Semperfi hat geschrieben:...aber A L L E S !!!! was an das Fahrzeug angebaut wird muss ein E oder ein Gutachten haben oder in Einzelabnahme abgenommen werden. Ob es den Tüver interessiert oder nicht spielt keine Rolle. Nur kommt das ganze spätestens dann zum Tragen wenn z.B. ein Unfall passiert, es um Personenschäden geht...
Hallo,
meines Wissens hast Du hiermit grundsätzlich Recht. Strikt
nach EU-Zulassungsrecht darf nur ans Fahrzeug angebaut werden, was nach den EU-Bestimmungen geprüft wurde und somit ein e-Zeichen trägt, mit oder ohne Anbauprüfung und mit oder ohne Eintrag in die Fahrzeugpapiere. Allerdings sieht nach meiner Erfahrung die deutsche Praxis so aus:
- Fahrzeuge, die noch nicht nach EU-COC, sondern noch mit nationaler
KBA-Homologation zugelassen wurden, werden auch in puncto Zubehör und Anbauten nach KBA-Richtlinien bzw. der StVZO behandelt. Und zumindest hier gilt die Maßgabe, daß ein werkzeugfrei montier- und demontierbares Zubehör-/Anbauteil nicht annahmepflichtig ist. Es kann auf Wunsch eingetragen werden, muß aber nicht. Aussage meines TÜV-Ingenieurs sowie des Prüfstellenleiters beim Vorführen meines Enduroheckträgers an meinem KBA-Hilux aus 2008. Ich habe die angebotene Einzelabnahme dann nicht machen lassen. Natürlich hafte ich dann persönlich, wenn mir der Heckträger auf die Straße fällt. Wenn mir "nur" die Enduro runter fällt, hafte ich allerdings sowieso alleine wegen mangelhafter Ladungssicherung, daran ändert auch eine Abnahme des Trägers nichts.
- Für Fahrzeuge mit
EU-COC-Zulassung gibt es in D nach wie vor die Möglichkeit, nicht EU-geprüftes Zubehör per nationalem Gutachten oder per Einzelabnahme zu legalisieren. Das hast Du ja auch geschrieben. Ich erwähne es nur, weil wir uns in D glücklich schätzen sollten, daß es diese Möglichkeiten noch gibt. Ich weiß nicht, wie es in CH und Ö sich verhält. Aber ich weiß, daß es z.B. in Frankreich keinerlei Möglichkeit gibt, irgendwas zusätzlich in die "carte grise" = Zulassungspapiere eintragen zu lassen. Entweder Dein Zubehör oder Anbau kommt mit e-Zeichen, oder Du bist illegal. Nicht umsonst haben die Offroader dort oft noch ihren Serienradsatz in der Garage, um für die "contrôle technique" umzurüsten.
Was ich nun tatsächlich nicht sagen kann, ist wie es sich in D in Bezug auf COC-zugelassene Fahrzeuge mit werkzeugfrei montierbarem Zubehör verhält. Nach EU-Recht m.W. nicht möglich, aber wie sieht die deutsche Handhabung diesbezüglich aus? Hätte ich einen Hilux mit COC, würde ich im Zweifel tatsächlich eine Einzeleintragung meines Heckträgers vornehmen lassen. Und bei Rockslidern? Wer sicher total legal sein will: eintragen lassen. Ich persönlich würde mich der Einfachheit halber nach der Beurteilung des HU-Prüfers richten, zu dem ich üblicherweise gehe - schlicht um möglichst unproblematisch an meine Plakette zu kommen.
Hakim