Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:
Hallo Peter,...das was du da über die Käuferrechte schreibst, mag ja stimmen, aber meines Wissens nach hat der Hersteller immer das Recht der Nachbesserung vor Wandlung. In diesem Fall wäre das wohl die ordentliche Montage ohne Vibration. Wenn die das dann 1 Mal hinbekommen, mit wieviel Aufwand auch immer, haben sie " nachgebessert" und die Funktionalität bewiesen. Wenn ich oder meine Werkstatt es dann in Folgfällen nicht mehr hinbekommen, ist das dann wieder mein Problem.
Glaube ich mal.
LG
Peter