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Bullbar

Verfasst: Do 30. Jan 2020, 16:28
von NoTrack
Hallo zusammen,

auch wenn der Sinn hier kontrovers diskutiert wird würde ich gerne an meinem 78er (ohne Airbags) eine Bullbar anbauen. Werde viel im afrikanischen Busch unterwegs sein etc.

Normalerweise bekommt man diese beim TÜV nicht mehr eingetragen, über Umweg Geräteträger scheint es aber teilweise noch möglich zu sein.

Könnte mir jemand einen Tipp geben, welcher TÜVler aktuell Verständnis hat und einträgt? Gerne auch per PM.

Danke,
NoTrack



HZJ 78, Bj 2003

Re: Bullbar

Verfasst: Do 30. Jan 2020, 19:39
von Baazi
Servus NoTrack,

dieses Stoßfänger sind eintragungsfähig.
Entscheidendes Kriterium: das Fahrzeug darf bei der Homologation nicht auf Personenschutz geprüft worden sein.
Das ist bei den 78´er nicht der Fall.

Gruß
Baazi

Re: Bullbar

Verfasst: Do 30. Jan 2020, 22:02
von landcruiser
Das Verbot gilt erst ab 2008, also für deinen nicht. Thats all.

Re: Bullbar

Verfasst: Do 30. Jan 2020, 22:52
von quadman
Echt? An meinem 2009er wurde die Bull Bar 2015 angebaut...
Und mit TÜV versehen.


Gruß Stefan

Re: Bullbar

Verfasst: Fr 31. Jan 2020, 00:11
von Tanki
Ich glaube da greift folgendes
Fahrzeug mit mehr als 2,5 t ZZG und ein Prüfer der die (Ausnahme)Regelung kennt und anwenden mag. Da ist kann man wohl über den Personenschutz hinweg sehen, es kann aber auch sein das dafür eine LKW Zulassung notwendig ist. Bei einer Metallstoßstange (Geräteträger) ohne oberen Bügel ist es wohl insgesamt einfachter... Bei Rival z.B. ist (glaube ich) eine ABE o.ä. schon dabei.
VG Jörg

Re: Bullbar

Verfasst: Fr 31. Jan 2020, 07:58
von M_F
Moin

quadman hat geschrieben:Echt? An meinem 2009er wurde die Bull Bar 2015 angebaut...
Und mit TÜV versehen.


Gruß Stefan


Hattest du nicht eine Geräteträgereintragung?

Über diesen Weg geht es auch nach 2008.

Ansonsten kann ich die anderen Hinweise bestätigen.
Bei einem Fahrzeug aus der Familie, BJ2000, wurde problemlos vor zwei Wochen ein Frontbügel eingetragen.
Gutachten von 2000 lag vor und hat gereicht.

Gruß Mario

Re: Bullbar

Verfasst: Fr 31. Jan 2020, 08:43
von fordfahrer
Hi,
wenn es wirklich nur für den Bush ist, dort interessiert es niemanden, ob du das Ding eingetragen hast ... .
Diesen Eintragungsunsinn kennt außerhalb von Europa sowieso keiner.
Geld kann man auch anderweitig verbrennen.
Gruss
Christian

Re: Bullbar

Verfasst: Fr 31. Jan 2020, 09:58
von quadman
Nein. Stoßstange ARB... ...das Windenfenster ist auf öffentl. Straßen abzudecken.


Gruß Stefan

Re: Bullbar

Verfasst: Fr 31. Jan 2020, 10:55
von landcruiser
quadman hat geschrieben:Echt? An meinem 2009er wurde die Bull Bar 2015 angebaut...
Und mit TÜV versehen.


Gruß Stefan


Stefan, du weißt doch genau, dass eine Eintragung nicht unbedingt den rechtlichen Regelungen entsprechen muss und das bei manchen alles eingetragen wird und bei anderen gar nix.

Ich habe etwas zur rechtlichen Situation geschrieben.

Und die ist so wie sie ist und nicht weg zu diskutieren. So einfach ist das.

Was der Fahrzeughalter und der "TÜV" daraus machen ist deren Sache.

Und nun fröhliches Weiterdiskutieren.

Re: Bullbar

Verfasst: Fr 31. Jan 2020, 11:02
von cruisermax
Hallo NoTrack,

also bei mir war die Eintragung ein ziemlicher Act. Zuerst war ich beim örtlichen TÜV, der hat mich gleich wieder heimgeschickt. Dann war ich bei einem hier bekannten Toyo Spezialisten und Importeur (über den ich die AFN Bullbar-Stoßstange auch gekauft hatte) und dessen TÜVler stellte sich auch quer. Das Ende vom Lied war, dass ich die Bullbar abgeflext habe und immer noch Probleme mit der Eintragung hatte. Über einen Augsburger Offroad-Spezi gings dann am Ende. Aber nur ohne Bullbar. HZJ76 Baujahr 2007.

Fußgängerschutz und Ramme gehen einfach nicht zusammen.

Gruß, Max

Re: Bullbar

Verfasst: Fr 31. Jan 2020, 20:56
von NoTrack
Hallo Zusammen,

Zunächst einmal herzlichen Dank für die lebhafte Diskussion. Erwartungsgemäß scheint die Sache nicht eindeutig und/oder einfach zu sein. An besten wäre daher ein konkreter Tipp von jemandem, der es kürzlich hinbekommen hat (PM, habe auch schon ein Gesprächsangebot, dass ich aus zeitlichen Gründen noch nicht wahrnehmen konnte).

In jedem Fall hilft die Diskussion um die richtigen Argumente bereit zu haben.

Schönes WE,
NoTrack

Re: Bullbar

Verfasst: Fr 31. Jan 2020, 23:28
von landcruiser
Ich hab geschrieben wie es ist.
So einfach ist das rechtlich.
Dein Problem ist jetzt jemand zu finden der dir das einträgt.
Eigentlich brauchst du nur einen, der Eintragungen machen darf und die rechtliche Lage kennt.

Lies hier im Forum und such hier mal nach Dekra zu dem Thema.

Re: Bullbar

Verfasst: Fr 31. Jan 2020, 23:43
von NoTrack
Danke Landcruiser. Und genau nach der Person(en) suche ich jetzt mit Eurer Hilfe.