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LED Arbeitscheinwerfer

Verfasst: Mo 2. Dez 2019, 16:39
von sscdiscovery
Hallo,
im Dacia Forum häng ich auch mit drin, da wir den Sandero ja als Zweitwagen haben.
Dort wurde nun die These aufgestellt das Arbeitsscheinwerfer nur im Stand benutzt werden dürfen.
Es geht nicht um öffentliche Strassen sondern Baustellen, Wälder oder landwirtschaftliche Flächen.
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Dann unterhalte Dich mal mit der Rennleitung, wir hatten nicht nur einmal Probleme mit denen wegen dieser Scheinwerfer. Was völlig Anderes ist es wenn das Fahrzeug anders zugelassen ist, z.B. als LOF oder als selbstfahrende Arbeitsmaschine etc, was weiß ich was es da alles noch an Arten der Zulassung gibt. Bei Zulassung als PKW, LKW oder Geländewagen ist es jedenfalls so das die Dinger nur an sein dürfen wenn das Fahrzeug steht. Hat mich selbst schon Geld gekostet die Erkenntnis, weil...... was in der Praxis gemacht wird ????
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Ich mein alles ist möglich aber das kann ich nun nicht glauben. Was macht der Jäger, was macht der Kipperfahrer und der Landwirt??? Alles illegal?? Die Rennleitung hat ja auch da Befugnisse.

Kann mich mal einer bitte aufklären

Gruss
Steffen

Re: LED Arbeitscheinwerfer

Verfasst: Mo 2. Dez 2019, 16:45
von quadman
....es geht doch sicher um öffentliche Straßen.
Dem Landwirt oder Eigenjagdbesitzer ist es auf eigenem Boden egal...



Gruß Stefan

Re: LED Arbeitscheinwerfer

Verfasst: Mo 2. Dez 2019, 17:46
von sscdiscovery
nee Stefan, ging definitiv um Baustellen, Jagd und Landwirtschaft. Keine öffentlichen Strassen.
Das ist ja eine komplett andere Geschichte.

Gruss
Steffen

Re: LED Arbeitscheinwerfer

Verfasst: Mo 2. Dez 2019, 18:04
von Fuxl
Hallo

Ich habe gerade meine Arbeitsscheinwerfer ohne jegliches Prüfzeichen bei der Landesregierungsprüfstelle eingetragen bekommen (Österreich).

Stand in Österreich:
    kein Prüfzeichen von nöten
    keine Abdeckung auf öffentlichen Strassen von nöten
    darf nicht im öffentlichen Verkehr benutzt werden
    das licht muss seperat geschaltet werden, darf nicht mit dem Fahrlicht geschaltet sein.
    Schalter muss als Arbeitsscheinwerfer-schalter erkennbar sein
    es muss eine Kontrolllampe im Sichtfeld vorhanden sein damit man es nicht aus versehen im öffentlichen verkehr an hat.
    Arbeitsscheinwerfer sind nicht Eintragungspflichtig. (können aber eingetragen werden)

Das ist die Auskunft die ich letzte Woche von der Niederösterreichischen Landesregierung bekommen habe.

also von nur im stand war da nie die Rede. Öffentlicher Verkehr is das einzige was zählt meiner Meinung nach.

mfg
Roland

Re: LED Arbeitscheinwerfer

Verfasst: Mo 2. Dez 2019, 18:06
von landcruiser
sscdiscovery hat geschrieben:nee Stefan, ging definitiv um Baustellen, Jagd und Landwirtschaft. Keine öffentlichen Strassen.
Das ist ja eine komplett andere Geschichte.

Gruss
Steffen


Nicht unbedingt:

https://verkehrslexikon.de/ModuleB/Oeff ... erkehr.php

Man erinnere sich u.a. an das Fahren ohne Führerschein im Beisein von Papa in dessen Auto auf dem leeren Supermarktparkplatz am Sonntagmorgen zum Üben für die Fahrschule.

Ansonsten bringt ein Blick ins Gesetz ungeahnte Erkenntnisse; in diesem Fall § 52 Abs. 7 StVZO.

Damit dürften alle Fragen abschließend beantwortet sein.

Aber warten wir mal was das Forum noch hervorbringt.

Re: LED Arbeitscheinwerfer

Verfasst: Mo 2. Dez 2019, 18:13
von RobertL
Die Rechtslagen in A und D müssen nicht deckungsgleich sein, der Fragesteller wohnt in A. Und für A gilt was Fuxl geschrieben hat, ist so implementiert bei meinem LT.

Re: LED Arbeitscheinwerfer

Verfasst: Mo 2. Dez 2019, 18:40
von landcruiser
So wie ich das lese hat Steffen aus einer Diskussion im Dacia-Forum zitiert und bei diesem Zitat gehts inhaltlich definitiv um die deutsche Rechtslage nach § 57 STVZO. Daher mein Hinweis auf genau diesen Regelung.

Re: LED Arbeitscheinwerfer

Verfasst: Mo 2. Dez 2019, 18:42
von sscdiscovery
stimmt Robert, ich hab da auch noch nie ein Problem beim §57 gehabt. Und ich habe ja vorn und hinten LED Arbeitsscheinwerfer. Mich hat halt nur interessiert wie dieses in D ist. Obwohl meine Kumpels in Deutschland haben alle an den LR oder LC bzw. Pickups LED Leuchten als Arbeitsscheinwerfer. Da weiß bestimmt keiner was von dieser angeblichen Regelung. Wenn die die nachts mit Licht durch den Wald fahren ist es taghell.
Auch auf Baustellen fahren alle Kipper mit den LED Arbeitsscheinwerfern wenn sie rückwärts rangieren.

Gruss
Steffen

Re: LED Arbeitscheinwerfer

Verfasst: Mo 2. Dez 2019, 18:57
von landcruiser
Das ist in D keine "angebliche Regelung", das ist die geltende Rechtslage.

Re: LED Arbeitscheinwerfer

Verfasst: Mo 2. Dez 2019, 19:55
von sscdiscovery
ok, ich hab 57 und 52 Absatz 7 ducheinander gebracht.
Ist ja eindeutig:
Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört.

Gruss
Steffen

Re: LED Arbeitscheinwerfer

Verfasst: Mo 2. Dez 2019, 20:04
von TimHilux
Und das steht in der StVO, oder?
Also im Bereich der StVO dürfen Arbeitsscheinwerfer nicht während der Fahrt benutzt werden - das ist doch nix neues und davon gehe ich auch aus - sie haben ja keine Kennzeichnung.
Hier geht es um den Bereich außerhalb der StVO, wo diese also nicht gültig ist.

Der Unsicherheitsfaktor der hier beschrieben wird ist. Darf ein Fahrzeug eine Vorrichtung haben, die außerhalb der StVO verwendet wird aber im Bereich der StVO montiert bleiben darf....

So sehe ich die Problematik über die wir hier diskutieren.
Ich habe einen Extrascheinwerfer nach hinten, der Extra geschaltet werden muss. Und noch bei keinem TÜV Probleme damit gehabt.....

Tim

Re: LED Arbeitscheinwerfer

Verfasst: Mo 2. Dez 2019, 20:10
von sscdiscovery
ja der Pragraph trennt nicht zwischen öffentlichem und nichtöffentlichem Raum.
Öffentlich ist logisch, aber nichtöffentlich unverständlich. Scheint aber so.

Gruss
Steffen

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__52.html

Re: LED Arbeitscheinwerfer

Verfasst: Mo 2. Dez 2019, 20:28
von Reiti
TimHilux hat geschrieben:Der Unsicherheitsfaktor der hier beschrieben wird ist. Darf ein Fahrzeug eine Vorrichtung haben, die außerhalb der StVO verwendet wird aber im Bereich der StVO montiert bleiben darf....


Ja, bezogen auf den Arbeitscheinwerfer. Die Antwort findest du in § 52 (7) StVZO.

Re: LED Arbeitscheinwerfer

Verfasst: Mo 2. Dez 2019, 21:35
von TimHilux
Reiti hat geschrieben:
TimHilux hat geschrieben:Der Unsicherheitsfaktor der hier beschrieben wird ist. Darf ein Fahrzeug eine Vorrichtung haben, die außerhalb der StVO verwendet wird aber im Bereich der StVO montiert bleiben darf....


Ja, bezogen auf den Arbeitscheinwerfer. Die Antwort findest du in § 52 (7) StVZO.


Damit ist doch alles klar - sie dürfen damit ausgerüstet sein, aber im Bereich der StVO nur im Stand verwendet werden.
Da ist nix neues dabei.....

Ich habe den ersten Post so verstanden dass die Rennleitung geprüft hat ob die Dinger bei der Fahrt aus gehen.
Aber nun, je öfter ich das Teil durchlese, denke ich immer mehr, die Polizei hat ihn mit voller Christbaumbeleuchtung auf der Landstraße gestellt. Das sie da eingreifen ist doch logisch. :ka:

Tim

Re: LED Arbeitscheinwerfer

Verfasst: Mo 2. Dez 2019, 21:47
von AchwasAchwo