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Maximale Einstiegshöhe TÜV

Verfasst: Di 10. Apr 2018, 13:41
von BlauerEisenhut
Neulich habe ich erfahren, dass beim TÜV die maximale Bodenfreiheit nicht überschritten werden darf.
Kennt jemand den Wert beim Hilux Vigo und weiß wer wo man das abmesst?
Der Tüv',ler hat am Telefon irgendetwas von der Einstiegshöhe geredet..??

Re: Maximale Einstiegshöhe TÜV

Verfasst: Di 10. Apr 2018, 14:38
von hakim
Hallo,
es kann nicht um eine maximale Bodenfreiheit gehen, allenfalls um eine maximale Einstiegshöhe und eventuell um die maximale Höhe der AHK-Kugel über Grund. Im Wohnmobilbereich habe ich mal von max.40cm gelesen, die ein TÜVler für die WoMo-Zulassung verlangt hat. Bei meinem Hilux liegt der Einstieg ins Minicamp über die offene Pritschenklappe 95cm über Grund. Den (deutschen) TÜVler hat das ebensowenig interessiert wie die Frage, wie ich auf den - bei mir auch noch höhergelegten - Fahrersitz komme. Mein Lux liegt etwa 10cm höher als Serie. Falls das Thema für Dich relevant bleiben sollte: es gibt ja noch "Seniorprüfer-Einstiegshilfen", im Handel als Rockrails mit Gummi- oder Riffelblechauflage im Trittbereich angeboten. Schön auch die Serientrittbretter, da liegt der Auftritt gleich rund 9cm tiefer. :biggrin:
Hakim

Re: Maximale Einstiegshöhe TÜV

Verfasst: Di 10. Apr 2018, 19:44
von BlauerEisenhut
hakim hat geschrieben:Hallo,
es kann nicht um eine maximale Bodenfreiheit gehen, allenfalls um eine maximale Einstiegshöhe und eventuell um die maximale Höhe der AHK-Kugel über Grund. Im Wohnmobilbereich habe ich mal von max.40cm gelesen, die ein TÜVler für die WoMo-Zulassung verlangt hat. Bei meinem Hilux liegt der Einstieg ins Minicamp über die offene Pritschenklappe 95cm über Grund. Den (deutschen) TÜVler hat das ebensowenig interessiert wie die Frage, wie ich auf den - bei mir auch noch höhergelegten - Fahrersitz komme. Mein Lux liegt etwa 10cm höher als Serie. Falls das Thema für Dich relevant bleiben sollte: es gibt ja noch "Seniorprüfer-Einstiegshilfen", im Handel als Rockrails mit Gummi- oder Riffelblechauflage im Trittbereich angeboten. Schön auch die Serientrittbretter, da liegt der Auftritt gleich rund 9cm tiefer. :biggrin:
Hakim


Nein, also ich bin davon überzeugt das der da was anderes gemeint hat :biggrin:
Was messen die denn beim TÜV alles? Er hat mir irgend ein Maß gesagt, ich habs mitgeschrieben aber den Zettel verlegt. Ich wage es zu behaupten er meinte, dass der Abstand vom Asphalt bis zum Einstieg nicht mehr als 62cm bettagen darf !? Wie soll man das verstehen? Oberkante, Unterkante?? A-Säule, B-Säule? :confused:

Hat hier irgendjemand eine Ahnung was nach einer Fahrwerksänderung alles gemessen wird? :roll:

Re: Maximale Einstiegshöhe TÜV

Verfasst: Di 10. Apr 2018, 19:59
von thores
Nur um Verwechselungen zu vermeiden - es geht hier vermutlich um eine
Begutachtung in Österreich!

Re: Maximale Einstiegshöhe TÜV

Verfasst: Di 10. Apr 2018, 20:35
von quadman
Bei einem LKW oder Schlepper ist das tatsächlich so in Deutschland. Also da geht es um die Höhe der ersten Trittstufe. Gruß von der Berufsgenossenschaft.
Beim Hilux? Spannend :biggrin:


Gruß Stefan

Re: Maximale Einstiegshöhe TÜV

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 07:53
von hakim
BlauerEisenhut hat geschrieben:...Hat hier irgendjemand eine Ahnung was nach einer Fahrwerksänderung alles gemessen wird? :roll:

Hallo,
sicher weiß ich, daß die Einstiegshöhe (sinnvoll wäre wohl Oberkante Einstiegsleiste im Türausschnitt bis Grund, für alle Türen sowie den Einstieg in eine Wohnkabine) sowie die Höhe der Mitte der AHK-Kugel über Grund (35cm bis max 42cm) relevant sind. Wobei nach einer EU-Richtlinie Geländewagen in puncto AHK offenbar ausgenommen sind:
EU-Richtlinie 94/20/EG, Anhang VII, Absatz 2.1.1
"Kupplungskugeln mit Halterung müssen bei ihrem Anbau an einem Fahrzeugtyp der Klasse M1, der Klasse M2 unter 3,5 Tonnen und der Klasse N1 den Freiraum und die Höhenmaße der Abbildung 30 einhalten.( mit 350-420mm über Grund) Diese Anforderung gilt nicht für Geländefahrzeuge im Sinne des Anhangs II der Richtlinie 92/53/EWG."
Scheint aber in D alles sehr prüferabhängig zu sein - ob das in Ö nun anders ist? Bei Abnahme meines Fahrwerks mittels OME-Gutachten hat der Prüfer weder Spezifikationen überprüft noch gar was nachgemessen. Auf der letzten Seite des Taubenreuther-Gutachtens für das OME-Komplettfahrwerk sind einige Messdaten aufgeführt, nur nichts über die Einstiegshöhe. Auch die Bodenfreiheit, aber nur als Mindestmaß, wenn der Hilux tiefergelegt wurde...
Hakim

Re: Maximale Einstiegshöhe TÜV

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 08:13
von bandeirante
Wenn es um die Einstiegshöhe geht: Es gibt flexible Tritte, die bei Bodenkontakt wegklappen (schau dir mal Allrad LKW, Kieslaster usw. an), oder den altbekannten Landy-Klapptritt.

Schöne Grüsse, Axel O.

Re: Maximale Einstiegshöhe TÜV

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 08:52
von Hilux44
...... das mit der Kugelkopfkupplungshöhe ist doch hinfällig für unsere Karren:

1.JPG


EU-Richtlinie 94/20/EG, Anhang VII, Absatz 2.1.1

Aus einem anderen Forum kopiert:

Kupplungskugeln mit Halterung müssen bei ihrem Anbau an einem Fahrzeugtyp der Klasse M1, der Klasse M2 unter 3,5 Tonnen und der Klasse N1 den Freiraum und die Höhenmaße der Abbildung 30 einhalten. Diese Anforderung gilt nicht für Geländefahrzeuge im Sinne des Anhangs II der Richtlinie 92/53/EWG.

Und dazu noch die Definition eines Geländefahrzeugs aus Anhang II der Richtlinie 92/53/EWG:

4.1. [...] Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:
- mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;
- mit mindestens einer Differentialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; und wenn sie als Einzelfahrzeug eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen durch Rechnung.
Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:
- Der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
- der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
- der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
- die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen,
- die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen,
- die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen.

Re: Maximale Einstiegshöhe TÜV

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 11:31
von hakim
Hilux44 hat geschrieben:...... das mit der Kugelkopfkupplungshöhe ist doch hinfällig für unsere Karren:...

Hallo,
naja, soeben habe ich doch genau das geschrieben?! :wink:
Wollte nur nicht soviel aus einem anderen Forum hier reinkopieren... :biggrin:
Im Ernst, kein Beinbruch, mehr Details können nicht schaden.
Und: es ließe sich allemal darüber diskutieren, wie sich das bei meinem Hilux aus 2008 mit KBA-Homologation und Zulassung als Sonder-Kfz Wohnmobil statt mit EU-Zulassung per COC verhält.
Hakim

Re: Maximale Einstiegshöhe TÜV

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 11:35
von Hilux44
Hups, hab ich glatt überlesen .......
Bin nur über das Gutachten gestolpert..... Mit dem Mist der Kugelkopfhöhe streite ich mich schon seit 20Jahren mit den Prüfern herum :rofl: Bis jetzt hat´s immer funktioniert.
Von einer Einstiegshöhe habe ich aber noch nie etwas gehört ....

Re: Maximale Einstiegshöhe TÜV

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 13:58
von Hase Productions
Zurück zur Einstiegshöhe.

Ein Kumpel fuhr einen höher gelegten Dodge Pickup.
Dort verlangte der TÜV eine Trittstufe weil die Einstiegshöhe über einem gewissen Wert lag. Könnten 80 cm gewesen sein. Beim Maß bin ich mir aber nicht sicher.

Gruß Hase

Re: Maximale Einstiegshöhe TÜV

Verfasst: Sa 14. Apr 2018, 13:32
von BlauerEisenhut
Habe leider noch keine Informationen bekommen, aber mal sehen ob ich nächste Woche jemanden erwische.
In der Zwischenzeit beschäftigt mich ja ganz etwas anderes --> Da ich nun von 16" (205/80R16 Bridgestone Blizzak) auf 17" Toyota Alufelgen vom 12er Modell (265/70R17 BF Goodrich AT) umgestiegen bin, frage ich mich ob es denn rechtens ist wenn mein Reserverad ein 205/80R16 er ist? Kann das sein oder werde ich eine 17" Felge mit der gleichen Bereifung benötigen? :biggrin:

Re: Maximale Einstiegshöhe TÜV

Verfasst: Sa 14. Apr 2018, 16:50
von hakim
Hallo,
zumindest in D - wir wissen ja, Du wohnst in Ö :wink: - wird sich niemand für Dein Reserverad interessieren, was die rechtliche Seite angeht. Es gibt ja genügend Noträder, die im Abrollumfang von der Serienbereifung abweichen. Also zumindest für die Fahrt zur nächsten Werkstatt und bei angepasstem Fahren sehe ich kein rechtliches Problem. Wenn Du allerdings nach einer Panne und Montage des Reserverads z.B. aus dem Urlaub noch heimfahren willst, muß auf allen vier Rädern die identische Reifendimension montiert sein. Fahre selbst ja derzeit 285/75R16 und 285/70R17, das Reserverad ist 285/75R16. Da besteht allerdings nur ein geringer Unterschied im Abrollumfang. Um 8,6% wäre Dein Reserverad kleiner als die gefahrenen Reifen. Aus meiner Sicht nicht empfehlenswert, auch nicht für den Notfall. Nicht wegen Diff und Achswellen, sondern wegen des verschlechterten Lenk- und Bremsverhaltens. Wird übrigens gerade auch in einem anderen Thread diskutiert: ersatzrad-dimension-t64482.html
Hakim