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Zulassung Kastenwagen?

Verfasst: So 14. Apr 2019, 10:10
von corrosive
Moin werte Gemeinde. Mein Name ist Georg, ich bin über 60 Jahre alt und fahre seit über 30 Jahren TOYOTA: BJ 40,TARO und HZJ 79 und werde dies auch die nächsten 30 Jahre tun. :D Nun ist es mir in den letzten 10 Jahren nicht gelungen, eine Absetzkabine/Camper für einen der PU zu erwerben. Entweder zu teuer oder Schrott(Wasserschaden) oder beides. Nun habe ich einen FIAT Ducato 230L Maxi 4x4 in Katastrophen-Schutz Ausführung erworben. 2 Sitze vorne und eine durch Bodenschienen verschiebbare Zweier-Sitzbank hinten. Nun die Frage ans Forum: wie zulassen. LKW-Kasten, WOMO oder was gibst sonst noch mit Vor-und Nachteilen? Hat evtl. jemand sachdienliche Hinweise zu dem Fahrzeug, da FIAT für mich Neuland ist. Ich weiss, dass es etwas am Buschtaxi-Thema vorbeigeht, aber ich kenne kein anderes Forum, bei dem so konkret geholfen wird. Vielen Dank-george-

Re: Zulassung Kastenwagen?

Verfasst: So 14. Apr 2019, 10:23
von Gerhard2
Hi,

am günstigsten sollte eine Wohnmobilzulassung sein. Außerdem hat man damit kein Problem mit Fahrverboten an Sonn- und Feiertagen mit Anhänger.

Gruß
Gerhard

Re: Zulassung Kastenwagen?

Verfasst: So 14. Apr 2019, 10:53
von landcruiser
Warum kommt eigentlich immer wieder dieser längst überholte Blödsinn mit dem Sonntagsfahrverbot?

§ 30 wurde vor geraumer Zeit geändert und darauf wurde hier mindestens ein dutzend mal hingewiesen:

(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.

VV zu

Zu Absatz 3
10 Vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erfasst ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Lkw (gewerblicher Güterverkehr) einschließlich der damit verbundenen Leerfahrten. Hierunter fällt auch der Werkverkehr nach § 1 Absatz 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG). Anhänger (z. B. Wohnwagen oder Pferdeanhänger), die ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken und weder gewerblich noch entgeltlich hinter Lastkraftwagen geführt werden, unterfallen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Dies gilt auch für Fahrten mit Oldtimer-Lastkraftwagen zu Oldtimerveranstaltungen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen.
11 Lastkraftwagen im Sinne des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Sattelkraftfahrzeuge zur Lastenbeförderung sind Lastkraftwagen in diesem Sinne; selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Bagger, Betonpumpen, Teermaschinen, Autokrane, Eichfahrzeuge oder Mähdrescher fallen nicht darunter.
12 Vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sind weiterhin nicht betroffen Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen, ferner Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache er zulässigen Gesamtmasse beträgt. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt ebenfalls nicht für Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z. B. Ausstellungs-, Film- oder Fernsehfahrzeuge, bestimmte Schaustellerfahrzeuge und Fahrzeuge zur Beschickung von Märkten, soweit es sich um mobile Verkaufsstände handelt, jeweils auch mit Anhänger).

Alles klar?

Private Fahrten (und um die dürfte es hier ausschließlich gehen) sind also schon lange nicht mehr verboten.

Desweiteren:

Wie soll man etwas dazu sagen, wenn es keine Infos zu Hubraum, Schadstoffklasse, Baujahr, Gewicht, usw. gibt?

Mit diesen Infos kannst du dir mit einem der Kfz-Steuerrechner im Netz selbst heraussuchen was es kosten wird.

Das Gleiche bei den Versicherungen, die nehmen nach meiner Erfahrung stark unterschiedliche Beiträge.

Re: Zulassung Kastenwagen?

Verfasst: So 14. Apr 2019, 11:09
von thores
Hallo Georg,

ich denke, eine Pauschalantwort wird schwierig.

In Abhängigkeit der Fahrzeudaten/Abgasstufe solltest Du die jeweilige Kfz-Steuer ermitteln.

Im nächsten Schritt wäre die Prämie bei der Versicherung zu klären - da gibt es reichlich Individualspielraum.
Manche übernehmen für Lkw auch Schadenfreiheitsrabatte aus Pkw Versicherung, es gelten aber andere Stufen, mit vielen Vor- und Nachteilen. Mitunter ist ein Rückkehr in eine Pkw Versicherung nur zu schlechteren Konditionen möglich, Versicherungsschutz für Wunsch-Reiseländer (außerhalb der EU), etc.

Dann die generelle Frage Saison-, Bedarfs-, oder ganzjährige Anmeldung.

Außerhalb der EU ist unter Umständen der Grenzverkehr aufwendiger wenn „LKW“ in den Papieren steht - da wird möglicherweise das Vorhandensein von Waren unterstellt.

Im Ausland gibt es meist spezielle Vorschriften für LKW - meines Wissens, aber kann ein Wohnmobilist vermutlich genauer sagen, werden diese teilweise auch in Pkw- und LKW-Zugehörigkeit unterschieden. Innerhalb der EU geht es aber in der Regel nach zGG.

Bei Fähren ist eventuell der LKW in einer separaten Gruppe aufgeführt.

Letztendlich bleibt noch die Klärung mit TÜV & Co, was ggf. wie umgebaut werden müsste um eine Änderung in den Fahrzeugpapieren zu erwirken.

Danach brauchst Du dann nur noch zu hoffen, dass sich maßgebliche Bestimmungen von staatlicher Seite nicht ändern ... :biggrin:

Edit: @landcruiser
Schade, dass dieses wichtige Thema hier im Forum noch nie erwähnt wurde ... :rofl:

Re: Zulassung Kastenwagen?

Verfasst: So 14. Apr 2019, 11:25
von VS11
Hallo
Je nach Alter des Fiat ist die Frage auch wie hoch die Steuer(Abgasklasse) im jeweiligen Fall sein wird.
Ich habe einen Sprinter von 2000.
Anfangs war er als SonderKFZ mit ca180 Euro versteuert aber die Versicherung war hoch 1200 Euro.
Nach abmelden über den Winter wurde der Sprinter zum PKW weil laut VIN es ein PKW ( 8 Sitzer ) war ,so stand es bei MB . :angryfire:
= 2,7 Liter = ca780 Euro Steuer Versicherung sollte als LKW ca1000 Euro kosten.
Nun ist er als WOMO angemeldet . Steuer ca 400 Euro und Versicherung 500 Euro fürs Jahr.
Bei nicht Benutzung über einen längeren Zeitraum wird er abgemeldet.

Gruß volker

Re: Zulassung Kastenwagen?

Verfasst: Mo 15. Apr 2019, 08:07
von Gerhard2
… ist wohl an mir vorbei gegangen; Betrifft mich nur indirekt.

Gerhard

Re: Zulassung Kastenwagen?

Verfasst: Mo 15. Apr 2019, 09:18
von Onkelchen
landcruiser hat geschrieben:[..] Anhänger (z. B. Wohnwagen oder Pferdeanhänger), die ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken und weder gewerblich noch entgeltlich hinter Lastkraftwagen geführt werden, unterfallen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot.

[..]

Private Fahrten (und um die dürfte es hier ausschließlich gehen) sind also schon lange nicht mehr verboten.




Nun ja, wenn man einen Anhänger mit 2 Motorrädern hinter dem Kastenwagen her zieht dürfte es recht eindeutig sein.

Wenn man aber einen Anhänger voll mit Holzbalken für den (eigenen) Wintergarten beim Schwager abholt, kommt man schon wieder in den Bereich der Auslegungssache ob das reine Sport- und Freizeitzwecke sind.

Spätestens wenn man die Holzbalken nicht beim Schwager abholt, sondern sie Samstags in der Zimmerei gekauft und bereitlegen lassen hat um sie Sonntags - wenn die Helfer Zeit haben - abzuholen, könnte die Argumentation, dass es reine Sport- und Freizeitzwecke sind schwierig werden.

Das Problem ist das und in der VwV. Es reicht nicht, dass die Fahrt privat ist. Sie muss auch ausschließlich Sport- und Freizeitzwecken dienen.
Ob der Bau eines Wintergartens oder der Materialtransport dazu zählt ... ???


Eine etwas differenzierte Betrachtung ist da auf jeden Fall angebracht.

Auf den Kniff, Sonntagsfahrten einfach als Privatfahrten des Angestellten zu deklarieren wäre sonst schon so manche Spedition gekommen. :-)

Viele Grüße
Onkelchen

Re: Zulassung Kastenwagen?

Verfasst: Mo 15. Apr 2019, 09:53
von landcruiser
Ja, genau! Und wenn der Beifahrer der Schwager des örtlichen Holzhändlers ist oder der Holzmichel oder der Hotzenplatz persönlich, dann geht morgen die Welt unter.

Oder wenn der Anhänger ein grünes Kennzeichen hat und das Auto ein 07er.

Und überhaupt ...

Wir schalten um zum Spocht ....

Re: Zulassung Kastenwagen?

Verfasst: Mo 15. Apr 2019, 12:19
von Onkelchen
Nun ja,

der Transport von Holz für die Renovierung eines Schuppens auf einem Anhänger hinter einem Vario jedenfalls führte genau zu diesem Problem.
Im Vario selber stand eine Kreissäge und weiteres Werkzeug.

Nach etwas Schriftverkehr hin und her wurde das Bußgeld in Höhe von 120,- Euro dann auf eine kostenpflichtige Verwarnung in Höhe von 25,- Euro reduziert, weil glaubhaft gemacht werden konnte, dass die Renovierung des Schuppens auf dem eigenen Grundstück privat ist und damit auch die Fahrt als privat anzusehen ist.
Jedoch war der Zweck als Sport- und Freizeitaktivität nicht erkennbar, somit kein kompletter Erlass.
Das war im Jahr 2018, also nach aktueller Rechtslage.

Viele Grüße
Onkelchen

Re: Zulassung Kastenwagen?

Verfasst: Mo 15. Apr 2019, 13:30
von landcruiser
Einzelschicksal oder Fahrzeug mit Firmenbeschriftung.

Die Rechtslage ist wie oben geschrieben eindeutig:

Zu Absatz 3
Vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erfasst ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Lkw (gewerblicher Güterverkehr) einschließlich der damit verbundenen Leerfahrten. ... Anhänger (z. B. Wohnwagen oder Pferdeanhänger), die ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken und weder gewerblich noch entgeltlich hinter Lastkraftwagen geführt werden, unterfallen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot.


Wenn es also keine nachweisbaren und eindeutigen Anhaltspunkte für eine gewerbliche Nutzung gibt (Fahrzeug oder Anhänger mit Firmenbeschriftung, Fahrer in entsprechender Berufskleidung, Zeugen, die über regelmäßige Sonntagsfahrten im Rahmen der "Nachbarschaftshilfe" berichten, etc. pp.) gibt es auch kein Problem.

Es geht nur darum gewerbliche Fahrten zu verhindern, da das Sonntagsfahrverbot eine Sozialvorschrift der Arbeitnehmer ist.

Was nicht gewerblich/geschäftsmäßig ist, ist Freizeit.

Vielleicht gabs auch andere Gründe, die zu dem OWi-Verfahren geführt haben.

Re: Zulassung Kastenwagen?

Verfasst: Mo 15. Apr 2019, 22:08
von Kieler Sprotte
Ich hatte eine Zeitlang einen 130PS Ducato, L4H2, mit 5 Sitzen, der war als LKW zugelassen, teure Versicherung aber günstige Steuern, beim Wohnmobil ist die Steuer wegen der Abgaseinstufung teurer, dafür ist die Versicherung billiger, wenn der Wert nicht zu hoch ist....

Wenn du ohne große Umbauten fahren willst, geht LKW am einfachsten, umbauen auf Wohnmobil kannst du später immer noch...

Am einfachsten einfach mal beide Varianten ausrechnen....

Sonderzulassungen, wie Störwagen, Werkstattwagen, usw. gibt's nur noch als Altbestände und werden wie LKW behandelt....

Re: Zulassung Kastenwagen?

Verfasst: Di 16. Apr 2019, 06:52
von corrosive
An alle vielen Dank für die Tipps. An Kieler Sprotte: der Wagen war bisher als So. KFZ Zivilschutz zugelassen. Ist diese Zulassung für privat möglich? Ansonsten werde ich LKW geschlossener Kasten probieren und später vielleicht mal WoMo. Vielen dank-George-

Re: Zulassung Kastenwagen?

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 07:48
von Kieler Sprotte
Das musst du bei der Zulassungsstelle erfragen, normalerweise verlangen die heutzutage eine Umschlüsselung , da du ja den Wagen nicht mehr als Zivilschutz Fahrzeug nutzt, Blaulicht dürfte ja eh schon runter sein, dann wird da beim TÜV ein LKW draus gemacht.....

Re: Zulassung Kastenwagen?

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 10:41
von corrosive
Ja, Blaulicht geht wohl nicht. Aber könnte man nicht auf gelbes Licht umrüsten? Welche Kriterien muss man dazu erfüllen ? gruss-george-

Re: Zulassung Kastenwagen?

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 14:00
von Kieler Sprotte
Gelbes Licht muss auch eingetragen sein...

http://www.svlfg.de/30-praevention/prv0 ... index.html


Wenn du den Wagen als Begleitfahrzeug für Schwertransporte, als Baustellenfahrzeug oder zur Müllabfuhr benutzt, dann bekommst du auch das gelbe Rundumlicht genehmigt, als Privatperson wird das nichts...