Elektrischer Motorvorwärmer, eintragungspflichtig?
Verfasst: Di 17. Nov 2020, 18:17
Hallo Leute,
nachdem ich meine Webasto Standheizung DBW 46 nach langer und sehr wartungsintensiver Zeit endgültig ausgemustert habe, habe ich mir einen elektrischen Motorvorwärmer mit 2 kW gegönnt.
Einfach in den vorhandenen Kreislauf nach Ausbau der Webasto eingeschleift bringt das Ding den 1HD-T in einer Stunde von 14° c auf 50° C.
Der Hintergrund ist recht einfach. Der Wagen ist abgemeldet und steht in der Garage. Immer wenn ich in der Garage irgendwas basteln will, muß der Wagen raus.
Dazu habe ich früher die Standheizung angeworfen, ruckzuck war das Kühlwasser warm.
Raus- und reinschieben scheidet aus, da Tiefgarage.
Als die Kiste noch angemeldet war und die Standheizung kaputt, bin ich fast immer einige Kilometer gefahren um den Motor auf annähernd Betriebstemperatur zu bringen. Die Chance habe ich nun nicht mehr, der Wagen hat vorübergehend keine Nummernschilder dran. Darf also nur auf Privatgrund bewegt werden.
Meine Frage nun an die Gemeinschaft:
Was sagt die Prüforganisation TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS und was sonst es in diesem Lande noch geben mag um eine HU durchzuführen dazu?
Muß der elektrische Motorheizer eingetragen werden?
Es ist kein sicherheitsrelevantes Teil, das Kabel ist mal gerade 70 cm lang, kann also nur mit Verlängerungsschnur betrieben werden. Die ist während der Fahrt aber nicht dran
Das schließt den Betrieb während der Fahrt also schon mal aus.
Das einzige Risiko ist also eine Leckage im Kühlsystem.
Der Betrieb nur in der Garage möglich, bzw. irgendwo, wo man Zugriff auf eine 230 Volt Steckdose hat und eine passende Verlängerung im Gepäck.
Es ist auch keine fest verlegte Anschlußsteckdose im Auto verbaut wie beim DEFA System, es hängt einfach nur ein Schukostecker, mit Kabelbindern sicher befestigt, im Motorraum.
Der wird bei Bedarf über eine Verlängerung eingesteckt und der Motor vorgewärmt.
Ich bin gespannt auf Eure Einschätzung, bzw. qualifizierte Aussagen.
Reinhold
nachdem ich meine Webasto Standheizung DBW 46 nach langer und sehr wartungsintensiver Zeit endgültig ausgemustert habe, habe ich mir einen elektrischen Motorvorwärmer mit 2 kW gegönnt.
Einfach in den vorhandenen Kreislauf nach Ausbau der Webasto eingeschleift bringt das Ding den 1HD-T in einer Stunde von 14° c auf 50° C.
Der Hintergrund ist recht einfach. Der Wagen ist abgemeldet und steht in der Garage. Immer wenn ich in der Garage irgendwas basteln will, muß der Wagen raus.
Dazu habe ich früher die Standheizung angeworfen, ruckzuck war das Kühlwasser warm.
Raus- und reinschieben scheidet aus, da Tiefgarage.
Als die Kiste noch angemeldet war und die Standheizung kaputt, bin ich fast immer einige Kilometer gefahren um den Motor auf annähernd Betriebstemperatur zu bringen. Die Chance habe ich nun nicht mehr, der Wagen hat vorübergehend keine Nummernschilder dran. Darf also nur auf Privatgrund bewegt werden.
Meine Frage nun an die Gemeinschaft:
Was sagt die Prüforganisation TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS und was sonst es in diesem Lande noch geben mag um eine HU durchzuführen dazu?
Muß der elektrische Motorheizer eingetragen werden?
Es ist kein sicherheitsrelevantes Teil, das Kabel ist mal gerade 70 cm lang, kann also nur mit Verlängerungsschnur betrieben werden. Die ist während der Fahrt aber nicht dran
Das schließt den Betrieb während der Fahrt also schon mal aus.
Das einzige Risiko ist also eine Leckage im Kühlsystem.
Der Betrieb nur in der Garage möglich, bzw. irgendwo, wo man Zugriff auf eine 230 Volt Steckdose hat und eine passende Verlängerung im Gepäck.
Es ist auch keine fest verlegte Anschlußsteckdose im Auto verbaut wie beim DEFA System, es hängt einfach nur ein Schukostecker, mit Kabelbindern sicher befestigt, im Motorraum.
Der wird bei Bedarf über eine Verlängerung eingesteckt und der Motor vorgewärmt.
Ich bin gespannt auf Eure Einschätzung, bzw. qualifizierte Aussagen.
Reinhold