Abgasgutachten 285/70R17

Alles ab der 7. Generation des HiLux (ab 2005) bzw. 4. Generation des 4Runner (ab 2003)
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Forstbetrieb
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Abgasgutachten 285/70R17

Beitrag von Forstbetrieb »

Hallo Leute,

habe heute mit einem Spezialisten wegs Änderung der Übersetzung gesprochen. Da kam natürlich die Frage der neuen Reifengröße: 285/70R17 wie ich gelesen hab haben das ja schon einige montiert.

Jedenfalls meinte der Gute Mann das ab 8% Abweichung ein Abgasgutachten benötigt wird?! Wie sind eure Erfahrungen?
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hakim
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Re: Abgasgutachten 285/70R17

Beitrag von hakim »

Hallo,
meines Wissens wird tatsächlich ein Abgasgutachten benötigt, sofern der Abrollumfang des neuen Wunschreifens denjenigen des Serienreifens um mehr als einen bestimmten Prozentsatz überschreitet.
ABER:
1.Der Hilux hat ja über die Zeit und Modelle verschiedene Reifengrößen serienmäßig bekommen. Der TÜV richtet sich normalerweise nach den Normdaten der E.T.R.T.O. (European Tyre and Rim Technical Organisation). Daraus ergibt sich z.B.:
- für die Umrüstung von 255/70R15 auf 285/70R17 eine Abweichung von + 12,59%
- für die Umrüstung von 265/65R17 auf 285/70R17 eine Abweichung von + 7,2%
2.Meinem ungesicherten Wissen nach, lag der Grenzwert zunächst bei 8% und wurde später auf 5% abgesenkt. Ich habe das immer mit der Art der Zulassung und auch der Abgasnorm in Verbindung gebracht, ohne es je irgendwo schwarz auf weiß gesehen zu haben. Anno 2008/KBA-Zulassung/Euro 4 war wohl die 8%-Grenze gültig. Später (2010/11?) kam ja dann die EU-Homologation per COC und ab 2012 die verschärfte Abgasnorm Euro 5 (Dieselpartikelfilter) und in dieser Zeit war hier von einem Grenzwert von 5% die Rede...
3.Egal, auf den Prüfer kommt es an! Nicht um Grenzwerte scheren, sondern vorher mit einem konkreten Umrüstwunsch anfragen und hören, was er sagt. Es geht ohnehin nur per Einzelabnahme, also direkt nach einem für §21-Abnahmen befugten Ingenieur/Techniker fragen. Ich weiß hier im Forum keinen, der für seine 285/70R17 auf dem Hilux N25 ein Abgasgutachten zur Legalisierung gebraucht hätte. Auch die bekannten Umrüster bekommen das ohne Abgasgutachten hin...
Hakim
HILUX 3,0 DoKa EZ´08, 285/75R16 auf BORBET CW-Alus 8x16(ET+15), VA:OME mittel/KONI heavytrack Raid, HA:OME heavy-duty/ToughDog FoamCell, Snorkel, RECARO Cross-Speed auf Konsolen N4, Alumotorschutz N4. Wohnkiste ORTEC-Minicamp mit Eberspächer D2.

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Forstbetrieb
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Registriert: So 27. Jan 2013, 12:48

Re: Abgasgutachten 285/70R17

Beitrag von Forstbetrieb »

So, nun ist es soweit und nach dem mir immer alle gesagt haben das bekommen wir irgendwie hin, heißt es jetzt:

NEIN, 12% > 8% keine Chance.

Was nun, hat jemand eine Idee?
Ich kann auch nicht einfach kleinere Räder nehmen da ich auch die Übersetzung entsprechend für viel Geld angepasst habe.

Der TÜV richtet sich nach der Größe die auf dem Auto verbaut war, das es das Modell auch mit 17" gab interessiert nicht ...
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binifada
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Re: Abgasgutachten 285/70R17

Beitrag von binifada »

Hallo Forstbetrieb,

ich würde mal mit https://www.hurter-offroad.de/ Kontakt aufnehmen. Der hat viel Erfahrung
mit Reifenumrüstungen.
Gruß Binifada

My Favorit: Nikon, meine Website: pictures-what-else.de

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Peter_G
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Re: Abgasgutachten 285/70R17

Beitrag von Peter_G »

@ Forstbetrieb: bei wie vielen TÜV Stellen warst Du denn bisher, aus welcher Region bist Du?
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Forstbetrieb
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Re: Abgasgutachten 285/70R17

Beitrag von Forstbetrieb »

Rheinland-Pfalz war bei 2 vor Ort und bei 1 telefonisch schon abgelehnt.
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robert2345
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Re: Abgasgutachten 285/70R17

Beitrag von robert2345 »

Es gibt die Möglichkeit immer nur die 8% Grenze einzuhalten und Schritt für Schritt auf immer größere Reifen gehen und die alte Größe austragen zu lassen. Da das mit Zeit und Geld verbunden ist, würde ich einen der Umrüster empfehlen wie Nestle, Michaelis, Hurter usw. die nehmen Dir etwas mehr Geld aus der Hosentasche, dafür brauchst Dir keinen Kopf um den TÜV zu machen.
Wozu ändert man die Übersetzung? Der Revo ist doch Serie bereits mit 265/65R17 ausgestattet.
Das Unterforum ist eh das Falsche!
Und wie ich in der Sig sehe hast Du eh 265/65R18 also gleich zu 265/70R17 drauf, der Unterschied zu 285/70R17 sind doch keine 8% geschweige denn 12% sondern nur 3,6%.

LG
Robert
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Tanki
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Re: Abgasgutachten 285/70R17

Beitrag von Tanki »

Aber von 265/65/18 auf 285/70/17 Sand doch keine 12% oder ? Selbst von 265/65/17 sind es nur 7%. Bei meinem Prüfer war das überhaupt kein Problem. Und ein Anderer wollte nur die alte Größe austragen, aber auch das wäre bei dir ja kein Problem. Was Beide allerdings haben wollte, ist eine Tachomessung vom Prüfstand. Wenn du bis nach Niedersachsen willst kann ich dir auch gerne die Kontaktdaten Mal nennen (per PN) dann kannst du da Mal per E-Mail Voranfragen mit den entsprechenden Unterlagen. Viele Grüße und Erfolg. Jörg
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hakim
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Re: Abgasgutachten 285/70R17

Beitrag von hakim »

Hallo,
wenn ich das kurz einflechten darf: es geht tatsächlich um den N25 von Forstbetrieb, nicht um seinen Revo...
Leider sind meine 285/70R17 nicht eingetragen, denn mein HU-Prüfer gibt sich mit der entsprechenden, fahrzeugspezifischen Freigabe von Michelin für meine BFGoodrich A/T KO2 zufrieden. Insofern kann ich auch nicht helfen. Außerdem dürfen mittlerweile Kopien von entsprechenden Einträgen im Fahrzeugschein anderer Fahrzeuge gleichen Typs eigentlich nicht mehr als Grundlage für ein erfolgreiches Abnahmegutachten herangezogen werden. Ich würde Folgendes versuchen - in dieser Reihenfolge: 1.TÜV in einem anderen, alten Bundesland oder besser noch DEKRA im Osten. 2.Einen spezialiserten Betrieb wie Hurter &Co anfragen. 3.Über den Eintrag einer Reifenzwischengröße gehen, um jeweils unter der 8%-Toleranzmarge zu bleiben.
Hakim
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Peter_G
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Re: Abgasgutachten 285/70R17

Beitrag von Peter_G »

In diesem Falle, Hakim, widerspreche ich der DEKRA Aussage. Nach meiner Erfahrung
ist zur DEKRA im Osten zu gehen nur etwas für ausgesprochene Masochisten.

Da meine Nerven im Laufe meines Lebens schon gut gelitten haben kaufe ich Räder und
anderes eintragungspflichtige nur noch bei Händlern die auch montieren und das mit der
Eintragung erledigen.
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Forstbetrieb
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Re: Abgasgutachten 285/70R17

Beitrag von Forstbetrieb »

So, ich bin nun etwas weiter, da ich aus die Übersetzung geändert habe, gibt sich der Prüfer mit einer Betätigung darüber zufiedern, das dadurch annähernd das alte Verhältnis erreicht wird.

Einzig fordert er jetzt noch ein QM Zertifikat von ProComp (Felgenhersteller)
Habe die Felgen bei Hurter gekauft gehabt, die kommen mit einem TÜV Austria Prüfbericht.
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robert2345
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Re: Abgasgutachten 285/70R17

Beitrag von robert2345 »

hakim hat geschrieben:2.Meinem ungesicherten Wissen nach, lag der Grenzwert zunächst bei 8% und wurde später auf 5% abgesenkt. Ich habe das immer mit der Art der Zulassung und auch der Abgasnorm in Verbindung gebracht, ohne es je irgendwo schwarz auf weiß gesehen zu haben. Anno 2008/KBA-Zulassung/Euro 4 war wohl die 8%-Grenze gültig.


Hier schwarz auf weiß 8% sind es (siehe Punkt Räder udn Reifen) da nun nach EU Recht Typisiert wird sollte es in DE gleich sein (ansonsten hat TÜV Austria auch Niederlassungen in DE):
https://www.tuv.at/loesungen/infrastruc ... pisierung/

hakim hat geschrieben:es geht tatsächlich um den N25 von Forstbetrieb, nicht um seinen Revo...

Da weder Originalreifengröße noch Fahrzeugtyp angegeben wurde muss man sich die Infos aus den Fingern saugen. :wink:

Forstbetrieb hat geschrieben:So, ich bin nun etwas weiter, da ich aus die Übersetzung geändert habe....

Einzig fordert er jetzt noch ein QM Zertifikat von ProComp (Felgenhersteller)
Habe die Felgen bei Hurter gekauft gehabt, die kommen mit einem TÜV Austria Prüfbericht.


Was ist denn an der Übersetzung geändert worden die Diffs oder das Getriebe?? Kostenpunkt???

Das Felgenzertifikat kannst Du auf der oberen TÜV Austria Seite überprüfen.

LG
Robert
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SPNer
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Re: Abgasgutachten 285/70R17

Beitrag von SPNer »

Tach!
Also wenn du die Änderung der Übersetzung nachweisen kannst ist der Ingenieur damit sicher zufriedene zu stellen, was das Thema Endübersetzung und Abgasemission angeht.
Was den wirkenden Hebel zur Bremse und Kombinierbarkeit mit den Fahrdynamikregelsystemen angeht musst du ihn noch überzeugen.
Genau diese offenen Fragen stehen auch in der Freigabe von BF goodrich.

Wegen den Felgen kannst du nur den Hersteller bzw. die Prüfende Stelle befragen.
Diese Gutachten passen oft nur zu einem bestimmten LK mit bestimmter Bohrung und ET und sind somit nicht anwendbar. Da gibt's von einigen Händlern ganz schönen Quark zu hören.
Also am besten beim TÜV Austria anrufen!

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