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Re: Elektrischer Motorvorwärmer, eintragungspflichtig?

Verfasst: Mi 18. Nov 2020, 18:34
von bandeirante

Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

Da du offensichtlich viel Zeit hast, würde ich eine schriftliche Anfrage bei diversen Prüforganisationen und Kraftfahrzeugzulassungsstellen machen. Sicherheitshalber auch mal das KBA informieren. Evtl. kannst du die gegeneinander ausspielen; irgendwo ist bestimmt Jemand der Ahnung/keine Ahnung hat.
Aber pass auf, dass du mit den Sachbearbeitungsnummern nicht durcheinander kommst. :biggrin:

Viel Spass mit der Korrespondenz und deiner lebensgefährlichen E-Heizung. Hast du einen FI/RCD davor? Nicht dass dir die Bude abbrennt wenn dein Kabel durchgescheuert ist :wink:
Axel O.

Re: Elektrischer Motorvorwärmer, eintragungspflichtig?

Verfasst: Mi 18. Nov 2020, 18:49
von j8 RR
bandeirante hat geschrieben:Da du offensichtlich viel Zeit hast

Klar,als Rentner :rofl:
Hast du einen FI/RCD davor?

Aber selbstverständlich!

Re: Elektrischer Motorvorwärmer, eintragungspflichtig?

Verfasst: Mi 18. Nov 2020, 19:50
von Feldi
j8 RR hat geschrieben:das China Ding ohne CE Zeichen, dafür mit russischer Aufschrift,

Da bin ich ja beruhigt.
Ich hatte schon befürchtet, daß Du da irgendeinen billigen Krempel einbaust. 8)

Re: Elektrischer Motorvorwärmer, eintragungspflichtig?

Verfasst: Mi 18. Nov 2020, 20:41
von _Malte_
Isch 'ab ja auch son Dingens. Mit Pumpe.
Kommt einfach in den Rücklauf der Heizung. Anschluß über ne Zeitschaltuhr sieht bei mir so aus: