Sonntagsfahrverbot

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Redneck
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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von Redneck »

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Servus Steffen!

Habe auch Bekannte, die zur Kasse gebeten wurden vor einigen Jahren. Deswegen haben wir immer eine Ausnahmegenehmigung dabei gehabt (Konrolliert wurden natürlich nur die, die keine hatten, wir nie! :roll: ).

Bin mir aber nicht sicher ob heute gilt !

Nein, tut es nach den neuesten Beschlüssen nicht mehr. Kannst ja oben nachlesen, da steht die Ausnahme genau beschrieben... :bulb:

Edit: Oops, Landcruiser war schneller... :wink:

Gruß, Jürgen
Toyota Hilux 2021 Comfort, 2,8 Automatik, 285/70 R 17 auf 9 x 17", Ironman-Fahrwerk, 3 cm - Bodylift, ARB-Hardtop, Ladeflächen-Beschichtung, BRAVO-Snorkel, Frontrunner-Dachträger, STEDI-Leuchten.

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thores
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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von thores »

til vom 'multi-board.com am 1.10.2009 hat geschrieben:LKW-Sonntagsfahrverbot - Übersicht der Regelungen aller BundesländerNachdem das Thema Sonntagsfahrverbot für LKW in den letzten Tagen zweimal aufkam, habe ich mir einen Stoß gegeben und meine Recherchen fortgesetzt und auch abgeschlossen.
Ich habe mit den zuständigen Landesministerien der Länder, über die noch nichts im Internet stand, telefoniert und auch von allen Auskünfte bekommen.

Hier also im einzelnen:
Baden-Württemberg: http://www.kanu-wuerttemberg.de/download…30_III_StVO.pdf
Bayern: veröffentlicht unter (IMS vom 25.06.2008, IC4-3612.302-0-Fe, IC4-3612.1261-0-Fe)
IMS bedeutet: Schreiben des Bayer. Staatsministerium des Innern (Oberste Verkehrsbehörde in Bayern) an alle Verkehrsbehörden in Bayern. Durch im Internet veröffentlichte Email des Landratsamtes Erding, Frau Adamczyk bestätigt.
Berlin: es gibt ein Rundschreiben der Senatsverwaltung, die die Praxis vorschreibt, liegt mir allerdings (noch) nicht vor
Brandenburg: keine generelle Ausnahmegenehmigung. Unterstellte Behörden sind angewiesen, für im Katalog (s.o) genannte Fahrzeuge die Ausnahmegenehmigung ohne weitere Prüfung auszustellen. Hinsichtlich der Gebühren soll „etwas weniger“ veranschlagt werden als bisher. Gebührenrahmen ist gesetzlich vorgegeben. Entscheidung über die Höhe liegt bei den nachgeordneten Behörden.
Bremen: http://bremen.beck.de/default.aspx?vpath…t2.htm&mode=all
http://www.offroad-forum.de/files/sonntag_227.doc
Hamburg: aus rechtlichen Bedenken keine Ausnahmepraxis im Vorgriff auf eine bundeseinheitliche Lösung
Hessen: aus rechtlichen Bedenken keine Ausnahmepraxis im Vorgriff auf eine bundeseinheitliche Lösung
Mecklenburg-Vorpommern: Aus dem Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung gibt es auch eine vom 25.3.08 datierte Ausnahme-Verordnung. Die Datei liegt mir als doc-Dokument vor. Eine Veröffentlichung wird seitens des Ministeriums nicht zugelassen!
Niedersachsen: http://server.selltec.com/go/dkv/_ws/med…fahrverbot1.pdf
Nordrhein-Westphalen: http://www.kartinfos-forum.de/attachment.php?aid=660
http://www.campen.de/attachments/mobile-…sfahrverbot.pdf
http://rovergarage.de/download/Sontagsfahrverbot.pdf
Rheinland-Pfalz: aus rechtlichen Bedenken keine Ausnahmeregelung im Vorgriff auf eine bundeseinheitliche Regelung
Saarland: Nach Aussage des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft des Saarlandes hat das Saarland in Form von Besprechungen an die nachgeordneten Behörden und Dienststellen die Anweisung gegeben, gemäß den Vereinbarungen der VMK-Entscheidung von 2007 bereits jetzt zu verfahren. Einen schriftlichen Erlaß gebe es nicht.
Sachsen: http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahre…l=VB&id=40004!0
Sachsen-Anhalt: aus rechtlichen Bedenken kein Erlaß im Vorgriff auf die Änderung das Bundesrechts.
Schleswig-Holstein: http://up.picr.de/2390340.pdf
Thüringen: Das Ministerium sieht keine Möglichkeit im Vorgriff auf dem Verordnungswege eine Erleichterung zu erlassen. Über Ausnahmen ist im Einzelfall zu entscheiden

Graphisch sieht das ganze nun so aus:

Bild

Ist das nicht klasse?

Noch ein paar zynische Gedanken, die sich mir spontan aufdrängen:
De facto ist Deutschland durch diese uneinheitliche Praxis in 4 Zonen aufgeteilt, von denen eine genenüber den Mitbürgern restriktiver vorgeht als die anderen!
Wobei noch zu bemerken ist, daß Berlin quasi eine liberale Insel in einem restriktiveren Umfeld ist und das Saarland auch irgendwie außen vor liegt
Kommt mir irgendwie bekannt vor

Noch ein wichtiger Nachsatz: Alle aufgelisteten Schreiben der Ministerien sind interne Schreiben, die lediglich Handlungsanweisungen für die nachgeordneten Behörden und Dienststellen darstellen. Sie haben keinen Erlaß- Verordnungs- oder gar Gesetzes-Charakter!
Letztendlich muß jeder selbst entscheiden, ob er das Risiko eingehen will, mit einem solchen Fahrzeug wie im o.g. Katalog aufgelistet herumzufahren. Überall gilt nach wie vor §30 StVO unvermindert weiter, bis er vielleicht mal geändert wird.


@ landcruiser
Ich habe in den letzten Jahren die genannten Links verfolgt und auch gelesen - aber verstanden, weiß ich nicht so recht.

Ist es deiner Auffassung nach richtig, ... (unter den genannten Voraussetzungen)

... dass man in ganz Deutschland gem. §30 StVO sonntags angehalten und mindestens gebührenpflichtig verwarnt werden kann (Ahnungslosigkeit des/der Polizeibeamten vorausgesetzt), man sich jedoch in den grün markierten Bundesländern bei einem Widerspruch erfolgreich auf die Verwaltungsanordung des jeweiligen Ministeriums berufen kann?

... dass man im Idealfall in den grün markierten Bundesländern bei einer Kontrolle bezüglich des Sonntagsfahrverbots unbehelligt bleibt - im (vermutlichen) Gegensatz zu den rot markierten Bundesländern?

... dass zu den Anhängern im nichtgewerblichen Einsatz für Sport- oder Freizeitzwecke Wohnwagen, Boots-, Pferde- und Motorradanhänger zählen, nicht aber "Anhänger offener/geschlossener Kasten / Plane und Spriegel", die im übelsten Fall für einen privaten Umzug beladen sind?

... dass sich in den letzten zweieinhalb Jahren keine Änderung mehr ergeben hat?
Zuletzt geändert von thores am Do 5. Mai 2011, 13:22, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße aus der Wetterau
Thomas

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Steffen
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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von Steffen »

Habe heute das Problem nicht mehr !
Nix mehr Gewerbe !
@ Lancruiser
sorry übersehen !

Mfg Steffen Klein
STEFFEN ? HZJ / GRJ 79 / BJ42 Spezial( Little Frog )

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landcruiser
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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von landcruiser »

Über Sinn und Unsinn lohnt sich nicht zu diskutieren.

Die Situation ist so wie sie ist und jeder muss draus machen was er meint.

Was ich über solche Kleinstaaterei denke, lieber Thomas, das weißt Du ganz sicher. :biggrin:

Und das können wir ja bald mal wieder persönlich, bei was Leckerem auf der Gabel, beklönen. :lol:

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thores
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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von thores »

landcruiser hat geschrieben:... bei was Leckerem auf der Gabel, ... :lol:


Deiner Antwort entnehme ich, dass ich die Tragweite "vollumfänglich" verstanden habe :biggrin:

Mal schaun, ob ich da was "Unausgebrütetes mit Schweinearoma und zerkleinerten Wurzeln" auf deine Gabel bekomme!!!?
Grüße aus der Wetterau
Thomas

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landcruiser
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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von landcruiser »

Schwein wäre gut, Rind gabs gestern erst in Form eines entre cote als 600 g Steak aus der Pfanne.

Boahhh war das gut. :wink:

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tabarca
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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von tabarca »

landcruiser hat geschrieben:...600 g Steak aus der Pfanne...


600g? Da hast Du wohl aus Versehen die Pfanne mit verspeist!

Also ich liebe ja auch ein gutes Entrecôte, aber was zuviel ist, ist zu viel. Oder? Allein schon aus verfahrenstechnischen Gründen - wenn man die erste Hälfte gegessen hat, ist die zweite Hälfte bereits ausgekühlt; von der Dritten ganz zu schweigen.

Und die ganzen Zutaten (Spätzle, Sosse, Salat, Flüssigbeilage) müssen ja auch noch unterkommen :-)

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Don Matías
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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von Don Matías »

¡Hola!

Landcruiser schrieb:

... "Rind gabs gestern erst in Form eines entre cote als 600 g Steak aus der Pfanne."


Zu Zeiten des echten, allgemeinen Sonntagsfahrverbotes unter dem BRANDT-Regime anfangs der 70'er Jahre hatte man wenigstens noch Zeit und Musse, solch eine kapitale Portion des Sonntags in Ruhe zu verzehren und gemach zu verdauen!

O tempora, o mores!

Muchos saludos,

don Matías.
**/+rplk^f

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thores
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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von thores »

... Uwe hatte nicht erzählt, in wieviele Bäuche das Fleischstück letztendlich gewandert ist! :biggrin:
Grüße aus der Wetterau
Thomas

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buschfieber
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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von buschfieber »

Heisst es nicht:
"Oh tempora, oh Thores" ? :D
buschfieber

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thores
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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von thores »

Und ich soll euch dann "mores" lehren?

Das wär ja eine Jahrhundertaufgabe!!! :biggrin:
Grüße aus der Wetterau
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Steffen
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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von Steffen »

Also wir hatten gestern ,jeder ein 200 gr Argentienisches Hüftsteak mit einer großen Auswahl an
Beilagen bei uns im Neuen Steakhaus .Uns hat es gelangt.Kann ich nur Empfehlen !!

Gruß Steffen :biggrin:
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landcruiser
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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von landcruiser »

thores hat geschrieben:... Uwe hatte nicht erzählt, in wieviele Bäuche das Fleischstück letztendlich gewandert ist! :biggrin:


Das Stück hatte exakt 1.030 g, die 600 g waren mein Teil.

Allerdings gabs dazu als Beilage nur 6 Stangen Nienburger Spargel. :biggrin:

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thores
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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von thores »

Upps ... 1030g am Stück nur in der Pfanne? Nicht mit Ofenhilfe? :conf:
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bandeirante
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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von bandeirante »

Das Stück hatte exakt 1.030 g, die 600 g waren mein Teil.

Allerdings gabs dazu als Beilage nur 6 Stangen Nienburger Spargel.


Na das nenn' ich mal 'ne Diät!

Grüsse Axel O.
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landcruiser
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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von landcruiser »

Hab zwei Steaks draus geschnitten.
Je Seite 3 Minuten ungewürzt scharf anbraten.
In Alufolie für 10 Minuten in den Ofen bei ca. 80°C zum Ruhen.
Etwas mehr als medium. Sehr zart und saftig.
Huft- oder Rumpsteak brat ich kürzer, da ich sie lieber eben so medium mag.

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