Anmeldungsdatum: 17.08.2002Beiträge: 585
Wohnort: Im Gottesgarten Deutschlands
Hallo Leute,
weil der vom schönen Thal den Thread verbrochen hat und man jetzt, nach 2 Jahren wieder nach im ruft, hat er sich mal wieder kundig gemacht. - Nicht zu vergessen worum es im ersten Beitrag eigentlich ging: Um GPS Geräte mit POI Radarwarnern. Diese sind weiterhin verboten. Dazu zum Nachlesen das entsprechende Schweizer Gesetz:
1 Geräte und Vorrichtungen, welche die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs erschweren, stören oder unwirksam machen können (z.B. Radarwarngeräte), dürfen weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an ihnen befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden.
2 Als Inverkehrbringen gilt das Herstellen, das Einführen, das Anpreisen, das Weitergeben, das Verkaufen sowie das sonstige Abgeben und Überlassen.
3 Die Kontrollorgane stellen solche Geräte und Vorrichtungen sicher; der Richter verfügt die Einziehung und Vernichtung.
Und zu George: Schoenthal geht auch wie Schilfrohrsänger mit "Sch" an. Kann Dir nur zurufen: Hey, 1139 zu 553.
Gruß vom Sch...
_________________ Ironie ist das Körnchen Salz, das das Aufgetischte überhaupt erst genießbar macht.
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