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    -- Land Cruiser J7

        -- Versicherung HZJ 78

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Guest
Verfasst am: Fr, 27. Jul 2001, 07:31
Anmeldungsdatum: 01.01.1970 Beiträge: 3985 Wohnort: Internet
Im alten Forum bin ich auf eine Fragestellung bzgl. der sehr ungünstigen Einstufung des Buschtaxis gestoßen. Dabei fiel mir Alexanders Bemerkung auf mal eine Anfrage bei verschiedenen Versicherungen machen zu wollen. Gab es da schon Rückmeldungen?
Gibt es über dieses Forum die Möglichkeit objektive Daten über Unfallhäufigkeit und Schadenshöhen zu ermitteln. Meines Wissens werden die Berechnungen zu den Versicherungsprämien u.a. nach diesen Kriterien gemacht. Es könnte hilfreich sein einen Datenpool zu bilden.
Grüße aus Franken
Hermann-Josef
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netzmeister
Verfasst am: Fr, 27. Jul 2001, 08:05
Administrator Anmeldungsdatum: 16.05.2001 Beiträge: 11132 Wohnort: 76356 Weingarten
Hallo Hermann-Josef,

Bis jetzt gab es kein weitergehendes Interesse, deswegen ist auch nichts passiert. Thorwald Feuerabendt hat kürzlich eine Anfrage gestartet - ich zitiere mal seine Mail:

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Fahrzeug: HZJ 75
Fahrzeugart: SO-KFZ-Wohnmobil ohne Vermietung
Erst.Zul.: 1994
Gesamtneuwert: DM 98.000
Selbstbeteiligung: 2000 DM bei der Vollkasko
Selbstbeteiligung: 300 DM bei der Teilkasko
KFZ-Haftpflicht für 2001 bei 45%: DM 444
KFZ-Vollkasko (!!!)  für 2001 bei 55%: DM 546
Das sind also nur 990 DM für eine Kombination aus Vollkasko(!!!) und Haftpflicht, inklusive einem Euroschutzbrief (vgl. ADAC-Schutzbrief).

Neben dem Preis erscheint mir für alle, die mit ihrem Vehikel verreisen, der Umstand, daß diese Leistungen auch im außereuropäischen Ausland (!!!)
gelten, von großem Vorteil. In solchen Fällen ist es erforderlich, die Reiseroute (Länder) vor Abfahrt an die Versicherung zu melden. In aller Regel bekommt man wenig später schriftlich mitgeteilt, daß für die geplante
Reise der volle Versicherungsschutz besteht. Voraussetzung für die Kaskoleistungen ist dann allerdings der Einbau einer Wegfahrsperre.
------------------------------------------------------------

Soweit Thorwald - klingt doch gar nicht soo schlecht. Bei Interesse: mailto:feuerabendt@freenet.de

Schönen Gruß,
Euer Netzmeister

_________________
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Soli
Verfasst am: Fr, 27. Jul 2001, 08:48
Anmeldungsdatum: 22.05.2001 Beiträge: 87
Dazu noch einige Frage von mir Unwissendem:

- wie erlange ich mit dem HZJ 78 den Status Wohnmobil? Muß   ich dafür nur irgend etwas oder doch ganz bestimmte Dinge   fest einbauen? Bei welchem Thema werden die Fenster mit     Blechen fest verschlossen (WoMo oder LKW-Besteuerung?)?
- wie unterscheidet sich dieser WoMo-Status in der   Versicherung zum Status Geländewagen?
- kann mir irgend jemand eine Versicherungsgesellschaft   empfehlen, die den HZJ 78 auf einer längeren Reise
(1 Jahr) im außereuropäischen Ausland kaskoversichert
(und vielleicht auch haftpflichtversichert)?

Da mein Auto jetzt anscheinend doch bald kommt und ich bisher nicht viel unternommen habe, wird's jetzt dringend mit der Versicherung. Für Eure Infos und Mithilfe wäre ich sehr dankbar!

Gruss

BORIS al Soli
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Rainer
Verfasst am: Fr, 27. Jul 2001, 09:50
Anmeldungsdatum: 17.05.2001 Beiträge: 692 Wohnort: Adelzhausen / Bayern
hi soli,
grds. ist es in deutschland so, daß sich bei einer umschreibung zum so-kfz womo versicherungstechnisch folgende veränderungen ergeben:
- keine gültigkeit der regionalklassen
- kaskoversicherung wird nicht nach typklassen, sondern nach (neu)wert des fahrzeugs berechnet
- die beitragssätze (schadenfreiheitsklassen) ändern sich (meist nur noch 5 stufen, ähnlich wie bei motorrädern)
da geländewagen in den typklassen (als pkw) meist extrem hoch eingestuft sind, ergibt sich eine deutliche einsparung bei umschreibung zum womo, denn diese sind von den vers.gesellschaften aufgrund rein privater und meist nur saisonal begrenzter verwendung als wesentlich günstigeres risiko eingestuft.

ansonsten: für außereuropäischen versicherungsschutz (kasko) mußt du meist schon extrem guter kunde bei einer gesellschaft sein...dann ist jedoch mit den richtigen leuten vieles frei verhandelbar (bestätigen lassen!!), grds mußt du darauf achten, welchen kasko-schutz du erhältst, den des befahrenen landes (meist wertlos) oder weiterhin gültigkeit à la deutschland.
haftpflicht mußt du ja oft sowieso nach den bestimmungen des bereisten landes an der grenze abschließen.
hoffe, das hilft etwas

_________________
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