BTW
Bergler hat geschrieben:Als Österreicher kannst Du aber die Autobahn benutzen. Ich kann sie aber nicht benutzen, weil ich an der Grenze gar nicht reingelassen werde (ohne wichtigen Grund). Grundsätzlich gilt in der zivilisierten Welt der Grundsatz, dass bei einem zweiseitigen Vertrag jeder seine Leistung zu erbringen hat. Geht das nicht aus Gründen, die keiner zu vertreten hat, dann sind beide Seiten verpflichtet ihre erhaltenen Leistungen zurückzugeben (nennt sich Wegfall der Geschäftsgrundlage - gibt es auch in Österreich). Sieht nur die ASFINAG anders.
Meiner laienhaften Meinung nach stimmt das so nicht.
Die Geschäftsgrundlage ist die Berechtigung, auf österreichischen Autobahnen fahren zu dürfen. Das darfst Du ja nach wie vor. Der Hinderungsgrund ist nur mittelbar - die Grenzsperrung. Ein unmittelbarer Hinderungsgrund wäre z.B. die technische Unbefahrbarkeit der AB aufgrund irgendwelcher Mängel.
Du kannst ja auch nicht Deine Opernkarten zurückgeben, weil auf dem Weg dahin die Autobahn gesperrt war oder die U-Bahn ausgefallen ist.