Reifen flicken von außen doch erlaubt?

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Ozymandias
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Re: Reifen flicken von außen doch erlaubt?

Beitrag von Ozymandias »

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Einen Motorradreifen würde ich jetzt auch nicht unbedingt wursten....
Aber bei allen Anderen ist das eine bewährte und sichere Sache, egal was die deutsche RiLi dazu sagt.

Diese Würste sind auch in den USA der normale Weg einen Pneu zu flicken und man kann sicher sein dass das Produkt dort sonst nicht angeboten würde - im Land der unbegrenzten Schadenersatzklagen.

Gruss Ozy

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fsk18
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Re: Reifen flicken von außen doch erlaubt?

Beitrag von fsk18 »

hakim hat geschrieben:
fsk18 hat geschrieben:habs gefunden, sogar bis 270km/h :aetsch: :aetsch: :aetsch:
http://www.nuoka.de/EA-0108-1-Moto-3mm

Hallo Basti,
danke für den Link. TÜV-getestet wohl ja, aber an der in der Beschreibung behaupteten StVZO-Konformität zweifle ich nach wie vor. Zumindest solange ich keine entsprechende Änderung der "Richtlinie für die Instandsetzung von Luftreifen"(März 2001) vor Augen habe. Letztendlich würde ich - TÜV-Prüfsiegel hin oder her - meiner eigenen, fachlichen Überzeugung (habe beruflich bedingt etliche Motorradreifen repariert) folgen wollen: Reparatur von außen nur wenn es gerade anders nicht geht, sonst Reifen abziehen, Innenseite begutachten, Fremdkörper und Gebrösel entfernen und einen Pilz von innen her nach außen einziehen. Bei einem Fremdfahrzeug weiß ich nie, wie lange der schon mit walkendem oder ganz plattem Reifen noch weitergehumpelt ist, da möchte ich zumindest mal auch die Innenseite gesehen haben...
Nix für ungut, und danke nochmal für den Hinweis auf dieses Produkt.
Hakim


Hakim, ein Fachmann sieht von aussen ob der Reifen gewalkt hat respektive ohne oder mit wenig Luft gefahren wurde. Da muss ich nicht innen reinschauen :ka: die Felge arbeitet bei wenig Luft bzw. keiner Luft den Reifen innerhalb von 5 Meter komplett auf.


https://www.tyresystem.de/Reifen/Inform ... andsetzung

Punkt 3.1 erlaubt das Reparieren/Instandsetzen von Reifen von Aussen :wink:

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hakim
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Re: Reifen flicken von außen doch erlaubt?

Beitrag von hakim »

Hallo Basti,
ausgewiesener Reifenfachmann bin ich natürlich nicht, auch wenn das fachgerechte Reparieren von Reifen zu meinem Job als Motorradmech gehörte. Aber es geht hier ja weniger darum, was ein Fachmann ist und was er sieht, sondern wie er legal was reparieren darf. Natürlich hatte ich ich diese Richtlinie auch durchgelesen, und da steht:
"3.1 Grundsätzlich ist jeder Reifen vor der Reparatur zur Analyse des Schadens und zur Reparaturdurchführung von der Felge zu demontieren. Ausgenommen sind Reifen, die Schäden aufweisen, welche eindeutig als rein äußere Verletzungen des Reifens erkennbar sind und ohne Demontage von außen repariert werden können..."
Ein Durchstich, der zu einem Platten führt, ist keine rein äußere Verletzung des Reifens! Ein Einschnitt ins Profil z.B. wäre eine rein äußere Verletzung. Unter Punkt 4 "Reparaturausführung" steht deshalb auch eindeutig zu Stichverletzungen:
"Generell ist der Schadenskanal mit Rohgummi, das mittels Heiß-oder Warmvulkanisation zu vulkanisieren ist, zu füllen und an der Reifeninnenseite ein Reparaturpflaster einzusetzen. Für die Lochkanalfüllung von Stichverletzungen im Laufflächenbereich kann auch ein vorvulkanisierter Gummikörper in Verbindung mit einem Reparaturpflaster Verwendung finden."
Ich sehe da keinen Interpretationsspielraum, der die legale Reparatur von Durchstichen nur mittels einer von außen eingeführten "Wurst" ermöglichen würde. Der TÜV hat zwar bestätigt, daß es funktioniert, aber legalisiert ist diese Methode damit noch lange nicht. Egal was der Produktanbieter hier suggeriert - was ich im Grunde ärgerlich, weil irreführend finde. Und haften wird am Ende der Reifenmonteur, ist es nicht so?
OK, unterhaltsames Thema und danke für die Diskussion, aber wir müssen es jetzt nicht weiter auf die Spitze treiben :wink: . Unter welchen Umständen ich an eigenen Fahrzeugen - jenseits aller Legalitätsfragen - dankbar auf diese "Würste" zurückgreifen werde, hab´ ich ja schon geschrieben.
Hakim
HILUX 3,0 DoKa EZ´08, 285/75R16 auf BORBET CW-Alus 8x16(ET+15), VA:OME mittel/KONI heavytrack Raid, HA:OME heavy-duty/ToughDog FoamCell, Snorkel, RECARO Cross-Speed auf Konsolen N4, Alumotorschutz N4. Wohnkiste ORTEC-Minicamp mit Eberspächer D2.

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Ozymandias
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Re: Reifen flicken von außen doch erlaubt?

Beitrag von Ozymandias »

Als Ausländer frage ich mich was für eine Rechtskraft so eine Richtlinie hat, das ist ja kein Gesetz oder?
Ich sehe das nicht als Bindend an.

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fsk18
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Re: Reifen flicken von außen doch erlaubt?

Beitrag von fsk18 »

Ozymandias hat geschrieben:Als Ausländer frage ich mich was für eine Rechtskraft so eine Richtlinie hat, das ist ja kein Gesetz oder?
Ich sehe das nicht als Bindend an.


Seh ich auch so. Das ist eine Richtlinie von den Vulkanisateurenhandwerk. Gesetz kenn ich nicht. Wie viele Länder gibt es auf der Erde? Eines davon hat Angst ... alle anderen machen das Loch zu und fertig.

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Tanki
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Re: Reifen flicken von außen doch erlaubt?

Beitrag von Tanki »

Dafür dürfen wir auf den Autobahnen auch fahren was das Zeug hält :rofl:

In vielen Anderen Ländern ist die Geschwindigkeit durch Verbot oder schlechte Straßen (das bekommen wir bestimmt auch bald hin) begrenzt. Dadurch ist das Risiko durch einen defekt bestimmt auch geringer.

VG Jörg
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quadman
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Re: Reifen flicken von außen doch erlaubt?

Beitrag von quadman »

...meint ihr im Ernst das es ein Gesetz gibt, wie man einen Reifen zu flicken hat? :wink:

Gruß Stefan
Hilux 2.5 xtracab, 235/85R16, Snorkel, OME schwer, Webasto ThermoTop, Tempomat, Zusatztank, Alu UFS, ARB-bar, Dachkonsole und ein gullwing mobile workshop canopy.
Hilux 2.4 xtracab duty, 235/80R17, Snorkel, Ironman HD, Tempomat, Zusatztank, Dachkonsole, Alu UFS und eine graugrüne Wohnkabine.

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HMMWV
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Re: Reifen flicken von außen doch erlaubt?

Beitrag von HMMWV »

In jeder garage in der ich bis jetz gearbeitet habe haben wir das immer mit dem " pnöwurm" geflickt. (In der schweiz) Mir sind in den nun über 20 Jahren erst 2 untergekommen die später nicht dicht waren.
Wem es zu gefährlich erscheint kann ja einen neuen Reifen kaufen! Wollte bisher übrigens noch nie einer!!
Meine bfg at ko2 sind auch "gewurmt"
KZJ95L-GKPNTW

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hakim
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Re: Reifen flicken von außen doch erlaubt?

Beitrag von hakim »

Hallo,
die Anfrage war doch lediglich, ob "Reifen flicken von außerhalb doch erlaubt?" Und nicht, ob es funktioniert und wie ihr das seit Jahren macht oder wie man das in anderen Ländern machen darf! So. Und ja, diese letzte Fassung der deutschen "Richtlinie für die Instandsetzung von Luftreifen, erlassen am 08.02.2001 und veröffentlicht im Verkehrsblatt 2001 Seite 91 ist Bestandteil der StVZO §36, also eindeutig Gesetz. Ihr dürft Euch wundern, über deutsche Gründlichkeit lästern (in solchen Fällen bin ich sowieso Franzose :D ) oder bei Interesse den ganz genauen Text hier als PDF runterladen und nachlesen. Es handelt sich wohl um eine eingescannte Kopie, wer direkten Zugang zum amtlichen Text haben möchte, muß sich dort im Portal registrieren.
http://www.kfz-unfall-berlin.de/StVZO_3 ... aratur.pdf
Männers, vermutlich sind wir uns doch alle einig, daß wir diese Reparatur eines Durchstichs mittels "Wurst" für eine probate Sache halten!? Auch ich würde bei einem sauberen, kleineren Durchstich so ein Ding an meinem Hilux (hier: Gummiwurst) oder Motorrad (hier: Gummiring) im Fall der Fälle einsetzen und ohne weitere Beunruhigung mich freuen, weiterfahren zu können. Der Punkt ist nur: als deutsche Werkstatt darf ich offenbar eine Durchstichreparatur nicht mit dieser Methode machen...wenn ich mich an die StVZO halten will. Die Eingangsfrage ist für mich zweifelsfrei beantwortet.
Hakim
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