von basticsl » Do 24. Nov 2011, 13:06
Hallo
eine kurze Frage: es gibt hier doch sicherlich paar Leute die ihren J7 (expliziet den 73, kann aber auch für andere zutreffen) als LKW zugelassen haben, die entsprechenden Umbauten inbegriffen. Wie is euer J7x dann versichert, auch als LKW oder als PKW? Kann ich mein Auto wenn ich es als LKW zulasse trotdzem als PKW versichern oder wird des dann auch als LKW versichert? Wie is das bei euch?
Danke schonmal!
Gruß Basti
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von Muecken_manni » Do 24. Nov 2011, 13:55
Hallo Basticsl,
als Besitzer eines Hilux LN110 (extracab) mit Explorerkabine stand ich vor ähnlichem Problem: 1: ist lt Brief ein LKW-------> STEUER GÜNSTIG (ca. 150.- im Jahr)
2: Wenn er auch als LKW versichert wird eher teuer .
Ich habe das Fahrzeug bei meiner Versicherung "vorgestellt" (ist halt am Ort) Die Kabine ist im Brief eingetragen... (kein MUSS !!) Aber: die Versicherung hat dann meinen LUX als WOHNMOBIL versichert, obwohl das Finanzamt nur "Kohle" als LKW bekommt...
Quintessenz:
Das "versicherte Risiko" hat NICHTS mit der STEUERLICHEN EINSTUFUNG des Fahrzeuges zu tun... Die Versicherung versichert nach NUTZUNGSZWECK, und wenn man den glaubhaft machen kann, kann die eben auch von der "STEUEREINSTUFUNG" abweichen.......
Vorteil 2: als "wohnmobil" ist bei der Teilkasko eben auch die Kabine mitversichert.... ansonsten wäre sie "LAST" was bei einer beschädigung immer zu diskussionen führt... weil die LAST Gartenabfall halt billiger im Schadensfall ist!!
Ich hoffe dir hilfts
Manne
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von imdek » Do 24. Nov 2011, 14:05
basticsl hat geschrieben:Hallo
eine kurze Frage: es gibt hier doch sicherlich paar Leute die ihren J7 (expliziet den 73, kann aber auch für andere zutreffen) als LKW zugelassen haben, die entsprechenden Umbauten inbegriffen. Wie is euer J7x dann versichert, auch als LKW oder als PKW? Kann ich mein Auto wenn ich es als LKW zulasse trotdzem als PKW versichern oder wird des dann auch als LKW versichert? Wie is das bei euch?
Danke schonmal!
Gruß Basti
Nur mal so als Info.. FA München hat meinen 73-er vor drei Jahre nicht als LKW annerkant (trotz Vorführung, Vermessung etc). Vielleicht hast du mehr Glück.
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von Koyota » Do 24. Nov 2011, 14:14
imdek hat geschrieben:basticsl hat geschrieben:Hallo
eine kurze Frage: es gibt hier doch sicherlich paar Leute die ihren J7 (expliziet den 73, kann aber auch für andere zutreffen) als LKW zugelassen haben, die entsprechenden Umbauten inbegriffen. Wie is euer J7x dann versichert, auch als LKW oder als PKW? Kann ich mein Auto wenn ich es als LKW zulasse trotdzem als PKW versichern oder wird des dann auch als LKW versichert? Wie is das bei euch?
Danke schonmal!
Gruß Basti
Nur mal so als Info.. FA München hat meinen 73-er vor drei Jahre nicht als LKW annerkant (trotz Vorführung, Vermessung etc). Vielleicht hast du mehr Glück.
Als was das FA den Wagen anerkennt hat nichts mit der Zulassung zu tun! Mein Lux ist laut Papieren ein LKW (DoKa, 1090kg Zuladung). FA ist der Meinung, wegen der Doppelkabine ist es ein PKW - 800 und etwas Steuer. Versicherung, Zulassung etc. sagt alles LKW.
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von imdek » Do 24. Nov 2011, 14:26
@Koyota: ich vermute, Basti will den 73-er als LKW wegen Steuer haben -> FA.
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von Koyota » Do 24. Nov 2011, 14:57
imdek hat geschrieben:@Koyota: ich vermute, Basti will den 73-er als LKW wegen Steuer haben -> FA.
In dem Fall: hintere Scheiben verblechen, Sitze ausbauen, Gurte ausbauen, Gurtaufnahmen zuschweissen und eine mindestens bis Oberkante der Rücksitze reichende Wand einziehen. Dann hat er gute Karten.
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von Kishu-Ken-Cruiser » Do 24. Nov 2011, 15:17
Richtig - diese Maßnahmen sollte man schon machen. Aber das ist bei der Zulassung oft noch ein wenig Augenmaß!?
Was meiner Meinung nach hilft: wenn in den Papieren nix von Land Cruiser als Modell steht. Ist eine Vermutung... Bei meinem steht das als Modell nicht drin und ich habe ihn schon bei zwei unterschiedlichen FA ohne Probleme sofort als LKW anerkannt bekommen - als 73er!
Und um die Frage zu beantworten: nein die etwas teurere LKW Versicherung musst Du dann in Kauf nehmen. Und den Nachteil mit Hänger an Sonn - und Feiertagen etc.
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von landcruiser » Do 24. Nov 2011, 15:21
Kishu-Ken-Cruiser hat geschrieben:... Und den Nachteil mit Hänger an Sonn - und Feiertagen etc.
JEHOVA! 
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von basticsl » Do 24. Nov 2011, 15:34
Koyota hat geschrieben:imdek hat geschrieben:@Koyota: ich vermute, Basti will den 73-er als LKW wegen Steuer haben -> FA.
In dem Fall: hintere Scheiben verblechen, Sitze ausbauen, Gurte ausbauen, Gurtaufnahmen zuschweissen und eine mindestens bis Oberkante der Rücksitze reichende Wand einziehen. Dann hat er gute Karten.
Alles richitg so, und die Umbauten werd ich auch machen, zwei Sitzer reicht mir. Muß ich denn wenn ich die Umbauten hab erst beim Tüv vorfahren oder kann ich glei zum FA fahren? Also muß der Tüv das erst als LKW eintragen oder nich? Weil wenn nich hab ich mit meiner Versicherung telef., könnt ich ihn als PKW versichern. Danke schonmal für die ganzen Antworten! Gruß
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von hakim » Do 24. Nov 2011, 15:48
Hallo, 1.TÜV/Zulassungsstelle und 2.Finanzamt und 3.Versicherung entscheiden unabhängig voneinander nach eigenen Kriterien. Ich würde den TÜV außen vor lassen und erstmal mit dem Finanzamt klären, unter welchen Voraussetzungen sie Deinen J7 als Lkw einstufen. Zum TÜV nur, wenn das Finanzamt deren Änderungsabnahme ausdrücklich verlangt. Hakim
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von Muecken_manni » Do 24. Nov 2011, 18:24
Hallo KISHU-KEN-CRUISER....
anhand MEINE und HAKIMS Antwort erkennst du: Zitat: Und um die Frage zu beantworten: nein die etwas teurere LKW Versicherung musst Du dann in Kauf nehmen. Und den Nachteil mit Hänger an Sonn - und Feiertagen etc. muss man NICHT IN KAUF NEHMEN !!!
IST ALLEINE DEIN DEAL MIT DER VERSICHERUNG!!!!
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von basticsl » Fr 25. Nov 2011, 08:08
hakim hat geschrieben:Hallo, 1.TÜV/Zulassungsstelle und 2.Finanzamt und 3.Versicherung entscheiden unabhängig voneinander nach eigenen Kriterien. Ich würde den TÜV außen vor lassen und erstmal mit dem Finanzamt klären, unter welchen Voraussetzungen sie Deinen J7 als Lkw einstufen. Zum TÜV nur, wenn das Finanzamt deren Änderungsabnahme ausdrücklich verlangt. Hakim
Hallo hab gestern auch mim FA telefoniert und genauso wie du geschrieben hast mach ich des. mim FA absprechen -> umbauen und dann kann ich ihn als LKW versteuern. Zugelassen und versichert wird er als PKW. Der vom FA hat gemeint er muß nich auf die Papiere schaun, wenn er sagt ok des is n LKW kann ich ihn so versteuern. Deshalb sprech ich des vorher mit dem Beamten ab.
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von basticsl » Fr 25. Nov 2011, 22:16
Hallo kann mal bitte interessehalber ein Besitzer eines 73ers was für mich nachmessen. Und zwar wenn man eine Trennwand hinter die Vordersitze baut messen einmal vom gaspedal bis dahin wo ungefähr die Trennwand sein könnte und einmal von der Trennwand bis zum Heckklappenschloß. Vielleicht hat ja auch jemand ne Trennwand drin. Also jetz nich den Unterschied auf ein cm genau sondern 10er schritte oder reichen. außer es is anders. Wär super wenn des jemand machen könnte danke gruß basti
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von imdek » Sa 26. Nov 2011, 00:13
Hättest du das Stunde früher geschrieben - könnte ich dir helfen, ich war in der Garage. Kann am Sonntag messen.
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von basticsl » Sa 26. Nov 2011, 09:56
Das reicht mir. würds nur gern mal wissen wie groß der Unterschied ist.
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