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    -- Allgemeine technische Diskussionen / General Tech Discussion

        -- typisierung in österreich

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der andere
Verfasst am: Fr, 04. Jul 2008, 09:46
Anmeldungsdatum: 04.03.2005 Beiträge: 366 Wohnort: wien
ein kleiner bericht über die typisierung und eintragung
von fahrzeugänderungen in österreich (in meinem fall wien):
(das folgende bezieht sich nur auf meine persönlichen erfahrungen
und hat keineswegs allgemeine gültigkeit)

folgende änderungen wollte ich legalisieren:
fahrwerk
reifen
schnorchel
stossstange vorne und hinten
scheibenfolie

grundsätzlich ist zu sagen, dass, wenn mehrere dinge gleichzeitig
geändert werden (also zb fahrwerk+reifen), oder das anbauteil
keine spezielle österreichische genehmigung hat, muß vor einer
eintragung in die fahrzeugpapiere vom tüv bestätigt werden, dass
"die eigenschaften im sinne der verkehrs- und betriebssicherheit
[...] nicht herabgesetzt werden" (schön, gell)
erst danach können bei der jeweiligen landesregierung die änderungen
im fahrzeugschein eingetragen werden.
danach muß noch bei der versicherung der zulassungsschein
geändert werden.

1) tüv:
am besten vorher mal zum techniker fahren, ein bissi smalltalk,
was geht und was nicht, vielleicht eine kleine skizze.
das zeigt bereitschaft, sich den vorschriften anzupassen.
bei eigentlichen termin braucht man lediglich die entsprechenden
tüv-gutachten (diese verbleiben beim tüv) , den sach- und
fachgerechten einbau bestätigt dann der prüfer.

leider konnte ich meine scheibenfolien nicht abnehmen lassen, weil
sie nur über ein deutsches gutachten verfügen, dass in österreich
nicht anerkannt wird.
also am besten vorher mit der prüfnummer (packung aufmachen
und abschreiben) zum tüv fahren und in der liste nachschauen.

wenn etwas vom tüv nicht eingetragen werden kann, behindert
das aber nicht die eintragung anderer teile.
das einzige problem ist, wenn man mit einem nicht eingetragenen
teil herumfährt, kann man bei einer kontrolle der polizei oder
landesregierung probleme bekommen.

zur änderung der stossstange (bilder auf meine hp) ist noch zu sagen,
dass die eintragung vollkommen problemlos war:
da lediglich stahl- gegen stahlstossstange getauscht wurde, die
form leicht verändert wurde und eh keine airbags vorhanden
sind, müssen nur einfache anforderungen erfüllt werden (keine
scharfkantigen teile, keine bullbarähnlichen dinge, gewisser
kantenradius).

kosten: bei mir ca. 350.- (davon alleine 320.- für fahrwerk+reifen)
wartezeit auf termin: ca. 2 wochen
wartezeit auf gutachten: ca. 1 woche (wird zugeschickt)
(im gutachten werden eventuell noch nötige änderungen vermerkt,
die einer abnahme durch die landesregierung im weg stehen könnten.
bei kleineren änderungen kann man "gleich" zur landesregierung
fahren, bei gröberen sachen muß man nochmal zum tüv. war bei
mir aber nicht nötig.)

es gibt auch die möglichkeit, einen ziviltechniker zu beauftragen,
der kann ebenfalls ein anerkanntes gutachten schreiben.
(dazu kann ich aber nix sagen)

wichtig: gutachten kontrollieren, bei mir wurde eine änderung vergessen.
wichtig II: bei einer fahrwerksänderung im selbsteinbau muß
von einer werkstätte spur/sturz/nachlauf und die lichteinstellung
kontrolliert werden (bestätigung mitnehmen) (der tüv kann das nicht).

2) landesregierung wien (MA46):
(ich schreibe extra wien, weil es dem hören-sagen nach zwischen
den einzelnen bundesländern größere unterschiede geben soll)

mit dem gutachten in der tasche (und nachdem man die änderungen,
die der tüv im gutachten gefordert hat, gemacht hat) geht man zur landesregierung und lässt alle änderungen nochmals begutachten,
die teilenummern und die im gutachten geforderten änderungen
werden kontrolliert und schließlich im fahrzeugschein eingetragen.

auch hier gilt: eine änderung die nicht zulässig ist, behindert nicht die abnahme anderer, zulässiger, änderungen.
(wenns was gröberes ist, stellt sich natürlich die frage, ob man es
nicht trotzdem zurück- oder umbaut, weil die burschen dort jetzt
natürlich wissen, dass an deinem fahrzeug was "faul" ist...)

kosten: ca. 125.- für 5 änderungen
wartezeit auf termin: ca. 2 monate
(deshalb so lange, weil die prüfer ständig unterwegs sind und
umgebaute fahrzeuge herausfischen!)
(beim terminantrag wird der fahrzeugschein und das gutachten
einbehalten und man bekommt einen zettel (für eventuelle
polizeikontrollen), der belegt, dass das fahrzeug bereits einen
termin beantragt hat.)
wartezeit auf fahrzeugschein: sofort oder wird zugeschickt.

3) versicherung
die eintragung der änderung im zulassungsschein schließlich
erledigt jedes versicherungsbüro.

kosten: 0.-
wartezeit: 5 min

abgenommen und eingetragen wurden letztendlich:
fahrwerk
reifen
stossstagen vorne+hinten
schnorchel
längere bremsleitungen
(wurden nötig wegen höherlegung)

weiters kann ich nur sagen, dass man die horrorg'schichtln, die man
manchmal über tüv und landesregierung hört nicht unbedingt glauben
sollte.
die jungs machen nur ihren job und sind letztendlich dafür verantwortlich
wenn sie einem zusammengeschusterten fahrzeug die erlaubnis geben.
und keiner will sich von einem außenstehenden seinen job erklären
lassen.
wie man in den wald hineinruft, so schallt es zurück.
ich hatte keine probleme und wurde immer freundlich behandelt.

im endeffekt kann ich nur sagen, dass es sich trotz der anstrengungen
und kosten letztendlich gelohnt hat.
ich bin wohl doch zu alt, um noch outlaw zu sein.
und natürlich nicht zu unterschätzen ist die tatsache, dass man im
fall eines unfalls mit einem legalen auto unterwegs ist!

_________________
grüße,
der andere
"zu wos braucht a wiener so a auto?" anton h., autoverkäufer
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