hakim hat geschrieben: Robert, weißt Du wie es sich diesbezüglich bei COC-Zulassung verhält?
Hakim
Hallo,
ab 2007 wird beim Geländewagen M1 bis 3,5to nach der EU Richtlinie 92/21/EWG das Leergewicht ermittelt. Hierbei ist es so wie Du schreibst das Leergewicht des Pkw beinhaltet das Fahrergewicht von 75 kg (eigentlich 68 kg für den Fahrer und 7 kg fürs Gepäck) und ab EZ Juli 2003 nur 90% Tankfüllung (davor voller Tank).
Das sind dann die Autos mit der EG Zulassung – erkennbar am Typenschild mit den E-Nummern der EG Betriebserlaubnis zB e6*2007/46*0148*00 - also COC.
Bei Fahrzeugen die eine Zulassung DE nach § 42 StVZO haben – also noch ohne die E-Nummern. Wurden immer OHNE Fahrer gemessen.
Bis daher kann es also bei einem Auto bereits drei Werte geben.
- National vor 2003 ohne Fahrer voller Tank
- National nach 2003 ohne Fahrer 90% Tank
- EG nach 2007 mit Fahrer u. 90% Tank
Es geht aber beim Ram oder Lux um einen LKW N1, N2 und da ist es noch anders.
Bei nationaler Zulassung nach §42 Abs. 3 StVZO wird mit
vollständig gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern (auch Zusatztanks zB Gastank oder beim Ram erweiterter Tank) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (Ersatzräder, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Pritschen) und zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht sowie auch notwendigen Anhängerkupplungen gemessen.
Es heißt: Die nicht fest eingebauten Ausrüstungs- und Ausstattungsteile sind bei der Ermittlung des Leergewichts mitzuwiegen.
LG
Robert