Urteil (D): Rotlichtverstoß darf auch geschätzt werden

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Hunterli
Beiträge: 680
Registriert: So 23. Mär 2014, 23:07
Wohnort: Lippe

Re: Urteil (D): Rotlichtverstoß darf auch geschätzt werden

Beitrag von Hunterli »

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Hmm interessant. .soweit ich weiß, kann sich jeder Polizeibeamte bei Verdacht auf eine Straftat in den Dienst versetzen. ..., oder?
Was sagen denn unsere Rechtsverdreher hier?
Gruß
Mirko
Ich bin nicht da, ich bin mich suchen gegangen. Wenn ich wieder da bin, bevor ich zurück komme, sag mir, ich soll bitte auf mich warten.

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Reiti
Beiträge: 5236
Registriert: Fr 16. Aug 2002, 17:21

Re: Urteil (D): Rotlichtverstoß darf auch geschätzt werden

Beitrag von Reiti »

Ob Dienst- oder Freizeit, Metzger, Polizist oder Astronaut. Das macht keinen Unterschied, unterm Strich bist du Zeuge vor Gericht.

Du hast die Wahrheit zu sagen, evtl. dafür den Finger zu heben. Wen du lügst, wirst du als Metzger oder Astronaut bestraft. Als Polizist auch, allerdings folgt danach noch ein Disziplinarverfahren. Möglicherweise musst du dann Metzger oder Astronaut werden.

Eigentlich ganz einfach.

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1958
Beiträge: 1531
Registriert: Sa 18. Dez 2004, 21:49

Re: Urteil (D): Rotlichtverstoß darf auch geschätzt werden

Beitrag von 1958 »

Vor Gericht und auf hoher See .................

Sehr richtig.

Nur

Wenn Aussage gegen Aussage steht dann ..............

Auch ein Richter muss sich an die Gesetzt halten. Tun sie diese nicht - so begehen diese eine Rechtsbeugung.
Das ist etwas anderes als ein Fehlurteil.

Für Beamte ( auch Richter sind Beamte ) die sich nicht an die Gesetzt halten - werden noch zusätzlich von einem disziplinar-gericht verurteilt.

Bei Aussage gegen Aussage gilt nun einmal das Gesetzbuch.

Man hat Gesetzte erlassen so das sich Menschen sich nicht über diese hinwegsetzen. Auch die Rechtsprechung unterliegt diesen Gesetzen.
Die einzige Konstante ist die Veränderung - die Angst ist Ihr Begleiter.

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