht.
Und wenn man sich das nicht leisten kann, dann ist, so leid es mir tut, ein J4 sowieso nicht das richtige Auto.
So was ist etwas für nebenbei.
Jetzt dürft ich mich mal wieder für arrogant halten und zerfleischen.
Gruß
Tom |
_________________ Der LandCruiser-Club
Plus 1024 postings aus den gesperrten Acounts von Tom2 und Thomas
Anmeldedatum: 09.02.2001 |
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| Toyota-Bastler |
Verfasst am: So, 02. März 2008, 23:56 |
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 59
Wohnort: Augsburg
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Ja Tom du bist ja ein richtigs "GSCHEIDERLE" . Respekt für deine Finanzamtkonforme einstellung . Jch hab in mein Auto schon imense mengen an zeit und geld Reingesteckt und ich bekomme einen dicken Hals wenn ich für die paar Kilometer die ich mit meinen SPASSFAHRZEUG unterwegs bin, auser den Spritkosten, auch noch eine menge an Kraftfahrzeugsteuer abdrücken soll. Aber vieleicht soll ich meinen Toyo in Lichtenstein anmelden!
Oder? Das Problem mit dem Steuerverschärfungen haben nicht die Geländewagenfahrer mit ihren Oldtimer verursacht sondern die neumodischen Bonzenpseudogeländewagenfahrzeuge über 2,8 to. Dessen Besitzer haben gemeint das ihre dicken Geschäftswägen, die bestimmt mehr Kilometer im Jahr runterreisen müssen als mein FJ 40, auf die billige "GEITZ IST GEIL" masche angemeldet werden müssen. Und eins noch, wir bleiben zusammen bis das der Tüv uns scheidet. :aetsch:Aus dir spricht der Neid des Besitzlosen (FJ 40 mit 38 ern und 4,3 l Kompressormotor)
Gruß Christian |
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| K Schnitzer |
Verfasst am: Mo, 03. März 2008, 08:17 |
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Anmeldungsdatum: 28.10.2003
Beiträge: 616
Wohnort: Extertal / Germany
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moin,
Toyota-Bastler hat Folgendes geschrieben: Ja Tom du bist ja ein richtigs "GSCHEIDERLE"  . Respekt für deine Finanzamtkonforme einstellung  . Jch hab in mein Auto schon imense mengen an zeit und geld Reingesteckt und ich bekomme einen dicken Hals wenn ich für die paar Kilometer die ich mit meinen SPASSFAHRZEUG  unterwegs bin, auser den Spritkosten, auch noch eine menge an Kraftfahrzeugsteuer abdrücken soll. Aber vieleicht soll ich meinen Toyo in Lichtenstein anmelden!
Oder? Das Problem mit dem Steuerverschärfungen haben nicht die Geländewagenfahrer mit ihren Oldtimer verursacht sondern die neumodischen Bonzenpseudogeländewagenfahrzeuge  über 2,8 to. Dessen Besitzer haben gemeint das ihre dicken Geschäftswägen, die bestimmt mehr Kilometer im Jahr runterreisen müssen als mein FJ 40, auf die billige "GEITZ IST GEIL" masche angemeldet werden müssen. Und eins noch, wir bleiben zusammen bis das der Tüv uns scheidet.  :aetsch:Aus dir spricht der Neid des Besitzlosen (FJ 40 mit 38 ern und 4,3 l Kompressormotor)
Gruß Christian
totaler Schwachsinn!!!!
Thomas hat vollkommen Recht!
Ich guck mir diese Spielerchen schon ne ganze Zeit an und warte gerade zu darauf , das dem ein Riegel vorgeschoben wird.(Mal Wieder) Wenn ich sehe, was da z T. rumgeschustert wird und dann auch noch abgenommen wird vom Tüv,krieg ich das kalte Kotzen.
Eine Oldtimerzulassung ist was besonderes und das sollte es auch bleiben!
meine Meinung
Gruß Jörg |
_________________ die sonne geht auf und die sonne geht unter , die Nacht weicht dem licht ,alles sieht man einmal wieder,
nur verborgtes werkzeug nicht !!  |
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| netzmeister |
Verfasst am: Mo, 03. März 2008, 09:33 |
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Administrator
Anmeldungsdatum: 16.05.2001
Beiträge: 11166
Wohnort: 76356 Weingarten
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Zitat: Das Problem mit dem Steuerverschärfungen haben nicht die Geländewagenfahrer mit ihren Oldtimer verursacht sondern die neumodischen Bonzenpseudogeländewagenfahrzeuge über 2,8 to. Dessen Besitzer haben gemeint das ihre dicken Geschäftswägen, die bestimmt mehr Kilometer im Jahr runterreisen müssen als mein FJ 40, auf die billige "GEITZ IST GEIL" masche angemeldet werden müssen.
Abgesehen davon, daß die Besteuerung nach Gewicht und das H-Kennzeichen null und nix miteinander zu tun haben, gebe ich Tom, Uwe und Jörg völlig recht: Das H-Kennzeichen wurde eingeführt, um automobiles Kulturgut zu schützen. Und genau so sollte es auch eingesetzt werden. Und wenns mit Originalität und technischem Zustand nicht paßt, muß man eben nacharbeiten oder drauf verzichten, das ist in diesem Bereich gang und gäbe (und damit mußte ich mich auch schon abfinden).
Ich kann verstehen, daß Du Steuern sparen möchtest. Aber genau solche Spielchen werden uns das H-Kennzeichen irgendwann gänzlich nehmen.
Zitat: Aus dir spricht der Neid des Besitzlosen (FJ 40 mit 38 ern und 4,3 l Kompressormotor)
Das ist vielleicht ganz nett, aber eben nicht schützenswert als "historisches Automobil". Und was den "Neidfaktor" angeht, hast Du bei Tom sicher den falschen erwischt... |
_________________ Offroad-Blogs.net
Das Buschtaxi-Veranstaltungs-Blog
Das BUSCHTAXI-TREFFEN - 11.-13. September 2009 |
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| Cruiserman |
Verfasst am: Mo, 03. März 2008, 12:13 |
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Anmeldungsdatum: 11.01.2002
Beiträge: 935
Wohnort: 36088 Hünfeld
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"Falls Sie keinen oder nur einen ungültigen Fahrzeugbrief haben, müssen wir den Gesamtzustand des Fahrzeugs begutachten (Vollabnahme gemäß § 21 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO))"
Zitat TÜV-Nord auf seiner Internetseite heute !
...der TÜV-Nord sollte mal seine Internetseite überarbeiten, es gibt keine ungültigen KFZ-Briefe mehr und schon gar keine Vollabnahme.
Es kann z.Zt. jedes Fahrzeug wieder zugelassen werden so fern es aktuellen TÜV hat selbst wenn es 10 Jahre abgemeldet war !!!
(Eigene Erfahrung)
In der Regel sagt man bis 7 Jahre kein Problem solange sollten die Daten noch irgend wo gespeichert sein und selbst wenn nicht geht dies auch darüber hinaus mit einem normalen alten KFZ-Brief, dieser wird dann aber ersetzt durch die aktuelle Zulassungbescheinigung Tei I und II.
Hilfreich ist es bei der Zulassungsstelle wenn der früher ausgegebene grüne Abmeldezettel vorgelegt wird.
Bei dem ganzen ist es völlig egal ob das Fahrzeug eine H-Zulassung hat, eine Wohnmobilzulassung oder sonst was.
Gruis  |
_________________ Cruiserman - over twentyfive years of TOYOTA Land Cruiser experience ... |
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| sid |
Verfasst am: Mo, 03. März 2008, 12:41 |
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Anmeldungsdatum: 24.11.2002
Beiträge: 2210
Wohnort: Göppingen
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netzmeister hat Folgendes geschrieben:
Zitat: Aus dir spricht der Neid des Besitzlosen (FJ 40 mit 38 ern und 4,3 l Kompressormotor)
Das ist vielleicht ganz nett, aber eben nicht schützenswert als "historisches Automobil". Und was den "Neidfaktor" angeht, hast Du bei Tom sicher den falschen erwischt...
aber Zitat: automobiles Kulturgut ists ja definitiv.. finde ich.
geänderte "oldtimer" sind genau so erhaltungswürdig wie originale, weil da werdens ja auch nicht mehr...
...........
Geändert durch sid... ( fantasie benützen dann weiss mann was da stand) |
Zuletzt bearbeitet von sid am Mo, 03. März 2008, 15:13, insgesamt einmal bearbeitet |
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| HZJ syttini |
Verfasst am: Mo, 03. März 2008, 12:50 |
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Anmeldungsdatum: 04.11.2005
Beiträge: 3045
Wohnort: 72401 Haigerloch
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Zu manchen Beiträgen in diesem Thread zieht es dir die Schuhe aus  |
_________________ Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum!
Mein "smugehule" ist silbergrau und hat einen blauen syttini
BodenseeStammtisch
Heilige Hallen |
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| Timo |
Verfasst am: Mo, 03. März 2008, 12:58 |
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Anmeldungsdatum: 08.06.2001
Beiträge: 1718
Wohnort: Trier
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Es spricht nichts dagegen einen Oldtimer mit H-Kennzeichen ganz normal im Alltag zu bewegen. Soweit ersichtlich gibt es hier keinerlei Beschränkungen.
Als es darum ging, Ausnahmeregelungen für Oldtimer für die besch+++ Umweltzonen zu bekommen, hat man u.a. argumentiert, diese Fahrzeuge würde nur wenig bewegt. Aber eine entsprechendes Gebot bzw. Verbot hinsichtlich der Jahresfahrleistung gibt es nicht.
Etwas anderes gilt hinsichtlich der roten 07er Kennzeichen: da ist die Teilnahme am Alltagsverkehr untersagt ("Brötchen holen").
Hier noch zwei links:
TÜV Süd 1
TÜV Süd 2 |
_________________ ABSOLUT. LC HJ60 - when in doubt, floor it !
&
LC 78 - der RAMBLER - when you're ready to get serious ! |
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