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-- Sonntagsfahrverbot für LKW's Teilweise aufgehoben |
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| Rose |
Verfasst am: Di, 13. Mai 2008, 08:46 |
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Anmeldungsdatum: 21.10.2005
Beiträge: 66
Wohnort: Eupen / Belgium
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Hallo, ich weiss nicht, ob es schon im Forum erwähnt wurde, aber für alle, die noch Ihren Pick-Up als LKW zugelassen haben, hier die Email, die mich Ende April vom Kanuverband NRW erreichte:
"Sonntagsfahrverbot teilweise aufgehoben
Die Bemühungen des DKV, das Sonntagsfahrverbot für LKW mit Sportanhängern auszusetzen, haben nach mehreren Versuchen nun zum Erfolg geführt. Auf Beschluss der Verkehrsministerkonferenz hat das Land Nordrhein-Westfalen das Sonntagsfahrverbot für LKW bis zu 3,5 to, die mit Sportanhänger oder Wohnwagenanhänger zu Sport- und Freizeitzwecken unterwegs sind, aufgehoben. Wir freuen uns, dass z. B. unsere Vereine, die Kleinlastkraftwagen als Zugfahrzeuge einsetzen möchten, nun auch wieder an Sonntagen damit fahren dürfen. Wir empfehlen das beigefügte Schreiben des NRW-Verkehrsministers stets im Fahrzeug mitzuführen."
Ich habe das Schreiben des NRW-Verkehrsministers als pdf Datei vorliegen, ich weiss allerdings nicht, wie ich das hier einbetten kann, also schickt mir bei Interesse ein PM dann mail ich es. |
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| Colt |
Verfasst am: Di, 13. Mai 2008, 08:59 |
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Anmeldungsdatum: 09.09.2006
Beiträge: 10853
Wohnort: Merzhausen
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Hallo Rose,
hast das schreiben mal bestätigen lassen? Nur um sicher zu gehen, dass das kein schlechter (und seeehr teurer) Scherz ist? Das gilt dann wohl auch nur in Nordrhein-Westfalen, oder irre ich mich?
Wie definieren die dann Sportanhänger? Auto auf dem Hänger ist da ja nicht so eindeutig wie einen Hänger voller Kanus...
Viele Grüße,
Marc |
_________________ Du kannst es dir vorstellen, also kannst du es dir auch bauen...

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| Redneck |
Verfasst am: Di, 13. Mai 2008, 08:59 |
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Anmeldungsdatum: 28.09.2007
Beiträge: 2260
Wohnort: 92637 Weiden/Opf
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Servus!
Wir waren gestern erst mit Pickup und Wohnanhänger und Sondergenehmigung unterwegs, und in Bayern ist es nach wie vor nötig, so eine Einzelfahrgenehmigung zu haben! (Kostenpunkt: 20 Euro)
Außerdem steht da nur was von Nordrhein-Westfalen! Da bewegt man sich auf dünnem Eis, das auch auf andere Bundesländer zu übertragen, da dieses Fahrverbot im einzelnen von den Ländern geregelt wird.
Solange die anderen Bundesländer nicht mitziehen, sollte man sich auf dieses Schreiben lieber nicht beziehen!
Bleibt zu hoffen, daß die restlichen Bundesländer mitziehen und die Fahrten mit LKW und Anhänger an Sonn- und Feiertagen genehmigen!
Viele Grüße, Jürgen |
_________________
 Hutzenlux-Mädchenachsen-Fahrer!!! |
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| Rose |
Verfasst am: Di, 13. Mai 2008, 09:06 |
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Anmeldungsdatum: 21.10.2005
Beiträge: 66
Wohnort: Eupen / Belgium
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Netzmeister setzt das Schreiben rein! Dann könnt Ihr Euch Eure Meinung bilden  |
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| Schmotzhand |
Verfasst am: Di, 13. Mai 2008, 22:20 |
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Anmeldungsdatum: 26.05.2006
Beiträge: 328
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Die Beschränkungen kamen eh bloß wegen den Packetdienst-Sprinter-Workoholics, da klingt es vernünftig, wenn Wohnwägen und Sortanhänger ausgenommen werden.
Ich lass es mit dem Wohnwagen drauf ankommen...ich möchte auch gern das Schreiben aus NRW.
Verbote gelten denk ich nicht nur in NRW sondern im ganzen Land....eine Regionale aufhebung kann ich mir nicht vorstellen. |
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| landcruiser |
Verfasst am: Di, 13. Mai 2008, 22:56 |
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Anmeldungsdatum: 17.05.2001
Beiträge: 7507
Wohnort: outback - Northern Territory of lower saxonia
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| Nach dieser überaus gehaltvollen und sachlichen Stellungnahme (ich denke die Ironie ist klar erkennbar und ich muss nicht dazu schreiben, dass das Blödsinn ist) schlage ich vor das Thema hier http://forum.buschtaxi.org/viewtopic.php?t=18968&highlight= weiter zu diskutieren, da es für alle interessant sein dürfte. |
_________________ Ich bin für das verantwortlich was ich sage. - Nicht für das was Du verstehst! |
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