TimHilux hat geschrieben:
Die Verkehrskontrolle ihrerseits guckt in den Schein und sieht N1, damit gilt LKW Recht.
Das ist weil das Steuerrecht keinen Einfluss auf die Zulassung haben darf sondern bestenfalls andersrum. Sonst könnte eine Spedition hergehen und ihre LKW als PKW versteuern lassen um die Lenkzeitenregelung uvm zu umgehen. Das wäre ein Plus-Geschäft für die Speditionen, zumal sie am Sonntag fahren dürften.
Ist kompliziert, aber ist so.
Tim
Tim, so einfach wäre das mit Sicherheit nicht.
Der Nachweis der LuRz gilt in D ab 2,8t bei gewerblicher und ab 7,5t bei privater Nutzung.
Wiederum mit einigen Ausnahmen...
Unabhängig, wie das Fahrzeug zugelassen oder versteuert ist.
Mein HZJ war 20 Jahre lang nachweislich für 160€/A versteuert, als LKW. Bevor ich ihn kaufte, habe ich bei "meinem" Zoll nachgefragt, wie der nun besteuert würde, wenn ich ihn zulassen würde.
Man sagte mir, jeder Wechsel in einen anderen Zulassungskreis führt automatisch zur Neuprüfung des einzelnen Falls.
In erster Linie ausschlaggebend sei die Anzahl der Sitzplätze, die einschließlich Fahrer max 3 betragen darf.
Andernfalls wird auch entgegen der bisherigen Gewichtsbesteuerung die Hubraumbesteuerung angewendet.
Mir sagte man, dass das automatisch vom System erkannt wird und erst wenn ein Einspruch eingeht, sich wirklich jemand persönlich um die Sache kümmert und da wird dann nach allen Kriterien gegangen, sprich, kaum eine Chance.
Die Versicherung ging nun nach dem Eintrag in den Papieren als LKW geschl. und der Zoll nach dem Steuerrecht, also PKW.
Also hohe Versicherung, hohe Steuer.
Jetzt ist es ein Womo
So war das auch schon vor 10 Jahren, so auch damals schon erlebt.
Bei rückwirkenden Zahlungsaufforderungen würde ich mich ersteinmal vehement wehren, zur Not mit Anwalt, da kann man dem Amt dann schon mal Versäumnis vorwerfen.
Kann klappen, muss nicht, aber wenn man die am Ende auch nur genervt hat, ist's ein kleiner Erfolg;-)