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Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Do 5. Mai 2011, 11:01
von landcruiser
Ich eröffne dazu mal einen neuen Beitrag, da es - besonders in den letzten Wochen - immer wieder Märchenerzählungen dazu gab und obwohl es das Thema schon diverse Male diskutiert wurde.

Hier der Beschluß der VMK:

http://www.bundesrat.de/DE/gremien-konf ... beschl.pdf

Hier der Runderlaß für Niedersachsen:

http://server.selltec.com/go/dkv/_ws/me ... erbot1.pdf

(und dieser Erlaß ist, allen gegenteiligen Märchen zum Trotz, weiter in Kraft und wird auch so angewandt)


Hier gibt es Infos zu den anderen Bundesländern:

http://www.multi-board.com/board/index. ... adID=38893

Bevor Diskussionen losbrechen, bitte den Beschluß der VMK und den betreffenden Erlaß sorgfältig lesen.


Fazit:

Unter den in den Erlassen genannten Voraussetzungen gibt es für den "Privatverkehr" (d.h. "nicht gewerblich") kein Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger.

Diese Information ist unverbindlich und ohne jede Gewähr!

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Do 5. Mai 2011, 11:50
von Angela

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Do 5. Mai 2011, 12:27
von lexhortensia
Hallo und von äusserster Wichtigkeit, insbesondere beim lesen des letzten Link ist:
Das des Öfteren ein Punkt durch ein Komma ersetzt wird!
Ich liebe unsere Gesetzgebung.
Gruss MIKE :biggrin:

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Do 5. Mai 2011, 12:35
von landcruiser
Angela hat geschrieben:http://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?texte=0391_2D09B

Inkrafttretung Sept 2009 :wink:


Ein Entwurf, der aus politischen Gründen nicht umgesetzt wurde.

Schnee von gestern oder von übernmorgen; für heute uninteressant.

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Do 5. Mai 2011, 12:36
von Bergler
Auf einen Punkt will ich nur hinweisen, wenn ich mich nicht irre:

(...)Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.

Gesamtmasse bedeutet Lkw und Anhänger zusammen?
Das heißt: Wenn mein LC als Lkw zugelassen ist und ich nicht Uwes Qek hinter mir herziehe, sondern einen "richtigen" Anhänger, dann darf ich am Sonntag nicht vom BTT abreisen, oder?

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Do 5. Mai 2011, 12:47
von landcruiser
Die Gesamtmasse bezieht sich auf das Zugfahrzeug.
Ergibt sich aus der direkten Rückbezüglichkeit im Text zwischen LKW und Gesamtmasse.

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Do 5. Mai 2011, 12:53
von Bergler
Danke,
again what learned :wink:

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Do 5. Mai 2011, 12:57
von Redneck
Servus!

Also, ich würde die Gesamtmasse auch nur auf das Zugfahrzeug beziehen, darüber haben wir auch schon oft im Freundeskreis diskutiert.

Ich hoffe mal, daß wir da recht haben. Ich habe mir diese Gesetzestexte schon vor längerer Zeit ausgedruckt und ins Fahrzeug gelegt, bis jetzt wurde ich allerdings noch nie kontrolliert, und vor dem Inkrafttreten haben wir eine Ausnahmegenehmigung für eine Hin- und Rückfahrt beim Straßenverkehrsamt ausstellen lassen (Kosten: 20 Euro).

Mal sehen, wie es ausgeht, sollte ich mal kontrolliert werden... Bild

Gruß, Jürgen

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Do 5. Mai 2011, 13:00
von Soenke
Ich habe vom Ordnungsamt auf Nachfrage eine Erlaubnisschein bekommen, schön mit wichtigen Stempeln und ohne Gewichtsangaben :biggrin: , um scharfen Autobahnpolizisten etwas unter die Nase halten zu können...

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Do 5. Mai 2011, 13:03
von landcruiser
Nicht interpretieren oder glauben, sondern einfach so nehmen wie es geschrieben steht.

Es geht ums Zugfahrzeug und nix anderes - Punkt und Ende.

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Do 5. Mai 2011, 13:08
von Onkelchen
landcruiser hat geschrieben:Nicht interpretieren oder glauben, sondern einfach so nehmen wie es geschrieben steht.

Es geht ums Zugfahrzeug und nix anderes - Punkt und Ende.



Ansonsten hieße es "Zuggesamtmasse".

Das müssen die jungen Leute heutzutage lernen, wenn sie den sog. Anhängerführerschein (BE) machen. :-)


Es ist also schon richtig, wie landcruiser es geschrieben hat.

Viele Grüße
Onkelchen

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Do 5. Mai 2011, 13:09
von Redneck
@ soenke:
Ich habe vom Ordnungsamt auf Nachfrage eine Erlaubnisschein bekommen

Auch nicht schlecht... Bild

Morgen früh starten wir nach Niedersachsen in den Offroadpark Südheide, hinten am Hilux der Suzuki LJ80 eines Vereinskameraden am Anhänger zum Geländefahren, also quasi ein "Sport- und Freizeitgerät". Freitag is ja kein Problem, Sonntag bin ich gespannt... :roll: :D Erzähl ich euch dann am Montag, ob im Falle einer Kontrolle alles im grünen Bereich war, oder wir den Hilux auf den Anhänger wuchten müssen und mit dem Suzuki ziehen... :biggrin: (was wohl zugegebenermaßen etwas lächerlich aussehen würde und auch verboten ist, rein gewichtstechnisch...)

Gruß, Jürgen

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Do 5. Mai 2011, 13:14
von Steffen
@ Landcruiser !

Nur so zur Info ! Ich habe vor 4 Jahren einen Strafzettel bekommen .
Gewerbelich genutzter LKW mit Hänger ( HZJ 79 3,48t + Hänger 2,5t )Sonntagsfahrverbot weil mehr als 3,5t.
Erst mit einer Sondergenemigung durfte ich wieder fahren!

Bin mir aber nicht sicher ob heute gilt !

MFG Steffen Klein
P.S. Die wollten sogar das ich eine Schreiber nachrüste .Konnte ich aber umgehen !
Ist als Handwerker im Nahverkehr nicht nötig ( Ausnahme )

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Do 5. Mai 2011, 13:18
von landcruiser
Steffen hat geschrieben:@ Landcruiser !

Nur so zur Info ! Ich habe vor 4 Jahren einen Strafzettel bekommen .
Gewerbelich genutzter LKW mit Hänger ( HZJ 79 3,48t + Hänger 2,5t )Sonntagsfahrverbot weil mehr als 3,5t.
Erst mit einer Sondergenemigung durfte ich wieder fahren!

Bin mir aber nicht sicher ob heute gilt !

MFG Steffen Klein


Gewerblich hat mit der Sache hier rein gar nichts zu tun.

Steht in den Erlassen drin und hab ich oben nochmal extra fett gedruckt.

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Do 5. Mai 2011, 13:18
von Redneck
Servus Steffen!

Habe auch Bekannte, die zur Kasse gebeten wurden vor einigen Jahren. Deswegen haben wir immer eine Ausnahmegenehmigung dabei gehabt (Konrolliert wurden natürlich nur die, die keine hatten, wir nie! :roll: ).

Bin mir aber nicht sicher ob heute gilt !

Nein, tut es nach den neuesten Beschlüssen nicht mehr. Kannst ja oben nachlesen, da steht die Ausnahme genau beschrieben... :bulb:

Edit: Oops, Landcruiser war schneller... :wink:

Gruß, Jürgen