Rücksitzbank mit Airbag demontieren

2007 - 2020
grebredos
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Rücksitzbank mit Airbag demontieren

Beitrag von grebredos »

Hallo,
Habe 10 Jahre ein LC 100 als Firmen-Transportwagen (als 2-Sitzer) gehabt, habe gerade ein 200:er angeschafft. Wollte Rücksitzbank ausbauen, habe allerdings auf Airbags in den Rückenlehenen des Rücksitzbankes gestossen.
Kann mann doch die Sitze demontieren? Worauf ist zu achten?
Bin für jeden Tip dankbar.
Grebredos LC 200

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Olut
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Re: Rücksitzbank mit Airbag demontieren

Beitrag von Olut »

Hallo,

Facelift oder noch kein Facelift ??

In jedem Fall werden bei Entfernung der Airbags spezielle Dongle für die offenen Stecker benötigt, da auf der Konfigurationsseite der ECM eine Deaktivierung nicht vorgesehen ist, kenne das von der Rally Adaption. Das gleiche gilt für den inseat sensor. Ist ein gravierender Eingriff !!!

Good Luck
Albert
...there are no bad roads, just sometimes wrong vehicles...
LC100/1999 LED-converted, custom pimped, AirLift, doing the hard jobs
LC200/2008 J-Sport, ECON*LOCK, LED-converted, custom pimped, doing the nice jobs

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Schoenthal
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Re: Rücksitzbank mit Airbag demontieren

Beitrag von Schoenthal »

Hallo grebredos,

so einfach geht das nicht!

Wenn Du die Rücksitzbank mit Airbag ausbaust dann erlischt automatisch die ABE Deines Fahrzeuges. Das heißt, Du bist ohne Versicherungsschutz unterwegs, was im Falle eines Unfalls sehr teuer werden kann.

Kann Dir mal erzählen wie das beim Einbau eines Sportsitzes ohne Seitenairbag in einen Caddy mit serienmäßigem Seitenairbag funktioniert:

1. Anmeldung bei VW mit Meldung an das Werk warum der Seriensitz raus soll. Gute Erklärung nötig (z. B. orthopädischer Sitz nötig).

2. Formularsatz 3-fach nach Genehmigung seitens VW kommt. Kosten: 100 Euro.

3. Ausbau des Seriensitzes beim Händler mit Abmeldung des Airbags aus der Bordelektronik. - Darfst Du nicht selbst machen, ist ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und somit strafbar. Auch darf der ausgebaute Sitz nur in einem dafür geeigneten Raum beim Händler und nicht bei Dir zu Hause gelagert werden. Auch wenn Du sagst Du benötigst die Rücksitzbank nicht mehr, man kann sie doch "schießen" und somit die Sprengladung unschädlich machen ist so einfach nicht mehr möglich. Muß eine Spezialfirma machen. Kostet zusätzlich noch einen schönen Batzen.

4. TÜV-Abnahme des neuen Sitzes.

5. Meldung mittels Formular an das VW-Werk und Meldung an das KBA. Dort wird Dir eine neue ABE für das Fahrzeug zugeteilt.

6. Neuer KFZ-Schein wird erteilt.

Fazit: ca. 350 Euro Kosten um im gesetzlichen Rahmen zu bleiben.

So kanns prinzipiell auch mit dem Ausbau Deiner Rücksitzbank gehen. Ansonsten wie gesagt, keine ABE mehr und Straftatbestand.

Gruß

u.e.h.
Ironie ist das Körnchen Salz, das das Aufgetischte überhaupt erst genießbar macht.

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landcruiser
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Re: Rücksitzbank mit Airbag demontieren

Beitrag von landcruiser »

"keine ABE mehr und Straftatbestand."

Quatsch, bring mal ne quelle für die Behauptung.

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Ozymandias
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Re: Rücksitzbank mit Airbag demontieren

Beitrag von Ozymandias »

Oluts Antwort ist wahrscheinlich der Schlüssel, Tatsache ist wenn ein Airbag ausgesteckt ist gibts definitiv eine Fehlermeldung. Die Systeme lassen das nicht zu, alles doppelt überwacht.
Hättest eh besser den 100er behalten, war das bessere Fahrzeug. Lies mal im Forum die 200er Horrorstorys.

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Schoenthal
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Re: Rücksitzbank mit Airbag demontieren

Beitrag von Schoenthal »

Kein Quatsch selbstherrlicher Vielschreiber! Guggst Du:

Wikipedia - Airbag Rechtsvorschriften

Merkblatt für den Umgang mit Airbags

Außerdem googelst Du dir mal selbst die EU Richtlinie für Fahrzeuge ab Baujahr 2006. Da sind Airbags Pflicht und Bestandteil der ABE des Fahrzeugs. Kannst auch mal beim TÜV nachfragen. Der sagt Dir das Gleiche.

Das „außer-Funktion-setzen“ eines Airbags führt nicht grundsätzlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO. Es ist zu unterscheiden, ob eine Deaktivierung oder ein kompletter Ausbau des Systems vorgenommen werden soll. Der AKE „Clearingstelle § 19/29“ hat das Thema aus zulassungsrechtlicher Sicht behandelt.

Ausführlicher Text:

Die Verwendung von Reboard-Kindersitzen auf Beifahrersitzplätzen in Fahrzeugen, die mit Airbagsystemen ausgerüstet sind, ist nur zulässig, wenn der Airbag außer Funktion gesetzt ist.

Die Arbeitsgruppe „§19/29 Clearingstelle“ hat die Problematik aus zulassungsrechtlicher Sicht diskutiert und ist zu folgendem Ergebnis gekommen.

1. „Außer-Funktion-setzen“ des Airbags

Beim „außer-Funktion-setzen“ des Airbags erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Diese erlischt dann nicht, wenn ein Gutachten im Sinne des § 19 Abs. 3 StVZO oder ein Negativgutachten vorliegt.

Bei Gutachten im Sinne des § 19 (3) handelt es sich um Gutachten, die auch für Fahrzeugteile zum nachträglichen Einbau (z.B. Sonderlenkräder, Spoiler) erteilt werden. Das Verfahren ist in diesem Fall das gleiche, wie nach dem Ein- oder Anbau von Fahrzeugteilen, für die ein entsprechendes Gutachten gefordert wird. Das heißt, grundsätzlich muß das „außer-Funktion-setzen“ des Airbags bei Vorliegen eines entsprechenden Gutachtens durch den Sachveständigen einer Technischen Prüfstelle oder einer Überwachungsorganisation abgenommen werden.

Bei einem Negativgutachten handelt es sich um ein Gutachten eines technischen Dienstes in dem festgelegt wird, unter welchen Umständen das „außer-Funktion-setzen“ des Airbas keiner Abnahme bedarf, so daß die BE bestehen bleibt. In dem entsprechenden Negativgutachten ist in der Regel festgelegt, welche Herstellervorschriften beim „außer-Funkton-setzen“ beachtet werden müssen.

2. Ausbau eines Airbags

Da das Vorhandensein eines Airbags nicht vorgeschrieben ist, hat der Ausbau aus zulassungsrechtlicher Sicht keine Folgen. Das heißt, der Ausbau führt nicht zum Erlöschen der BE.

Dieser Stellungnahme der Clearingstelle liegen folgende Überlegungen zugrunde.

Der Airbag ist ein Bauteil eines Fahrzeugs, das die passive Sicherheit im Falle eines Anstoßes, abhängig vom Unfalltyp und -schwere, erhöht. Weder in den nationalen, noch in den EG-Bauvorschriften ist die explizite Ausrüstung mit einem Airbag gefordert. Der komplette Ausbau des Airbags kann deshalb keine Auswirkungen auf den Bestand der Betriebserlaubnis haben.

Eine Gefährdung tritt ein, so die Erläuterungen zum Beispielkatalog zu § 19 StVZO, wenn für die Verkehrssicherheit wesentlichen Eigenschaften und Merkmale eines Fahrzeugs, wie z.B: der Insassenschutz, so beeinflußt werden, daß das in den Bau- und Betriebsvorschriften festgelegte Niveau unterschritten wird. Der Komplettausbau kann also nicht zum Erlöschen der BE führen, denn sonst dürften Kfz ohne Airbag nicht mehr zulassungsfähig sein.

Anders verhält es sich bei der Deaktivierung des Airbags. Mit den hohen Anforderungen an die Auslösequalität stellt er ein komplexes Bauteil dar. Seine Auslösung geschieht sensorgesteuert, verknüpft mit logischen Abfragen und Schaltvorgängen. Eine nicht sachgerechte Deaktivierung erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Fehlauslösung und damit kommt die BE zum Erlöschen.

Das Vorhandensein eines Gutachtens bzw. Negativgutachtens ist in jedem Fall zu fordern, auch bei Änderungen am Seitenairbagsystem oder Fahrerairbag, z.B. Einbau eines Sportsitzes oder Austausch des Lenkrades.

Haftungsrechtliche Folgen wurden in diesem Zusammenhang nicht diskutiert.

Die Fahrzeughersteller lassen Arbeiten an Airbagsystemen nur von den von ihnen autorisierten Fachwerkstätten zu. Eine Zusatzkennzeichnung mit dem Hinweis auf die Funktionsunfähigkeit wird ebenfalls gefordert.

Unabhängig vom Erlöschen der BE wird den Kunden empfohlen, in jedem Falle einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere vornehmen zu lassen.

(Quelle:VFZ, 10./11. Sitzung § 19 Clearingstelle)


Gruß

u.e.h.
Ironie ist das Körnchen Salz, das das Aufgetischte überhaupt erst genießbar macht.

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j8 RR
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Re: Rücksitzbank mit Airbag demontieren

Beitrag von j8 RR »

Hallo Jungs,
Akersberga liegt nach meinen Recherchen in Schweden.

Wie sind denn die Bedingungen beim Ausbau der Rückbank mit Airbag in Schweden :biggrin: ?
Genau so wie hier in D?
Wahrscheinlich nicht!

Die Schweden sind eben keine Deutschen und wahrscheinlich deutlich entspannter.

Ja, ich weiß,
Fragen über Fragen :wink:

...und ich glaube,
die Eingangsfrage von grebredos bezog sich eher auf die technische Seite des Ausbaus, als auf die rechtlichen Folgen des Ausbaus in D :roll:
So hab ich ´s gelesen und verstanden.

Reinhold

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Ozymandias
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Re: Rücksitzbank mit Airbag demontieren

Beitrag von Ozymandias »

@ueh
Da fragt man sich doch wie sie die ganzen Buschtaxen seit 2006 zugelassen haben wenn doch Airbags Pflicht sind?
Ratlose Grüße Ozy
Zuletzt geändert von Ozymandias am Fr 1. Nov 2013, 21:46, insgesamt 1-mal geändert.

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landcruiser
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Re: Rücksitzbank mit Airbag demontieren

Beitrag von landcruiser »

Schoenthal hat geschrieben:Kein Quatsch selbstherrlicher Vielschreiber! Guggst Du:

Wikipedia - Airbag Rechtsvorschriften

Merkblatt für den Umgang mit Airbags

Außerdem googelst Du dir mal selbst die EU Richtlinie für Fahrzeuge ab Baujahr 2006. Da sind Airbags Pflicht und Bestandteil der ABE des Fahrzeugs. Kannst auch mal beim TÜV nachfragen. Der sagt Dir das Gleiche.

...


Den ganzen Kram musste ich nicht lesen, um zu wissen, dass deine Aussage

a) ABE erlischt

und

b) Straftat

komplett falsch sind.

Das kannst du dann nochmal selbst in den von dir zitierten Quellen nachlesen.

Ev. hilft dir dabei folgende Überlegung:

Wenn man die Sitze hinten ausbaut (und das war hier die Frage), sitzt da niemand.

Dann ist da auch niemand, den ein Airbag schützen könnte.

Na dämmerts?

Und nun bring mir bitte noch wo steht das es sich um eine Straftat handelt.

Bin gespannt. :biggrin:

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Ozymandias
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Re: Rücksitzbank mit Airbag demontieren

Beitrag von Ozymandias »

@Uwe
Vorgeschrieben sind Fahrer & Beifahrer, der Rest ist fakultativ - ist ja wohl bald ein Dutzend davon in den Kisten verbaut.

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landcruiser
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Re: Rücksitzbank mit Airbag demontieren

Beitrag von landcruiser »

@Ozy

Nur das begreift er anscheinend nicht. :lol:

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Schoenthal
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Re: Rücksitzbank mit Airbag demontieren

Beitrag von Schoenthal »

@landcruiser und Ozy:

Und nun bring mir bitte noch wo steht das es sich um eine Straftat handelt.


Beim Sitz der fehlt nicht aber deswegen ist es für Privatpersonen ein Straftatbestand:

Airbags und Gurtstraffer enthalten explosionsgefährliche Stoffe und werden vom Geltungsbereich des
Sprengstoffgesetzes (SprengG) erfasst. ...

... Betriebe, die mit Airbags oder Gurtstraffern umgehen, haben den Umgang mindestens zwei Wochen
vorher der Bezirksregierung anzuzeigen.
Mit der Anzeige ist die im Sinne des Sprengstoffgesetzes verantwortliche Person im Betrieb anzugeben. ...

... Die Abgabe von pyrotechnischen Sicherheitssystemen darf nicht an Privatpersonen erfolgen. Die
Abgabe darf nur an Personen erfolgen, die einen Schulungsnachweis vorlegen können.


Noch Fragen Ihr Schlaumeier?
Ironie ist das Körnchen Salz, das das Aufgetischte überhaupt erst genießbar macht.

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landcruiser
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Re: Rücksitzbank mit Airbag demontieren

Beitrag von landcruiser »

Schoenthal hat geschrieben:...

Noch Fragen Ihr Schlaumeier?


Ja, hast du das die gesetzlichen Regelungen auch zu Ende gelesen und subsumiert?

Ich denke nicht.

Ist aber auch egal, wie Reinhold schon schrieb, war das gar nicht gefragt, sondern es ging um die technische Möglichkeit.

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peter völk
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Re: Rücksitzbank mit Airbag demontieren

Beitrag von peter völk »

Leute kriegt euch wieder ein

Ich hatte auch mal meine Werkstatt gefragt, ob die die voluminöse Rückbank ausbauen könnten.
Wurde aber abgelehnt, genaue Gründe haben die nicht genannt.
Aber der Airbag war einer deren Argumente

Gruß
Peter

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grebredos
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Re: Rücksitzbank mit Airbag demontieren

Beitrag von grebredos »

Danke für Antwort!

Habe Face-lift. Gibt es da Unterschiede in dieser Hinsicht?

Dongle (Wiederstand) für den Airbag habe ich verstanden. Ist ein Dongle auch für den Inseat-sensor auch erforderlich (auch Wiederstand??).
Grebredos LC 200

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