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Re: NEWS rund um den LUX

Verfasst: Sa 4. Feb 2017, 12:09
von Gerard

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@Oma

Auf welche der beiden genannten Schlüssel Cover bezieht sich denn deine schlechte Erfahrung ???

Grüße, Gerhard

Re: NEWS rund um den LUX

Verfasst: Fr 10. Feb 2017, 12:11
von robert2345
Hallo
Wer noch rahmenfeste Rockslider sucht kann hier fündig werden.

Sliders3.jpg

20160706_113012 Kopie.jpg

Rockslider Rahmenfest wahlweise aus Vollrundrohr oder Vierkantrohr, auf Wunsch kann die obere Auflagefläche mit einem ALU Riffelblech abgedeckt werden. Keine Bohrungen im Rahmen, alle Wasserablauflöcher bleiben offen. Aufnahmen für den Hi-Lift sind vorhanden, verzinkt und Pulverbeschichtet. U.V.P. 499,-€ mit Versand

Alternativ sind auch noch nach seitlich Oben ausgelagerte Rockslider im Programm U.V.P. 649,-€ mit Versand
Sliders.jpg

Sliders2.jpg


Es wird auch bald ein Schutzblech für den hinteren Stoßdämper erscheinen.
Beispielfoto
Beispielfoto


Bei interesse hier: http://www.bonitrade.com/weshalb-wir/off-road-customs/

LG
Robert

Re: NEWS rund um den LUX

Verfasst: Sa 11. Feb 2017, 01:16
von Ben Spencer
Die Rockslider sehen gut aus! Was wiegen die?

Re: NEWS rund um den LUX

Verfasst: Sa 11. Feb 2017, 18:33
von robert2345
Die einfachen knapp 10kg /Stück, die n.o. gebogenen knapp 15kg/Stück
Ist ja schließlich Stahl und kein ALU, dafür kannst auch einen Wagenheber da ansetzen.

LG
Robert

Re: NEWS rund um den LUX

Verfasst: Sa 11. Feb 2017, 23:20
von Ben Spencer
Danke Robert, fpr die Info. Evtl. melde ich mich nochmal bei dir.

Re: NEWS rund um den LUX

Verfasst: So 12. Feb 2017, 16:04
von Hilux Invincible
Geil schade gibt es so etwas nicht in der Schweiz....

Re: NEWS rund um den LUX

Verfasst: So 12. Feb 2017, 16:50
von robert2345
Wieso? Du kannst die Teile in die Schweiz, nach Österreich oder auch Deutschland bestellen, ist doch nur eine Versandkostenfrage. Ich gehe davon aus, dass Rockslider die nicht über die Fahrzeugabmessungen überstehen, in der Schweiz genauso Eintragungsfrei sind wie in DE oder AT und in der Schweiz zahlst Du nach Gewicht den Zoll, das sind dann ja auch Minderbeträge bzw. hinter der Grenze in DE montieren.

LG
Robert

Re: NEWS rund um den LUX

Verfasst: So 12. Feb 2017, 17:54
von quadman
Moin.

Also das mit dem eintragungsfrei in Deutschland bezweifel ich. Es sei denn, eine ABE liegt dabei.



Gruß Stefan

Re: NEWS rund um den LUX

Verfasst: So 12. Feb 2017, 20:16
von ur-anus
Abend,
solange sich an den Fahrzeugabmessungen nichts ändert und keine Gefährdung von Fußgängern zu erwarten ist, gilt sowas als Zuladung.

Schönen Gruß,
Manuel

Re: NEWS rund um den LUX

Verfasst: Mo 13. Feb 2017, 00:16
von quadman
Achso. Das sah der TÜV Ingenieur aber anders. Egal.


Gruß Stefan

Re: NEWS rund um den LUX

Verfasst: Mo 13. Feb 2017, 00:40
von teddybär
Also ohne mich jetzt mit den entsprechenden Deutschen Gesetzen besonders gut auszukennen wäre mein Tipp, dass solange man den Rahmen nicht anbohrt, sondern nur eine Klemmmontage benutzt und sich die Fahrzeugabmessungen nicht ändern keine Abnahme nötig ist.

lg Klaus

Re: NEWS rund um den LUX

Verfasst: Mo 13. Feb 2017, 01:10
von robert2345
Rockslider, genauso wie Unterbodenschutzplatten, solange diese die Mindestbodenabstände einhalten und die Fahrzeugbreite nicht beeinflussen, sind auch ohne ABE Eintragungsfrei.
Meine Avengerrohre aus AUS sind es auch - ohne ABE. Und wie Teddybär richtig anmerkt, dürfen diese weder geschweißt noch am Rahmen durchgebohrt werden ,was dessen Konstruktion im Auge des TÜVs schwächt.
Asfir, Rasta und Co besitzen auch keine ABE. Man muß es einfach nicht als Einstiegshilfe/Trittstufe sehen sondern als Unterfahrschutz.

Re: NEWS rund um den LUX

Verfasst: Mo 13. Feb 2017, 09:41
von hakim
Hallo,
jenseits aller Vorschriften ist wohl schlicht die Praxis innerhalb Deutschlands unterschiedlich. Ich hatte schonmal Schwellerschutzrohre montiert, mein HU-Prüfer hat sich nie dafür interessiert. Prüforganisationen, die nicht "TÜV" heißen und mangels Befugnis auch keine finanziellen Interessen am Gutachtengeschäft haben, sind hier meiner Erfahrung nach kulanter als der TÜV selbst. Wenn nicht, vom TÜV (im Osten DEKRA wie immer) nach §21 per Einzelabnahme eintragen lassen. Ich sehe nicht, was im Falle der hier gezeigten Rockslider dem entgegenstünde außer dem Kostenaufwand für TÜV-Gebühr und Eintrag in die Fahrzeugpapiere. Eine Alternative könnte noch sein, die Montage der Slider "werkzeugfrei" zu gestalten, damit wäre die Chose m.E. auch genehmigungsfrei - wie ein Dachträger mit Knebelschrauben oder mein Enduro-Heckträger mit Ringösenmuttern zur Verschraubung der Klammerungen an der Hecktraverse. Man muß in diesem Fall nur die allgemeinen Vorgaben einhalten, also keine scharfen Kanten, nicht über die Fahrzeugbreite hinausstehend, usw. Wie? Einfach die Muttern der Rahmenklemmungen der Slider durch Ringösen mit passendem Innengewinde ersetzen, mit etwas Schraubensicherung mittelfest. Diese Ringösen mittels durchgestecktem Schraubendreher aus dem Bordwerkzeug öffnen zu können, macht das Ganze im Sinne der Zulassungsbestimmungen "werkzeugfrei montier- und abnehmbar". Dann geht´s den TÜV nichts mehr an.
Hakim

Re: NEWS rund um den LUX

Verfasst: Do 16. Feb 2017, 09:40
von Semperfi
Moin zusammen.
Ihr könnt mich jetzt zerreissen , aber A L L E S !!!! was an das Fahrzeug angebaut wird muss ein E oder ein Gutachten haben oder in Einzelabnahme abgenommen werden. Ob es den Tüver interessiert oder nicht spielt keine Rolle. Nur kommt das ganze spätestens dann zum Tragen wenn z.B. ein Unfall passiert, es um Personenschäden geht und sich ein Gutachter das Fahrzeug vornimmt. Das ist die Aussage eines Ordungshüter´s und eines Tüver´s, die uns mal in einer Grosskontrolle angehalten haben und auf Fahrzeugumbauten spezialisiert waren.

VG
zimmbo

VG
zimmbo

Re: NEWS rund um den LUX

Verfasst: Do 16. Feb 2017, 10:18
von Flowdivider
Wir haben das Thema Anbauteile gerade bei FB durchgekaut und da herrscht auch Uneinigkeit. Während eine Tüv-Niederlassung z.B. beim Anbau eines Schnorchels mit den Schultern zuckt und der Meinung ist das eine Eintragung nicht erforderlich wäre, besteht eine andere unbedingt darauf. Gleiches gilt bei Fender Flares, da sagt man sich "was soll denn passieren ?" Dennoch will die eine oder andere Tüv-Niederlassung Materialgutachten, Festigkeitsgutachten und vermutlich noch Name, Anschrift und Blutgruppe des Chinesen haben der das Teil gedengelt hat.
Offenbar herrscht da draußen Schulungsbedarf ! Rockslider sehe ich, ähnlich wie Unterfahrschutz, als eintragungsfrei an. Ein Korinthenkacker würde jetzt vermutlich die potentiell zusätzliche Versteifung der Karosserie bemängeln was bei einem Leiterrahmen lächerlich wäre. Ob es bei einem Seitenaufprall irgendeine relevante Auswirkung gäbe...ich glaube kaum.

Re: NEWS rund um den LUX

Verfasst: Do 16. Feb 2017, 10:44
von hakim
Semperfi hat geschrieben:...aber A L L E S !!!! was an das Fahrzeug angebaut wird muss ein E oder ein Gutachten haben oder in Einzelabnahme abgenommen werden. Ob es den Tüver interessiert oder nicht spielt keine Rolle. Nur kommt das ganze spätestens dann zum Tragen wenn z.B. ein Unfall passiert, es um Personenschäden geht...

Hallo,
meines Wissens hast Du hiermit grundsätzlich Recht. Strikt nach EU-Zulassungsrecht darf nur ans Fahrzeug angebaut werden, was nach den EU-Bestimmungen geprüft wurde und somit ein e-Zeichen trägt, mit oder ohne Anbauprüfung und mit oder ohne Eintrag in die Fahrzeugpapiere. Allerdings sieht nach meiner Erfahrung die deutsche Praxis so aus:
- Fahrzeuge, die noch nicht nach EU-COC, sondern noch mit nationaler KBA-Homologation zugelassen wurden, werden auch in puncto Zubehör und Anbauten nach KBA-Richtlinien bzw. der StVZO behandelt. Und zumindest hier gilt die Maßgabe, daß ein werkzeugfrei montier- und demontierbares Zubehör-/Anbauteil nicht annahmepflichtig ist. Es kann auf Wunsch eingetragen werden, muß aber nicht. Aussage meines TÜV-Ingenieurs sowie des Prüfstellenleiters beim Vorführen meines Enduroheckträgers an meinem KBA-Hilux aus 2008. Ich habe die angebotene Einzelabnahme dann nicht machen lassen. Natürlich hafte ich dann persönlich, wenn mir der Heckträger auf die Straße fällt. Wenn mir "nur" die Enduro runter fällt, hafte ich allerdings sowieso alleine wegen mangelhafter Ladungssicherung, daran ändert auch eine Abnahme des Trägers nichts.
- Für Fahrzeuge mit EU-COC-Zulassung gibt es in D nach wie vor die Möglichkeit, nicht EU-geprüftes Zubehör per nationalem Gutachten oder per Einzelabnahme zu legalisieren. Das hast Du ja auch geschrieben. Ich erwähne es nur, weil wir uns in D glücklich schätzen sollten, daß es diese Möglichkeiten noch gibt. Ich weiß nicht, wie es in CH und Ö sich verhält. Aber ich weiß, daß es z.B. in Frankreich keinerlei Möglichkeit gibt, irgendwas zusätzlich in die "carte grise" = Zulassungspapiere eintragen zu lassen. Entweder Dein Zubehör oder Anbau kommt mit e-Zeichen, oder Du bist illegal. Nicht umsonst haben die Offroader dort oft noch ihren Serienradsatz in der Garage, um für die "contrôle technique" umzurüsten.
Was ich nun tatsächlich nicht sagen kann, ist wie es sich in D in Bezug auf COC-zugelassene Fahrzeuge mit werkzeugfrei montierbarem Zubehör verhält. Nach EU-Recht m.W. nicht möglich, aber wie sieht die deutsche Handhabung diesbezüglich aus? Hätte ich einen Hilux mit COC, würde ich im Zweifel tatsächlich eine Einzeleintragung meines Heckträgers vornehmen lassen. Und bei Rockslidern? Wer sicher total legal sein will: eintragen lassen. Ich persönlich würde mich der Einfachheit halber nach der Beurteilung des HU-Prüfers richten, zu dem ich üblicherweise gehe - schlicht um möglichst unproblematisch an meine Plakette zu kommen.
Hakim