sscdiscovery hat geschrieben: Das zeigt auch den Hickhack der überall veranstaltet wird, egal in welchem Land.
Gruss Steffen
Möglicherweise kann man das Hick-Hack nennen, aus meiner Sicht sind vordergründig mangelnde Rechtskenntnisse und große Hast bei den Entscheidungsträgern und deren Personal die Ursache für solche Zustände. Es gibt in A wohl keine Verordnung zum Thema Corona, die nicht unmittelbar von Verfassungsjuristen zerzaust würde.
Das konnte man ja im Frühjahr teilweise noch verstehen, nach mittlerweile fast 9 Monaten Corona-Krise sollten die Regierenden schon langsam rechtssicher handeln bei ihren Verordnungen und geeignetes Personal rekrutiert haben (gibt es keine Verfassungsjuristen im Team der Verantwortlichen bzw. in den Ministerien?) und auch das Parlament nicht nur zur Beschlussfassung einberufen sondern auch in die Ausarbeitung der Verordnungen einbeziehen. Das fällt auch unter mangelnde Vorbereitung.
Ich weiß schon, in D heissts "Grundgesetz" und nicht "Verfassung".
Ich denke das ist gewollt...da sind doch völlig idiotische Formulierungen..wie : beim Betreten ...soll man Maske aufsetzen...und drinnen? Da steht nix davon.. ganz einfach weil der Staat nicht über Privatgrund verfügen kann --es aber so darstellt als dürfe er. Als ich mein Geschäft noch hatte,mittlerweile habe ich das Haus samt Laden verkauft,kam so ein Wichtigmacher von der GEMEINde ins Geschäft und wollte mich anschwärzen weil ich keine Maske trug-nach kurzerm Meinungsaustauch stand er wieder dort wo er hingehört -nämlich auf der Strasse weil ich als Besitzer von meinem Hausrecht gebrauch genommen hatte. Es kam auch keine Strafe oder sonstwas --wäre ja nicht rechtlich gedeckt gewesen....zumindest hätte ich solange dagegen Einspruch erhoben bis es der GEMEINde zu blöd geworden wäre bzw ein Gericht mir Recht gegeben hätte. Viele Ladeninhaber /Gewerbetreibende glauben einfach das was ihnen die Kammer oder sonst jemand auf die Nase bindet und handeln folgsam/linientreu und mit vorauseilendem Gehorsam nach Richtlinien die ja eh wieder geändert werden bzw erfolgreich Beeinsprucht werden. KurzSchluss ist eben ein typisch kleiner Mann...
toyotamartin hat geschrieben:Ich denke das ist gewollt...da sind doch völlig idiotische Formulierungen..wie : beim Betreten ...soll man Maske aufsetzen...und drinnen? Da steht nix davon.. ganz einfach weil der Staat nicht über Privatgrund verfügen kann --es aber so darstellt als dürfe er.
Ich kann nicht für Austria sprechen, aber aus Deutscher Sicht ist diese bemühte Formulierungspickerei hanebüchener Quatsch. Es besteht Maskenpflicht im Laden, Punkt.
Dann sollte man es auch so formulieren und nicht nur ;beim Betreten; sondern auch ;beim Verweilen; dazuschreiben; aber so weit kann ein eh,Volksschullehrer als Minister eben nicht...
Wir haben handfeste Probleme, die man diskutieren und lösen muss. Ich glaube nicht, dass uns eine solche Erbsenzählerei da wirklich essentiell weiterbringt.
Teenager machen das auch so. Die nehmen Dir jedes Wort auseinander, bis Du irgendwann einen Anfall bekommst und knurrst "Du weißt ganz genau, wie ich das gemeint habe!"
Deshalb wird die Welt von Anwälten und Unverbindlichkeiten beherrscht. Deshalb übernimmt niemand mehr Verantwortung für irgendwas. Ich halte das für einigermaßen ermüdend.
Die Frage ist eigentlich - können Rollstuhlfahrer einen Laden betreten
Hilux 2012, 2.5l Schalter, Ortec Minicamp, BP51, 31x10.5, OME, Rasta-Rockslider und Tankschutz, Asfir UFS Motor, ARB Towbar, BearLock, Solarpad und ein paar andere elektrische Spielereien, ARB Sperre vorne, ES Snorkel.
"Nur weil etwas Fakt ist, muss es noch lange nicht stimmen!" (Nadine)
Hi so lustig ist das gar nicht. Da der Rollstuhl als Hilfmittel gesehen wird, gelten die Räder als Ersatz und damit "betrittst" du dann tatsächlich den Laden.
Wird eigentlich überall schon gemacht. Ist aber nicht einfach wenn die NIV dann 24h am Tag drauf ist über mehrere Tage. Wir sind bei diesen Patienten dazu übergegangen sie zu Intubieren und sofort einen Luftröhrenschnitt zu machen und sie noch am gleichen Tag wieder anfangen von der Beatmungsmaschine zu entwöhnen. Durch den Luftröhrenschnitt brauchen sie deutlich weniger Medikamente, am Tubus würden sie würgen und Husten. Der Luftröhrenschnitt selber ist nicht bleibend und kann rückgängig gemacht werden. Aber zuerst muss die Erkrankung derart schlimm werden, dass sie mehrere Tage hintereinander von der NIV abhängig sind. Das ist eine sehr radikale Massnahme aber sie scheint zu klappen. Um wirklich eine Aussage machen zu können haben wir aber nicht genug derartige Fälle.
Hilux 2012, 2.5l Schalter, Ortec Minicamp, BP51, 31x10.5, OME, Rasta-Rockslider und Tankschutz, Asfir UFS Motor, ARB Towbar, BearLock, Solarpad und ein paar andere elektrische Spielereien, ARB Sperre vorne, ES Snorkel.
"Nur weil etwas Fakt ist, muss es noch lange nicht stimmen!" (Nadine)