Umbau: Ist das zulässig?
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Umbau: Ist das zulässig?
Hallo,
Man kauft 1 rostiger, verbeulter, niedergerittener, +500000 km HZJ78 für wenig Geld weil er den TÜV nicht mehr schaft. Oder er hatte ein Unfall und kann nicht mehr im finanziellen Rahmen wieder aufgebaut werden.
Dann nimmt man ein neuer HZJ78 und verplanzt alle Teile, also Karosse, Motor, Achsen usw auf den alten Rahmen rüber. Der Motor ist der gleiche 1HZ, die Bremsen sind gleich, beide Rahmen sind gleich, alle Gewichte sind gleich, usw. Also anstatt, neue Bleche schweissen, Beulen reparieren, neue Sitze machen lassen, Motor renovieren usw ... macht man alles einfach komplett neu. Der Rahmen vom neuen HZJ bringt man auf den Schrott und meldet das Fahrzeug ab.
So bekommt man ein neuer HZJ auf einem alten Rahmen und kann den beim TÜV wieder vorführen.
Darf man das?
Lucas
Man kauft 1 rostiger, verbeulter, niedergerittener, +500000 km HZJ78 für wenig Geld weil er den TÜV nicht mehr schaft. Oder er hatte ein Unfall und kann nicht mehr im finanziellen Rahmen wieder aufgebaut werden.
Dann nimmt man ein neuer HZJ78 und verplanzt alle Teile, also Karosse, Motor, Achsen usw auf den alten Rahmen rüber. Der Motor ist der gleiche 1HZ, die Bremsen sind gleich, beide Rahmen sind gleich, alle Gewichte sind gleich, usw. Also anstatt, neue Bleche schweissen, Beulen reparieren, neue Sitze machen lassen, Motor renovieren usw ... macht man alles einfach komplett neu. Der Rahmen vom neuen HZJ bringt man auf den Schrott und meldet das Fahrzeug ab.
So bekommt man ein neuer HZJ auf einem alten Rahmen und kann den beim TÜV wieder vorführen.
Darf man das?
Lucas
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Re: Umbau: Ist das zulässig?
Hallo Bikemaniak
Warum lässt Du den neuen 78er nicht so wie er ist und nimmst den alten als Ersatzteillager ?
Irgendwie verstehe ich Dich nicht so ganz.
Warum die Umbauerei, wenn der eine doch neu ist ?
Liebe Grüße
Pedrito
Warum lässt Du den neuen 78er nicht so wie er ist und nimmst den alten als Ersatzteillager ?
Irgendwie verstehe ich Dich nicht so ganz.
Warum die Umbauerei, wenn der eine doch neu ist ?
Liebe Grüße
Pedrito
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Pedrito/Peter
Wenn sie klein sind, gib den Menschen Wurzeln
und wenn sie groß sind, gib ihnen Flügel.
Pedrito/Peter
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- superXcruiser
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Re: Umbau: Ist das zulässig?
man darf das, warum auch nicht. Du solltest nur ein Teilenachweis haben
bis denn
sXc
bis denn
sXc
Fahrt los, sonst kommt ihr nicht an.
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- netzmeister
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Re: Umbau: Ist das zulässig?
Das ist ja nix anderes als eine Komplettrestauration mit hohem Anteil an neuen Teilen. Warum sollte man das nicht dürfen?
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- toyotamartin
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Re: Umbau: Ist das zulässig?
toyotamartin hat geschrieben:Import?!
mfg Patrick
98 Tacoma 2,7 RZN161L
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Re: Umbau: Ist das zulässig?
netzmeister hat geschrieben:Das ist ja nix anderes als eine Komplettrestauration mit hohem Anteil an neuen Teilen. Warum sollte man das nicht dürfen?
Weil das Fahrzeug von der Identität das ursprüngliche bleibt. Der uralte Spenderrahmen würde die FIN des Neufahrzeugs bekommen.
Nachzulesen in § 59 (2) StVZO.
Bemerken muss man es allerdings.
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- netzmeister
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Re: Umbau: Ist das zulässig?
Wenn er tatsächlich nur den Rahmen tauscht, stimmt. Sein letzter Satz lässt das in der Tat vermuten, das hatte ich überlesen.
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Re: Umbau: Ist das zulässig?
Wenn das alles legal ist, könnte man damit einen neuen 'billigen' HZJ ohne Chance auf EU Zulassung in einen Oldtimer mit Zulassung verwandeln?
Geniale Idee.
Wenn der fast neue Oldie dann wieder getüvt und mit der alten Nummer zugelassen ist, tauscht man noch mal den Rahmen und hat danach einen nagelneuen HZJ Baujahr 2000?
Der hat dann zwar kein Euro 4 oder 5, aber mit viel Handarbeit kommt man an ein relativ günstiges 'Neufahrzeug'.
Wenn man § 59 (2) StVZO zu Ende denkt, müsste man auf dem aktuellen Import HZJ eigentlich nur die Rahmennummer durchixxen und die Rahmennummer des schrottreifen Altfahrzeugs einschlagen.
Es müsste dann aber ein Modell vor dem Facelift sein.
Bernhard
Geniale Idee.
Wenn der fast neue Oldie dann wieder getüvt und mit der alten Nummer zugelassen ist, tauscht man noch mal den Rahmen und hat danach einen nagelneuen HZJ Baujahr 2000?
Der hat dann zwar kein Euro 4 oder 5, aber mit viel Handarbeit kommt man an ein relativ günstiges 'Neufahrzeug'.
Wenn man § 59 (2) StVZO zu Ende denkt, müsste man auf dem aktuellen Import HZJ eigentlich nur die Rahmennummer durchixxen und die Rahmennummer des schrottreifen Altfahrzeugs einschlagen.
Es müsste dann aber ein Modell vor dem Facelift sein.
Bernhard
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- toyotamartin
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Re: Umbau: Ist das zulässig?
Ohh, jetzt werden die lebenden HZJ Leichen noch teurer werden...
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- netzmeister
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Re: Umbau: Ist das zulässig?
Jetzt wird's skurril...
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Re: Umbau: Ist das zulässig?
Bernhards Gedanke führt nahtlos vom Zulassungsrecht ins Strafrecht....
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Re: Umbau: Ist das zulässig?
Reiti hat geschrieben:netzmeister hat geschrieben:Das ist ja nix anderes als eine Komplettrestauration mit hohem Anteil an neuen Teilen. Warum sollte man das nicht dürfen?
Weil das Fahrzeug von der Identität das ursprüngliche bleibt. Der uralte Spenderrahmen würde die FIN des Neufahrzeugs bekommen.
Nachzulesen in § 59 (2) StVZO.
Bemerken muss man es allerdings.
http://verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_59.php
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Re: Umbau: Ist das zulässig?
Reiti hat geschrieben:Bernhards Gedanke führt nahtlos vom Zulassungsrecht ins Strafrecht....
Mal abwarten, wann hier die erste perfekte Komplettrestauration eines HZJ Baujahr 1999 vorgestellt wird
Bernhard
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Re: Umbau: Ist das zulässig?
Reiti hat geschrieben:Bemerken muss man es allerdings.
Da der gemeine Restaurator aber verschwiegen wie ein Waschweib ist,...
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