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Re: Umschlüsselung N1G BA auf BE

Verfasst: Mi 23. Nov 2016, 15:10
von Oelprinz

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Du hast BE trotz Hardtop erhalten??

Auszug aus 1. Bekanntmachung zur Fahrzeugsystematik (SV 1) Flensburg im Juli 2011
Az. 322-405:
N1G BE Geländefz.Gü.bef.b. 3,5 t Pick-up KBA-Nr. 001, Juli 2011;
Gepäckraum muss offen und vollständig vom Fahrgastraum getrennt sein.

So weit kannst Du dich erstmal nicht Beschwerden!

Meine Meinung/Interpretation:
Ziel 1: Sonntagsfahrverbot ist aufgehoben. Kannst Du als Teilerfolg feiern.
Ziel 2: Besteuerung nach Gewicht: PKW-Steuer kannst du akzeptieren, kannst Du aber auch nochmal einfordern mit Bezug auf die derzeitige Steuerbemessung. Die basiert auf dem § 18, Absatz 12 KraftStG. Dieser spannt im Falle unserer Fahrzeuge die Brücke zum KraftStG in einer Fassung vor dem 01.07.2010. Da gab es nämlich den Absatz 2a noch, der mittlerweile weg ist. Der Absatz 2a schreibt aber nur für Aufbauart BA und BB die dezidierte Abgrenzung LKW zum PKW vor. Da wir dann aber mit BE daherkommen, stellt der Beamte beim Zoll fest, dass Absatz 2a für unsere "neuen" Pick-Ups keine Anwendung findet. (Text zu Ziel2 ist ein Zitat aus dem Pickup-Forum)

Re: Umschlüsselung N1G BA auf BE

Verfasst: Mi 23. Nov 2016, 15:14
von Flowdivider
Ich habe BE ohne Hardtop bekommen ! Das Ding steht jetzt erst einmal in der Ecke bis die neue Dichtung da ist. Ansonsten hoffe ich dennoch das deine Auffassung letztendlich auch der des HZA entsprechen wird...

Re: Umschlüsselung N1G BA auf BE

Verfasst: Mi 23. Nov 2016, 15:30
von Ozymandias
Warum macht ihr euch eigentlich diese Mühe?
Diese "Gesetzeslücke" wird genau so lange Offen sein bis das Jemand in Berlin spitz kriegt und dann ist die Zu, genau wie bei der ollen Gewichtsbesteuerung.

Danach ist wieder alles beim Alten, Kohle her.

Re: Umschlüsselung N1G BA auf BE

Verfasst: Mi 23. Nov 2016, 16:19
von mario_ca
Die Mühlen in Berlin mahlen langsam. Bis dahin hab ich vll wieder ein Benziner :rofl:

Re: Umschlüsselung N1G BA auf BE

Verfasst: Fr 25. Nov 2016, 17:35
von Semperfi
Jetzt schon Geld gespart. Gerade die bezahlten Steuern zurückbekommen und eine neue Berechnung mit 160€ pro Jahr. Da waren die 60€ für TÜV und Zulassungsstelle gut angelegtes Geld.

Schönes WE
zimmbo

Re: Umschlüsselung N1G BA auf BE

Verfasst: Mo 28. Nov 2016, 10:38
von Schnippo
Oelprinz hat geschrieben:Du hast BE trotz Hardtop erhalten??

Auszug aus 1. Bekanntmachung zur Fahrzeugsystematik (SV 1) Flensburg im Juli 2011
Az. 322-405:
N1G BE Geländefz.Gü.bef.b. 3,5 t Pick-up KBA-Nr. 001, Juli 2011;
Gepäckraum muss offen und vollständig vom Fahrgastraum getrennt sein.

So weit kannst Du dich erstmal nicht Beschwerden!


Bei den meisten TÜVlern ist ein Hardtop Ladung und von daher nicht relevant. Ich würde mich also doch beschweren. :)

Meine Meinung/Interpretation:
Ziel 1: Sonntagsfahrverbot ist aufgehoben. Kannst Du als Teilerfolg feiern.

Nö, die Fahrzeugklasse bleibt.

Ziel 2: Besteuerung nach Gewicht: PKW-Steuer kannst du akzeptieren, kannst Du aber auch nochmal einfordern mit Bezug auf die derzeitige Steuerbemessung. Die basiert auf dem § 18, Absatz 12 KraftStG. Dieser spannt im Falle unserer Fahrzeuge die Brücke zum KraftStG in einer Fassung vor dem 01.07.2010. Da gab es nämlich den Absatz 2a noch, der mittlerweile weg ist. Der Absatz 2a schreibt aber nur für Aufbauart BA und BB die dezidierte Abgrenzung LKW zum PKW vor. Da wir dann aber mit BE daherkommen, stellt der Beamte beim Zoll fest, dass Absatz 2a für unsere "neuen" Pick-Ups keine Anwendung findet. (Text zu Ziel2 ist ein Zitat aus dem Pickup-Forum)


Das war auch so. Dummerweise ist "2a" nicht mehr zu finden. Von daher wird es wohl ein Glücksspiel sein.
Ich hab keine Ahnung seit wann das so ist. Aber einige von uns haben in dem anderen Thread ja ihre Vorgehensweise beschrieben. Ich wäre gar nicht erst zum HZA gefahren und hätte einfach mal geduldig die zwei Wochen gewartet.

Aktuell sieht §2 so aus:

2) Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt,
1.
richten sich die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften;
2.
sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich.
(2a) bis (2c) (weggefallen)


Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/BJNR005090927.html


Gruß
Thomas

Re: Umschlüsselung N1G BA auf BE

Verfasst: Mo 28. Nov 2016, 11:17
von stolly
@ schnippo
Ist kein Glückspiel sondern eine Gesetzeslücke :biggrin:

Hatte bis jetzt 2 Bekannte,wo der Zoll sich quer gestellt hat.
Ich habe dann mal ein Schreiben zusammen geklöppelt und siehe da, innerhalb küzester Zeit die LKW Steuer bekommen.
Ich setze das Schreiben hier mal rein :


Sehr geehrte Damen und Herren

bereits bei unserem Telefonat am xx.xx habe ich bei Ihnen Widerspruch
gegen Ihren u.a. "Bescheid" angekündigt.

Nun komme ich leider erst heute zur Begründung:

Im neuen KFZ Steuergesetz ist unter §2 Absatz 2.2 festgelegt, dass die
Steuerbehörde sich an den Eintrag der Zulassungsbehörde halten muss.
§ 2
Begriffsbestimmungen, Mitwirkung der Verkehrsbehörden
(1) Unter den Begriff Fahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes fallen
Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger.
(2) Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt,
1.
richten sich die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe des
Verkehrsrechts nach den jeweils geltenden
verkehrsrechtlichen Vorschriften;
2.
sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und
Geräuschemissionen, anderer
Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und
Aufbauarten die Feststellungen der
Zulassungsbehörden verbindlich.
(2a) bis (2c) (weggefallen)
(3) Ein Fahrzeug ist vorbehaltlich des Absatzes 4 ein inländisches
Fahrzeug, wenn es unter die im Inland
maßgebenden Vorschriften über das Zulassungsverfahren fällt.
(4) Ein Fahrzeug ist ein ausländisches Fahrzeug, wenn es im
Zulassungsverfahren eines anderen Staates
zugelassen ist.


Der alte §2a , wonach LKW auch als PKW besteuert werden können gibts
nicht mehr.

(2a) Als Personenkraftwagen gelten auch:

1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen
außer dem Fahrersitz, die der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach
Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6.
Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der
Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und
Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), zuletzt geändert durch
die Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen


Nun holt der §18 Absatz 12 (Übergangsreglung, unbefristet) den alten
Paragraph 2a wieder aus der Versenkung :

Abs. 12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich
der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als
unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010
geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden.

Nach dem Paragraphen 2a durften nur Fahrzeuge der Aufbauart BA und BB
in PKW umgeschlüsselt werden. Die Aufbauart BE ist / war dort nicht
genannt. Damit kann auch der alte § 2a nicht mehr auf mein Fahrzeug
angewandt werden. Deshalb werden u.a. beim Hauptzollamt Hannover die
hierunter fallenden Geländefahrzeuge jetzt richtigerweise als Pickup
und nicht mehr als Pkw eingestuft. Die Einstufung als Pkw ist damit
nicht mehr zulässig!!!!


Von daher bitte ich erneut um die steuerliche Neubewertung meines
Pickup seit dem Tag der Umschreibung.

Auf die Neubewertung (so, wie es vom Hauptzollamt Hannover vorgenommen
wird) wartend verbleibe ich


mit freundlichen Grüßen

Re: Umschlüsselung N1G BA auf BE

Verfasst: Mo 28. Nov 2016, 13:06
von Schnippo
stolly hat geschrieben:@ schnippo
Ist kein Glückspiel sondern eine Gesetzeslücke :biggrin:



Wenn man den Wegfall von 2a so betrachtet, dann müsste die Besteuerung ja eh nach LKW erfolgen und
das ganze Umschreibungsgedöns wegfallen.

Gruß
Thomas

Re: Umschlüsselung N1G BA auf BE

Verfasst: Mo 28. Nov 2016, 13:55
von Semperfi
Sollte dann nicht auch rückwirkend seit Löschung von 2a die Steuer zurückerstattet werden???


Grüsse
zimnmbo

Re: Umschlüsselung N1G BA auf BE

Verfasst: Di 29. Nov 2016, 14:59
von stolly
@schnippo
Richtig, §2a ist ja nach neuem Steuergesetz weggefallen, das Problem ist mehr die unbefristete Ubergangsreglung, in unserem Fall der §18 Abs.12.
Durch diese Reglung wird der Paragraph 2a wieder aktuell !!!
(ich hab auch erstmal eine ganze Zeit gebraucht, bis ich das verstanden habe :oops: , frei nach dem Motto, was man oben streicht, kann man unten wiederholen :angryfire: ).
Daher geht die LKW Steuer nur mit der Aufbauart BE

Gruß
Jörg

Re: Umschlüsselung N1G BA auf BE

Verfasst: Mo 16. Jan 2017, 00:49
von Flowdivider
So...am 23.11 wurde auf BE umgeschrieben, heute ist der 15.01. und bis dato kein Bescheid vom Hauptzollamt. Schon merkwürdig, anrufen will man da ja auch nicht...was tun ?

Re: Umschlüsselung N1G BA auf BE

Verfasst: Mo 16. Jan 2017, 08:02
von Oelprinz
Bei mir ist auch noch nix angekommen, hab daher heute morgen einen Brief mit dee Bitte um Überprüfung ans Hauptzollamt geschickt.

mal sehen...

Re: Umschlüsselung N1G BA auf BE

Verfasst: Sa 3. Jun 2017, 18:29
von Janjan
Danke, Forum!
Es hat geklappt, BA zu BE und heute kam der neue Steuerbescheid, 160 statt 433 Euro, juchhe, haben sich die 90 Euro für Tüv Vorführrung und Änderung der Papiere absolut gelohnt. Man weiß natürlich nicht, wie lange das noch gut geht...
Ca. 14 Tage nach Umtragung beim Straßenverkehrsamt kam automatisch der Bescheid, ich hatte schon die größten Bedenken da ich, wie Flowdivider, in NRW wohne. Aber- Alles gut!
Gruß, Jan.

Re: Umschlüsselung N1G BA auf BE

Verfasst: Sa 3. Jun 2017, 19:57
von Oelprinz
Schön zu sehen, das auch mal was bundeseinheitlich geregelt und gehandhabt wird. :D

Meiner ist nach der Nachfrage auch korrekt nach Gewicht besteuert.

Gruss
Volker

Re: Umschlüsselung N1G BA auf BE

Verfasst: Fr 18. Okt 2019, 14:21
von Steve Meister
Nachdem ich auf dem letzten Stammi auf das Thema gebracht wurde, wollte ich meinen Hilux auf BE umschlüsselln und muss feststellen dass der laut Schein bereits die Aufbauart BE hat aber steuertechnisch der doch um die 500 Euro liegt.

Hat sich da was geändert oder ist es einfachmal ratsam den Damen und Herren einen freundlichen Brief zu schreiben das BE im Gesetz nicht genannt ist?

Re: Umschlüsselung N1G BA auf BE

Verfasst: Do 7. Nov 2019, 21:08
von Semperfi
Steve Meister hat geschrieben:Nachdem ich auf dem letzten Stammi auf das Thema gebracht wurde, wollte ich meinen Hilux auf BE umschlüsselln und muss feststellen dass der laut Schein bereits die Aufbauart BE hat aber steuertechnisch der doch um die 500 Euro liegt.

Hat sich da was geändert oder ist es einfachmal ratsam den Damen und Herren einen freundlichen Brief zu schreiben das BE im Gesetz nicht genannt ist?


Ich würde mal sagen ...Einspruch einlegen , versuchen tun die Vögel das öfters ,zumal die auch gar nicht richtig informiert sind. Was steht denn da noch? Meiner wurde nicht nur auf BE umgetypt sondern auch als " Gelände Fahrzeug zur Güterbeförderung" eingetragen.