Re: Motorradträger am Hilux
Verfasst: Sa 15. Nov 2014, 07:38
Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:
Hallo,klar gilt §22 Abs.5 auch für Pkw. Gesündigt wird sicher, wenn man sich manch schnellen Privattransport vom Baumarkt nach Hause so anschaut. Letztendlich unterliegt aber auch der private Kleintransport den gleichen Regeln zur Ladungssicherung wie ein Lkw-Fahrer: verrutschsichere Befestigung auch bei Vollbremsung, keine schlecht erkennbaren Überstände,...
Aus meiner Praxis: die Heckträgerschiene ist nicht breiter als die serienmäßige Hecktraverse. Wenn ich meine Sportenduro quer am Heck des Hilux verlade und den Lenker einschlage, ist die Ladung nicht breiter als das Fahrzeug mit Rückspiegeln. Auch die rückwärtige Sicht in den Spiegeln ist nicht beeinträchtigt, es sind nur ein kurzes Stück Vorderreifen und das Rücklicht der Enduro zu sehen. Die Serienrücklichter sind weitgehend durch das Motorrad abgedeckt, sodaß Zusatzrücklichter erforderlich sind. Auch gehe ich davon aus, daß sich unter diesen Umständen die o.a. 40cm seitlichen Maximalüberstands der Ladung über die Rückleuchten hinaus jetzt auf diese Zusatzrücklichter beziehen müssen. Diese habe ich daher möglichst weit auseinander montiert. Das Kennzeichen dagegen ist unterm Motorrad hindurch gut erkennbar, ein zweites Kennzeichen also nicht nötig. Das Motorrad steht mit dem Vorderrad quer in einem Ausschnitt der U-Schiene und ist darauf mit vier Gurten und einem verriegelten Abstandhalter zum Hardtop hin befestigt, selbst wenn zwei Gurte reissen steht es noch sicher. Auch der Träger selbst stützt sich formschlüssig an 3 Punkten ab, bei Bruch einer dieser Befestigungen bliebe die Ladung immer noch sicher am Heck.
Hakim