Seilwindenstoßstange + TÜV = ?

1980 - 1989
nachohj61
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Seilwindenstoßstange + TÜV = ?

Beitrag von nachohj61 »

Servus!
Ich suche seit schon einige Monate eine Seilwindenstoßstange für meinen Wagen...Die ARB finde ich ein bisschen zu viel. Dann habe ich bei dem CruiserWorld Stand am BTT eine einfache Variante gesehen...
Die hier:

https://cruiserworld.eu/shop/60-series- ... r/?lang=en

Jetzt die Frage ist, hat jemand schon Erfahrung mit dieser Stoßstange und hat die beim TÜV ohne Probleme eingetragen?

Danke und Grüße!
Nacho.

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Hilux130477
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Re: Seilwindenstoßstange + TÜV = ?

Beitrag von Hilux130477 »

Guten Morgen.
Ich habe mir mal so eine Windenstoßstange an einem Rocky selber gebaut und diese auch eintragen lassen als Geräteträger.
Dem Prüfer ging es mehr darum das es keine scharfen Kanten gab und alles schön abgerundet ist!

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lightandy
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Re: Seilwindenstoßstange + TÜV = ?

Beitrag von lightandy »

hallo,
ich habe die gleichen Erfahrungen gemacht bei meinem j76 mit einer tschechischen Stoßstange ohne abe oä. im Vorfeld mal mit einem bild zum prüfer gegangen und fragen was er meint, wenn unwillig, dann zum nächsten. grundsätzlich ist das auch heute noch alles eintragungsfähig. bei deiner Stoßstange sehe ich keine Probleme, die ist rund genug
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cruisermaddin
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Re: Seilwindenstoßstange + TÜV = ?

Beitrag von cruisermaddin »

Hi,
ich habe jetzt seit fast 5 Jahren (also 2 TüV-Sessions) eine wunderschöne Selbstbau-Stossstange (mit Aufnahme für eine Winde), entworfen von einem Forumsmitglied am 100er. Der TüV hat die - glaube ich - noch gar nicht gesehen, bzw. niemals auch nur einen Kommentar dazu abgegeben.

Gruß
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landcruiser
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Re: Seilwindenstoßstange + TÜV = ?

Beitrag von landcruiser »

Solange das Auto keinen COC hat ,die Abmessungen nicht gravierend verändert werden und das Ding keine scharfen Ecken und Kanten hat sah mein TÜV-Prüfer nach "Begutachtung" keine Notwendigkeit für eine Eintragung; genau wie beim Fahrwerk.

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lightandy
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Re: Seilwindenstoßstange + TÜV = ?

Beitrag von lightandy »

ehrlich gesagt, war mir eine Eintragung wichtig, weil die stossstange das bauteil ist, welches als erstes "feindberührung " bekommt. nicht dass im nachhinein einer auf die Idee kommt, da ist was nicht zugelassenes dran, gerade bei personenschäden, die dinger sind ja nun mal massiv. zumal die Eintragung auch keine hürde war. ich fühle mich damit besser, aber jeder wie er meint...
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Peter_G
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Re: Seilwindenstoßstange + TÜV = ?

Beitrag von Peter_G »

lightandy hat geschrieben:ehrlich gesagt, war mir eine Eintragung wichtig, weil die stossstange das bauteil ist, welches als erstes "feindberührung " bekommt. nicht dass im nachhinein einer auf die Idee kommt, da ist was nicht zugelassenes dran, gerade bei personenschäden, die dinger sind ja nun mal massiv. zumal die Eintragung auch keine hürde war. ich fühle mich damit besser, aber jeder wie er meint...


Das war auch mein Gedanke. mir wäre eine Aussage eine TÜV Mannes muttu nicht eintragen zu wenig. Bei der gewünschten Stossstange fallen mir die beiden Dreieckigen ' Vorsprünge' neben dem Windenfenster auf.
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cruisermaddin
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Re: Seilwindenstoßstange + TÜV = ?

Beitrag von cruisermaddin »

Hm,
nach erfolgreich absolviertem TüV ohne Mängel mit anschließender Plakette hat man doch die ´Sicherheit´ daß das Fahrzeug den verkehrsrechtlichen Richtlinien entspricht, mit oder ohne einer solchen Stossstange, oder?
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lightandy
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Re: Seilwindenstoßstange + TÜV = ?

Beitrag von lightandy »

cruisermaddin hat geschrieben:Hm,
nach erfolgreich absolviertem TüV ohne Mängel mit anschließender Plakette hat man doch die ´Sicherheit´ daß das Fahrzeug den verkehrsrechtlichen Richtlinien entspricht, mit oder ohne einer solchen Stossstange, oder?


kann man so sehen, ich hoffe deine Versicherung sieht das auch so im zweifel, nämlich dann, wenn sie zahlen muss. im zweifel kann sich der tüvprüfer auch an nichts mehr erinnern.

wie gesagt jeder seins und ich bin auch nicht dein richter, aber man sollte mal drüber nachdenken...
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Feldi
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Re: Seilwindenstoßstange + TÜV = ?

Beitrag von Feldi »

cruisermaddin hat geschrieben:Hm,
nach erfolgreich absolviertem TüV ohne Mängel mit anschließender Plakette hat man doch die ´Sicherheit´ daß das Fahrzeug den verkehrsrechtlichen Richtlinien entspricht, mit oder ohne einer solchen Stossstange, oder?

Und wie weist du im Schadensfall nach, daß die Stoßstange beim TÜV-Termin montiert war und begutachtet wurde?

Ich selber hab ja auch kein Problem, mir selbstgebasteltes Zeug ans Auto zu schrauben, was sicherheitstechnisch irrelevant ist oder nur meine eigenen Sicherheit bedroht, aber an dem Punkt wäre ich vorsichtig.
Zuletzt geändert von Feldi am Fr 29. Nov 2019, 11:00, insgesamt 1-mal geändert.
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HJ61-Freak
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Re: Seilwindenstoßstange + TÜV = ?

Beitrag von HJ61-Freak »

cruisermaddin hat geschrieben:nach erfolgreich absolviertem TüV ohne Mängel mit anschließender Plakette hat man doch die ´Sicherheit´ daß das Fahrzeug den verkehrsrechtlichen Richtlinien entspricht, mit oder ohne einer solchen Stossstange, oder?

Jein, Du hast nur die Sicherheit, dass das Fahrzeug bei Verlassen der Prüfstation den gesetzlichen Vorgaben entspricht und im Übrigen nicht verkehrsgefährdend ist. Bricht das Fahrzeug z.B. direkt nach Verlassen des TÜV-Grundstücks auseinander, haftet der Prüfer hierfür keinesfalls, auch dann nicht, wenn er dem vorher ordnungsgemäß begutachteten Haufen Schrott eine Plakette erteilt hat. Hat der Prüfer fehlerhaft / fahrlässig ein verkehrsgefährdendes Bauteil am Fahrzeug trotz ordnungsgemäßer Begutachtung übersehen, ist er auch dafür nicht haftbar. TÜV & Co. erfüllen mit der Hauptuntersuchung nur eine hoheitliche Aufgabe, die der Sicherheit des Straßenverkehrs dient. Der TÜV wird grundsätzlich nicht zur Wahrung der (wirtschaftlichen) Interessen des Fahrzeughalters oder gar dritter Privatpersonen tätig.

Der Prüfer als Beliehener des jeweiligen Bundeslandes ist nur für eines haftbar: Die ordnungsgemäße Durchführung der Hauptuntersuchung. Er muss die Prüfpositionen allesamt nacheinander am Fahrzeug durchprüfen und darf dabei nur das bemängeln, was nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Anderenfalls kann der betroffene Halter Rechtsmittel gegen die Verweigerung der Plakette einlegen.

Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen das Land (Amtshaftungsanspruch) besteht nur dann, wenn der Prüfer das Fahrzeug gar nicht oder nicht vollständig geprüft/begutachtet hat und deswegen einen oder mehrere Mängel nicht feststellen konnte. Das OLG Hamm hat einen solchen Fall mal zu Gunsten eines Fahrzeugkäufers entschieden. Dort hatte der Prüfer die verbaute Gasanlage schlichtweg nicht geprüft und diese war schwer mangelhaft. Das Stichwort ist "Amtsmißbrauch" und der setzt regelmäßig bedingten Vorsatz voraus.

lightandy hat geschrieben:kann man so sehen, ich hoffe deine Versicherung sieht das auch so im zweifel, nämlich dann, wenn sie zahlen muss.

Die "Selbstbeteiligung" in der Haftpflicht ist auf maximal 5.000 Euro begrenzt. Und die greift auch nur dann, wenn der Schaden durch das in Rede stehende Teil kausal verursacht oder zumindest vertieft worden ist. Das Risiko ist also überschaubar.

Gruß

Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe

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Colt
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Re: Seilwindenstoßstange + TÜV = ?

Beitrag von Colt »

HJ61-Freak hat geschrieben:Die "Selbstbeteiligung" in der Haftpflicht ist auf maximal 5.000 Euro begrenzt. Und die greift auch nur dann, wenn der Schaden durch das in Rede stehende Teil kausal verursacht oder zumindest vertieft worden ist. Das Risiko ist also überschaubar.

Gruß

Florian


Das ist richtig. Das von mir markierte ist bei einem Auffahrunfall deinerseits dann im wörtlichen wie im übertragenen Sinn gegeben. :biggrin:

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HJ61-Freak
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Re: Seilwindenstoßstange + TÜV = ?

Beitrag von HJ61-Freak »

@Colt: Das mit dem "Vertiefen" ist, bezogen auf den J6 und seiner werksseitigen Anbindung des Frontstoßfängers schon eine interessante Angelegenheit. Der beim J6 doch recht massiv als 2,5 mm starkes Stahlblech in U-Profil-Form ausgeführte Frontstoßfänger ist mit recht windigen Winkeln und dünnen Bolzen am ebenfalls massiven Rahmen befestigt. Meistens reist der Frontstoßfänger bei Kollisionen außerhalb der Rahmenmitte vom Rahmen ab, womit dann regelmäßig einer oder beide Rahmenlängsträger offen liegen und ihre zerstörerische Wirkung voll entfalten können (maximale Stabilität in Kraftrichtung gepaart mit geringer Berührungsfläche). So gesehen ist ein Windenstoßfänger, der meistens wegen der auftretenden Zugkräfte recht massiv an den Rahmen angebunden wird, nicht unbedingt schlechter als der Originalzustand.

Und wer den Originalwindenstoßfänger des J6 kennt, der weiß, dass bei der Konstruktion des J6 das Unfallverhalten oder gar der Fußgängerschutz noch nicht einmal eine untergeordnete Rolle gespielt haben kann.

Gruß

Florian
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cruisermaddin
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Re: Seilwindenstoßstange + TÜV = ?

Beitrag von cruisermaddin »

.....aber man sollte mal drüber nachdenken...

Das auf jeden Fall!

So gesehen ist ein Windenstoßfänger, der meistens wegen der auftretenden Zugkräfte recht massiv an den Rahmen angebunden wird, nicht unbedingt schlechter als der Originalzustand.

So sehe ich das auch. Das verhält sich beim J10 ähnlich. Hinter der originalen Kunststoffausführung kommt ein windiger Blechträger (meist eh durchgerostet), welcher wiederum an die beschriebenen, massiven Leiterrahmenendstücke geschraubt ist.

Das die Versicherungen im Schadensfall - wenn es ums bezahlen geht - immer genauer hinsehen ist ja klar.

Was sollte man dann tun? Auf jeden Fall auf eine Eintragung bestehen, auch wenn der Prüfer sagt, es sei nicht nötig?
Warum sagt er das? Hat er nur keinen Bock, weil es für ihn Arbeit bedeutet? Es würde ja auch gezahlt werden müssen.....
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Feldi
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Re: Seilwindenstoßstange + TÜV = ?

Beitrag von Feldi »

cruisermaddin hat geschrieben:Was sollte man dann tun? Auf jeden Fall auf eine Eintragung bestehen, auch wenn der Prüfer sagt, es sei nicht nötig?
Warum sagt er das? Hat er nur keinen Bock, weil es für ihn Arbeit bedeutet?

Weil er dann persönlich dafür den Kopf hinhalten muß? Und ich fürchte, eine schriftliche Bestätigung, daß eine Eintragung nicht nötig ist, wird er Dir auch nicht geben.( aber man könnte es vlt. versuchen)

Ich würde beim TÜV einfach nochmal freundlich nachfragen, ob sie mir das Teil nicht doch eintragen können. Man kann ja Fahrten ins Ausland mit unsicherer Rechtslage o.ä. als Begründung angeben.
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