RobertL hat geschrieben:RobertL hat geschrieben:Warum Index S (=180km/h) bei Vmax vom 80er von 170km/h und nicht R??
Antwort von Toyota
Toyota hat geschrieben:Weil der Reifen schneller als das Auto sein muss.
Also wenn Toyota folgt, kann man auf einem Toyota Geländewagen keine Reifen fürs Gelände fahren!
Wieso ?
die Aussage von Toyota ist doch grundsätzlich richtig und entspricht einfach nur den gesetzlichen Vorschriften.
Einzig, ob es (noch) zulässig wäre, bei Vmax von exakt 170 km/h auch einen 170 km/h Reifen fahren zu dürfen, wäre ein Punkt, den man eruieren müsste, ob es in Österreich so wäre und ob es sich in den letzten EU-Harmonisierungsjahren ggfs. geändert hat.
Früher war das "gleich" in Deutschland jedenfall erlaubt. Unser Maverick war auf 160 km/h abgeregelt und hatte 160 km/h als Vmax. eingetragen, weil zu der Zeit als er neu zugelassen wurde (1996) Reifen in der benötigten Dimension mit höherer Geschwindigkeitszulassung nicht bzw. nur sehr spärlich verfügbar waren.
Die auf M&S-Reifen beschränkte Möglichkeit, einen Reifen niedrigeren V-Indexes mit entsprechend sichtbarem Aufkleber am Armaturenbrett zu fahren ist ja nur eine Ausnahmeregelung, die an eben diese bestimmten Bedingungen geknüpft ist. Diese Ausnahme gilt ohne Eintragung in die Fahrzeugpapiere.
Was sowieso erlaubt ist, wird nicht eingetragen und auch nicht per Gutachten bestätigt.
Eine Eintragung bzw. Herstellerfreigabe, die eine Freigabe ohne die M&S-Bedingungen ergibt, wäre wiederum ungesetzlich.
Dein einziger Ansatzpunkt wäre also nachzuhaken ob das exakte Zusammenpassen 170km/h <-> 170km/h eventuell in Österreich funktionieren könnte.
Das wäre aber nur, wenn in den Papieren Deines J8 exakt 170 km/h als Vmax steht.
Bei 171 km/h ist es schon vorbei.
Ich habe es bisher mit der Gutachtenproblematik gerne so gehalten, dass ich vorhger bei Mayerosch nachgefragt habe, ob sie ein für das Fahrzeug und die Wunschreifen passendes Gutachten haben.
Wenn die Antwort "Ja" war, habe ich bei Mayerosch die Reifen bestellt die Fahrgestellnummer (FIN/VIN) bei der Bestellung mitgeschickt und darum gebeten das Gutachten der Lieferung beizulegen.
Hat sauber geklappt und wurde auch anstandslos vom TÜV anerkannt und eingetragen.
Viele Grüße
Onkelchen