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Feldi hat geschrieben:....
Wenn die Meßwerte Grundlage eines Gerichtsurteils sind, dann muß auch sichergestellt sein, daß diese Meßwerte gemäß den EU-Vorgaben ermittelt wurden und eine objektive Vergleichbarkeit garantiert ist.
Das ist aber nachweislich bei vielen Meßstationen nicht der Fall. Die Meßvorgaben sind da sehr detailiert, weil z.B. schon kleine Fehler bei der Positionierung der Meßstation zu großern Abweichungen führen.
Warum offenbar kein Gericht an diesem Punkt erstmal nachhakt, bleibt mir ein Rätsel.
Den Nachweis, dass die Messwerte an Messstationen nicht den Vorgaben entsprechend erhoben werden, möchte ich gerne konkret belegt sehen. Meines Wissens sind alle Messstationen deutschlandweit so aufgestellt, dass die vorgegebenen Bedingungen erfüllt sind. Man hätte die eine oder andere Station vielleicht auch etwas anders positionieren können, hat sie aber nach allen möglichen Abwägungen dann doch dorthin gesetzt, wo sie derzeit stehen. Und die dort erfassten Messwerte sind gültig.