Urteil (D): Rotlichtverstoß darf auch geschätzt werden
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Urteil (D): Rotlichtverstoß darf auch geschätzt werden
Wer über eine rote Ampel fährt, kann auch ohne Zeitmessung der Polizei zur Rechenschaft gezogen werden. Die Beamten müssen jedoch Indizien vorlegen können, woran sich erkennen lässt, dass die Ampel zweifelsfrei länger als eine Sekunde auf Rot stand. Das hat das Amtsgericht Lüdinghausen entschieden (Az. 19 OWi-89 Js 1024/14-97/14).
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte ein Autofahrer eine rote Ampel überfahren. Dabei hatte ihn ein Polizeibeamter außerhalb der Dienstzeit beobachtet. Da er deshalb auch keinen Polizeiausweis bei sich hatte, stellte er den Verkehrssünder nicht sofort zur Rede, sondern erst am nächsten Tag, als er wieder im Dienst war. Der Fahrer gab zu, zur fraglichen Zeit dort gewesen zu sein, bestritt aber, einen Rotlichtverstoß begangen zu haben. Der Beamte aber war sich sicher, dass die Ampel deutlich länger als eine Sekunde Rot gewesen war. Das bedeutet 200 Euro Bußgeld und vier Punkte im Verkehrszentralregister.
Der Beschuldigte ging daraufhin vor Gericht und räumte ein, möglicherweise von der Sonne geblendet worden zu sein Das hielt der Richter nicht für ausgeschlossen. Der Polizist war sich dagegen sicher, dass die Ampel bereits mehrere Sekunden rot gewesen war. Da er aber weder auf die Uhr geschaut noch anderweitige Messungen vorgenommen hatte, langte dem Gericht die rein gefühlsmäßige Schätzung für die volle Strafe nicht. Es glaubte dem Polizisten zwar, vermisste aber weitere Indizien. So wurde der Beschuldigte wegen eines einfachen Verstoßes verurteilt, so als wäre die Ampel noch nicht eine ganze Sekunde auf Rot gewesen. So kam der Autofahrer mit 90 Euro und drei Punkten in Flensburg davon. (ampnet/jri)
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte ein Autofahrer eine rote Ampel überfahren. Dabei hatte ihn ein Polizeibeamter außerhalb der Dienstzeit beobachtet. Da er deshalb auch keinen Polizeiausweis bei sich hatte, stellte er den Verkehrssünder nicht sofort zur Rede, sondern erst am nächsten Tag, als er wieder im Dienst war. Der Fahrer gab zu, zur fraglichen Zeit dort gewesen zu sein, bestritt aber, einen Rotlichtverstoß begangen zu haben. Der Beamte aber war sich sicher, dass die Ampel deutlich länger als eine Sekunde Rot gewesen war. Das bedeutet 200 Euro Bußgeld und vier Punkte im Verkehrszentralregister.
Der Beschuldigte ging daraufhin vor Gericht und räumte ein, möglicherweise von der Sonne geblendet worden zu sein Das hielt der Richter nicht für ausgeschlossen. Der Polizist war sich dagegen sicher, dass die Ampel bereits mehrere Sekunden rot gewesen war. Da er aber weder auf die Uhr geschaut noch anderweitige Messungen vorgenommen hatte, langte dem Gericht die rein gefühlsmäßige Schätzung für die volle Strafe nicht. Es glaubte dem Polizisten zwar, vermisste aber weitere Indizien. So wurde der Beschuldigte wegen eines einfachen Verstoßes verurteilt, so als wäre die Ampel noch nicht eine ganze Sekunde auf Rot gewesen. So kam der Autofahrer mit 90 Euro und drei Punkten in Flensburg davon. (ampnet/jri)
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Re: Urteil (D): Rotlichtverstoß darf auch geschätzt werden
Geübte Praxis vieler ist:
Erst mal trödeln (in der Stadt besonders), dann feststellen huch,
die Ampel wird gelb, dann rasch noch mal aufs Gas und bei Rot durch.
Mir ist erst neulich eine rein gekachelt weil ich bei Rot angehalten habe.
Unerhört.
Erst mal trödeln (in der Stadt besonders), dann feststellen huch,
die Ampel wird gelb, dann rasch noch mal aufs Gas und bei Rot durch.
Mir ist erst neulich eine rein gekachelt weil ich bei Rot angehalten habe.
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Re: Urteil (D): Rotlichtverstoß darf auch geschätzt werden
Unter Rotlichtverstoß hatte ich mir nun aber etwas ganz anderes vorgestellt….
Chut chon
Maik
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Maik
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Re: Urteil (D): Rotlichtverstoß darf auch geschätzt werden
JWD hat geschrieben:Unter Rotlichtverstoß hatte ich mir nun aber etwas ganz anderes vorgestellt….
Du nun wieder. Aber ich kenn das, Altmännerfantasien.
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Re: Urteil (D): Rotlichtverstoß darf auch geschätzt werden
Wow, das sind ja österreichische Verhältnisse. Da können sie dich auch nach Pi mal Daumen verzeigen.
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Re: Urteil (D): Rotlichtverstoß darf auch geschätzt werden
netzmeister hat geschrieben: Dabei hatte ihn ein Polizeibeamter außerhalb der Dienstzeit beobachtet. Da er deshalb auch keinen Polizeiausweis bei sich hatte, stellte er den Verkehrssünder nicht sofort zur Rede, sondern erst am nächsten Tag, als er wieder im Dienst war.
Kann man mal so auf sich wirken lassen ...
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Re: Urteil (D): Rotlichtverstoß darf auch geschätzt werden
Blockwartmentalität eben...
buschfieber
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Re: Urteil (D): Rotlichtverstoß darf auch geschätzt werden
buschfieber hat geschrieben:Blockwartmentalität eben...
Ja so sind wir. Wie soll ich als Enkel strammer Nazis auch sonst sein ?
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Re: Urteil (D): Rotlichtverstoß darf auch geschätzt werden
buschfieber hat geschrieben:Blockwartmentalität eben...
Merkst Du eigentlich noch was?
Man kann ja durchaus geteilter Meinung bezüglich des Diensteifers des ganannten Beamten sein,
aber diese Äußerungen ist ja wohl das Hinterletzte.
Chut chon
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Re: Urteil (D): Rotlichtverstoß darf auch geschätzt werden
Lothar, ich habe ehrlich gesagt auch keine Ahnung, was DAS jetzt mit dem Thema zu tun hat.
Aber Du wusstest eh, dass so eine Bemerkung ihre Wirkung nicht verfehlt, oder?
Aber Du wusstest eh, dass so eine Bemerkung ihre Wirkung nicht verfehlt, oder?
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Re: Urteil (D): Rotlichtverstoß darf auch geschätzt werden
Ich bin gerade eben noch bei Grünlicht an einer Ampel angefahren, als von rechts noch jemand im Pkw unmittelbar vor mir querte. Gerade mal wieder nichts passiert, meinten auch meine Kinder.
Was ich von Buschfiebers Beitrag halte, könnt ihr euch jetzt denken.
Reiti
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Re: Urteil (D): Rotlichtverstoß darf auch geschätzt werden
Vielleicht zur Klarstellung:
1. Bin in über 40 Jahren nicht einmal bei Rot gefahren und habe das auch die nächsten 40 Jahre nicht vor. Und ist für mich ebenfalls das übelste, weil sich die, welche Grün haben, sich ja darauf verlassen müssen, dass frei ist.
2. Blockwarte gab/gibt es nicht nur unter den Nazis, sondern zu allen Zeiten.
3. Natürlich ist jeder Bürger (ob mit oder ohne Uniform oder ausser Dienst) berechtigt, eine Straftat anzuzeigen. (Im vorliegenden Fall war es wohl nur ein Verstoss). Hier scheint aber eine gewisse "Sheriff-Mentalität" eine Rolle gespielt zu haben.
....schreibt einer, der vor 2 Jahren von einem Zollbeamten (im Ruhestand!) angelatzt wurde wegen Fahren eines unverzollten Fahrzeuges, nur weil er sein Taxi mal für 1 Woche mit nach CH genommen hat, um ein paar Sachen zu transportieren....
1. Bin in über 40 Jahren nicht einmal bei Rot gefahren und habe das auch die nächsten 40 Jahre nicht vor. Und ist für mich ebenfalls das übelste, weil sich die, welche Grün haben, sich ja darauf verlassen müssen, dass frei ist.
2. Blockwarte gab/gibt es nicht nur unter den Nazis, sondern zu allen Zeiten.
3. Natürlich ist jeder Bürger (ob mit oder ohne Uniform oder ausser Dienst) berechtigt, eine Straftat anzuzeigen. (Im vorliegenden Fall war es wohl nur ein Verstoss). Hier scheint aber eine gewisse "Sheriff-Mentalität" eine Rolle gespielt zu haben.
....schreibt einer, der vor 2 Jahren von einem Zollbeamten (im Ruhestand!) angelatzt wurde wegen Fahren eines unverzollten Fahrzeuges, nur weil er sein Taxi mal für 1 Woche mit nach CH genommen hat, um ein paar Sachen zu transportieren....
buschfieber
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Re: Urteil (D): Rotlichtverstoß darf auch geschätzt werden
Also wenn ein Polizist in seiner Freizeit einen Verstoß registriert - ist er ja eine Zivilperson. Das würde bedeuten das diese Anzeige genau den selben Stellenwert vor Gericht hat wie Hinz und Kunz.
Registriert aber ein Polizist während der Arbeit zeit diesen Verstoß, so hat die Aussage bei Gericht einen anderen Stellenwert.
Immer das selbe Delikt - aber beim Gericht wird es hierfür zwei verschiedene Urteile geben.
Hier sollte sich das Gericht an die gängigen Gesetzt halten.
Die Frage ist - würde das Gericht ( Richter ) auch so entscheiden wenn der Metzger von der Ecke die Anzeige macht ??
Registriert aber ein Polizist während der Arbeit zeit diesen Verstoß, so hat die Aussage bei Gericht einen anderen Stellenwert.
Immer das selbe Delikt - aber beim Gericht wird es hierfür zwei verschiedene Urteile geben.
Hier sollte sich das Gericht an die gängigen Gesetzt halten.
Die Frage ist - würde das Gericht ( Richter ) auch so entscheiden wenn der Metzger von der Ecke die Anzeige macht ??
Die einzige Konstante ist die Veränderung - die Angst ist Ihr Begleiter.
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Re: Urteil (D): Rotlichtverstoß darf auch geschätzt werden
Vor Gericht und auf hoher See…..
Hilux 2012, 2.5l Schalter, Ortec Minicamp, BP51, 31x10.5, OME, Rasta-Rockslider und Tankschutz, Asfir UFS Motor, ARB Towbar, BearLock, Solarpad und ein paar andere elektrische Spielereien, ARB Sperre vorne, ES Snorkel.
"Nur weil etwas Fakt ist, muss es noch lange nicht stimmen!" (Nadine)
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Re: Urteil (D): Rotlichtverstoß darf auch geschätzt werden
Hmm interessant. .soweit ich weiß, kann sich jeder Polizeibeamte bei Verdacht auf eine Straftat in den Dienst versetzen. ..., oder?
Was sagen denn unsere Rechtsverdreher hier?
Gruß
Mirko
Was sagen denn unsere Rechtsverdreher hier?
Gruß
Mirko
Ich bin nicht da, ich bin mich suchen gegangen. Wenn ich wieder da bin, bevor ich zurück komme, sag mir, ich soll bitte auf mich warten.
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