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    -- Kraftstoffe / Fuels

        -- Pöl England / Niederlande

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GIGANT
Verfasst am: Do, 06. Apr 2006, 21:26
Anmeldungsdatum: 15.10.2005 Beiträge: 661 Wohnort: Mils
Hallo !

Wenn ich jetz nach NL und GB fahre mit 50 50 diesel / raps im tank und kontrolliert werde, was kann da passieren ?
Wieviel darf man denn da an Pflanzenöl in Kanistern mitführen ohne Probleme zu bekommen zwecks Steuerhinterziehung ?

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jahoi !
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BJ Axel
Verfasst am: Fr, 07. Apr 2006, 05:34
Anmeldungsdatum: 26.01.2002 Beiträge: 3575 Wohnort: Anröchte
Also mit den Kanistern kein Problem, wer will Dir verbieten, Dich auch in NL und GB vegan zu ernähren?




Axel

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GIGANT
Verfasst am: Fr, 07. Apr 2006, 16:41
Anmeldungsdatum: 15.10.2005 Beiträge: 661 Wohnort: Mils
Ja eh, aber ich mein, wenn man in Deutschland das Pöl ( auf dem ja keine Mineralölsteuer drauf ist) und nach GB fährt ( wo das der fall is, wenn ich mich nicht irre).
das man einen da wegen Steuerhinterziehung hat.
Gut dann nehm ich für die heurige Englandfahrt mal 10 Kanister Rapsiges mit Very Happy

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jahoi !
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GIGANT
Verfasst am: So, 06. Aug 2006, 21:41
Anmeldungsdatum: 15.10.2005 Beiträge: 661 Wohnort: Mils
ich hab mal auf fmso nachgefragt und mir wurde gesagt, dass in:

ITALIEN, den Niederlanden und Frankreich mit Pflanzenöl fahren ILLEGAL ist

ist da was dran ?

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jahoi !
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Che
Verfasst am: Mo, 07. Aug 2006, 07:06
Anmeldungsdatum: 09.02.2006 Beiträge: 959 Wohnort: Western Black Forest Territory
Hallo,

in Italien ist es o.K. wenn du das Pöl im Tank einführst, das es ja im Herkunftsland versteuert wurde, allerdings streng genommen in D mit 16% MWST da es als technisches Öl und nicht als Lebensmittel verwendet wird. Wo kein Kläger da kein Richter.

Das ist die Mitteilung eines Italieners, aber ohne Gewähr.

...den italienern, auch der finanza ist das egal.
nur nicht so auffällig tanken.
grüße, carmine


Da ich schon oft in Italien war weiß ich das die Finanza sehr aktiv ist, und es ratsam ist für alles die Kassenbelege mitzunehmen, denn es kann teuer werden wenn Du ohne erwischt wirst. Ob es der Finanza wirklich so wurscht ist kann ich nicht beurteilen, und versuchen werde ich es nicht.

Frankreich scheint es ebenfalls keinen zu interessieren solange Du dort nichts in den Tank schüttest, also das was vorher drin war ist wohl erlaubt, aber es scheint mir eine Grauzone zu sein. Denn die unten aufgeführten Antworten widersprechen sich. Wobei ein Atachè für Transport und Verkehr sollte es wissen.


Frankreich
Quelle: ttp://f23.parsimony.net/forum49387/messages/255190.htm

Die Nutzung von reinem Pflanzenöl als Kraftstoff ist zur Zeit gemäß Artikel 265 ter des Zollkodex nicht erlaubt. Demzufolge darf ein PKW mit Pflanzenöl nicht die französische Grenze überschreiten. Ungeachtet der Herkunft des Pflanzenöls, darf dieses nicht in den Tank geschüttet werden da lediglich ausdrücklich erlaubte Kraftstoffe als solches benutzt werden
dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexis Merkling
Attaché für Transport und Verkehr
Französische Botschaft
Finanz-, Wirtschafts- und Handelsabteilung
Pariser Platz 5
10117 Berlin
Tel. 030 590 03 94 11
Fax 030 590 03 94 31
*********************

allrdings verstösst diese Antwort gegen das sog. Istanbuler Abkommen, das den Inhalt aller (irgendwo > 500L hörts auf) fest am/im KFZ verankerten und fest mit dem Motor verbundenen Tanks legal, steuer und zollfrei macht.

grüsse
simon


Auf der homepage oben kannst Du Dich mal einlesen da steht einiges zu dem Thema.

hier noch eine Info.
http://poel-tec.ipmac.de/bezug/poel_tankstelle_frankreich.php
Da es in Frankreich Pöl Tankstellen gibt wird es grundsätzlich um die Steuer gehen. D. h. Pöl aus dem Supermarkt reinkippen ist nicht erlaubt.


Grüsse Gerhard

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carpe diem
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AndreasHirsch
Verfasst am: Mo, 07. Aug 2006, 08:09
Anmeldungsdatum: 23.07.2001 Beiträge: 1053 Wohnort: Berlin
Öhemm,
aber der Franzose kann nicht recht haben.
Der Europäische Zollkodex endet bei Artikel 253 !
Wat nu ?
Die Rechtsgrundlage muß woanders liegen.
Gruß aus Berlin

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AndreasHirsch
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landcruiser
Verfasst am: Mo, 07. Aug 2006, 08:21
Anmeldungsdatum: 17.05.2001 Beiträge: 7506 Wohnort: outback - Northern Territory of lower saxonia
Che hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

..., allerdings streng genommen in D mit 16% MWST da es als technisches Öl und nicht als Lebensmittel verwendet wird.
...


Solange Pflanzenöl als Kraftstoff verwendet wird, ist das falsch, da gelten derzeit die 7%.

Wer anderer Meinung ist, möge mir bitte die Quelle für die Information nennen.

Meine Quelle ist das BMF und zwar aktuell und schriftlich.

_________________
Ich bin für das verantwortlich was ich sage. - Nicht für das was Du verstehst!
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Che
Verfasst am: Mo, 07. Aug 2006, 10:55
Anmeldungsdatum: 09.02.2006 Beiträge: 959 Wohnort: Western Black Forest Territory
Uwe,

Quelle:
http://movegreen.de/index.php?option=com_joomlaboard&func=view&catid=25&id=44

meine 2. Quelle ist das FA Lahr.
Und zwar habe ich das Thema MWST 7% und 16% bis zur Verg... mit denen durchgekaut.
Alles was nicht als Nahrungs- und Futtermittel verwendet wird ist mit 16% zu versteuern.
In meinem Sortiment ( Handel mit Tiernahrung und Zubehör ) durfte ich alle Futtermittel mit 7% MWST ausweisen.
Kauknochen, Ziemer, getrocknete Schweineohren alles was unter "Kauartikel " lief musste mit 16% MWST ausgewiesen werden.
Wenn Du das einem erzählst glaubt es Dir auf Anhieb kein Mensch. Anschließend hatte ich nur noch Tiernahrung im Sortiment.

Es gibt jedoch hier wohl eine Ausnahme. Denn es gibt auch Quellen die Deine 7% Version bestätigen.

http://poel-tec.ipmac.de/umruestung/umruestung_pflanzenoel_kosten.php

Nun hab ich es gefunden:

http://www.buschtaxi.org/forum/16%25-mehrwertsteuer-auf-poel-t12720.html

War sogar Dein Beitrag, das es mittlerweile Tankstellen gibt die mit 16% versteuern. Habe es aber noch irgendwo gelesen.

Für mich ist die Weste nicht schussicher, ich bin zwar nicht wild darauf, aber irgend ein finiges Bürschchen wird diese Quelle anzapfen.

Zumal da steht es gilt 7% für Rapsöl auch wenn dieser als Kraftstoff verwendet wird, aber nicht als Rapsöl Diesel Gemisch. Und das lässt sich ja bei einem 2 Tanksystem nur schlecht vermeiden.
Wo kein Kläger kein Richter.


Grüsse Gerhard

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carpe diem
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landcruiser
Verfasst am: Mo, 07. Aug 2006, 12:01
Anmeldungsdatum: 17.05.2001 Beiträge: 7506 Wohnort: outback - Northern Territory of lower saxonia
Man kanns im Internet alles nachlesen.
Ich habs direkt vom BMF.
Alles andere sind Mutmaßungen nachgeordneter Behörden, die an die Weisungen des BMF gebunden sind.

Thats it.

Hab ich ja auch schon geschrieben.
Mag aber jeder selbst entscheiden was er draus macht.

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Che
Verfasst am: Mo, 07. Aug 2006, 13:15
Anmeldungsdatum: 09.02.2006 Beiträge: 959 Wohnort: Western Black Forest Territory
Uwe,

Che hat Folgendes geschrieben:


Zumal da steht es gilt 7% für Rapsöl auch wenn dieser als Kraftstoff verwendet wird, aber nicht als Rapsöl Diesel Gemisch. Und das lässt sich ja bei einem 2 Tanksystem nur schlecht vermeiden.

Grüsse Gerhard


Das sind keine Mutmasungen, sondern aus Deinem Info Pool.
Quelle BMF.
Das steht dort schwarz auf weiß.

Sicher muss jeder selbst entscheiden wie und was er macht.

Grüsse Gerhard

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carpe diem
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landcruiser
Verfasst am: Mo, 07. Aug 2006, 13:36
Anmeldungsdatum: 17.05.2001 Beiträge: 7506 Wohnort: outback - Northern Territory of lower saxonia
Gerhard, da haben wir uns irgendwie mißverstanden.
Mit den Mutmaßungen meinte ich nur die Äußerungen der FA (und auch Steuerberater, etc. pp.) zu den angeblichen 16% MWst. auf PÖL als Kraftstoff, denn das ist definitiv falsch.

Zu den ganzen anderen %-Regelungen für andere Sachen kan ich mangels Kenntnissen nichts sagen.

Grüsse

uwe

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Che
Verfasst am: Mo, 07. Aug 2006, 13:42
Anmeldungsdatum: 09.02.2006 Beiträge: 959 Wohnort: Western Black Forest Territory
landcruiser hat Folgendes geschrieben:
Mit den Mutmaßungen meinte ich nur die Äußerungen der FA (und auch Steuerberater, etc. pp.) zu den angeblichen 16% MWst. auf PÖL als Kraftstoff, denn das ist definitiv falsch.

Grüsse

uwe


Das stimmt, die 16 % MWST sind für Pöl sicher falsch, aber was ich immer noch nicht weiß, denn Steuerpolitik ist für mich alles andere als logisch, konsequent , einfach oder gerecht auf den ersten Blick zumindest, ist das Betreiben einer 2 Tankanlage, oder ein Fahren mit z. B. 50/50 nun o.K. ???

Grüsse Gerhard

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landcruiser
Verfasst am: Mo, 07. Aug 2006, 13:48
Anmeldungsdatum: 17.05.2001 Beiträge: 7506 Wohnort: outback - Northern Territory of lower saxonia
Steuerlich ist auch das kein Problem, solange du das Mischen nicht gewerblich betreibst und den Kraftstoff an Dritte abgibst (Formulierung mal so aus dem hohlen Bauch ohne Anspruch auf 100%ige Richtigkeit).

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