Warntafel für Italien

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Tembo
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Warntafel für Italien

Beitrag von Tembo »

Hallo Buschtaxler,

wir wollen im Juli in die Schweiz und die Westalpen (Italien!) fahren.
Nun hat unser J7 eine Heckstossstange mit schwenkbarer Ersatzradaufnahme und natürlich einem Ersatzrad dran... :-)
(im Schein eingetragen). Gibt es irgendwo eine Richtlinie, die besagt, ob dafür diese olle rotweiße Warntafel notwendig ist weil hinter der Karosse überstehend? Oder hat's eventuell jemand mal ohne Blechschild probiert?

Bei Wohnmobilen muß die Blechtafel ja schon bei eingeklapptem Fahrradträger dran sein. Sinn der Regel oder Unsinn sei mal dahingestellt. Ich habe nur keine Lust auf Diskussionen mit den Carabinieri dort.

Danke im Voraus :-)

Grüssli, Jürgen
Alles wird gut:-)

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thores
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Beitrag von thores »

Wissen tue ich es nicht - ich kenne diese Tafeln nur von Lkw und Wohnmobilen.

Trotz öfterer Fahrten in Italien hat mich noch nie jemand deswegen angesprochen - allerdings habe ich auch nie am Straßenrand übernachtet, sondern immer ein wenig abseits.

Auch bei anderen/einheimischen Geländewagen mit außen angehängtem Reserverad habe ich keine Warntafel in Erinnerung.
Grüße aus der Wetterau
Thomas

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landcruiser
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Beitrag von landcruiser »

Warntafel



In Italien wird von Kfz-Führern verlangt, dass sie die über das Fahrzeugheck hinausstehende Ladung mit einer Warntafel kennzeichnen. Diese Tafel muss besonderen Voraussetzungen entsprechen, die im Art. 164 Codice della Strada sowie in weiteren verkehrsrechtlichen Vorschriften (Durchführungsbestimmungen) normiert sind, und sie muss in den vom Gesetz genannten Fällen verwendet werden.

Mit der Warntafel ist j e d e nach hinten hinausgehende Fahrzeugladung zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Sie ist z. B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand.

Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinten hinaussteht - nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet - sind nach dem Gesetz "sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden".

Den Ausführungsbestimmungen zufolge ist eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils dergestalt anzubringen, dass sie ständig quer zur Fahrtrichtung verbleibt. Die Tafel muss mindestens 50 x 50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein.

Außerdem soll sie aus Metallblech sein und eine Typengenehmigung haben. Von Seiten des italienischen Verkehrsministeriums wurde jedoch verlautbart, dass auch die früher zugelassenen Kunststoff-Warntafeln dann weiterverwendet werden dürfen, wenn sie typengenehmigt sind. Zwar sollen die Tafeln "normalerweise aus Metall" sein; dies schließt dem Ministerium zufolge aber die Verwendung anderer Materialien nicht grundsätzlich aus.

Angesichts dieser - in der italienischen Rechtspraxis nicht unüblichen - gewissen Rechtsunsicherheit ist das Mitführen einer typengenehmigten Metalltafel die sicherste, aber auch kostenträchtigste Möglichkeit, den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Denn manchen Überwachungsbeamten dürfte die weite Gesetzesauslegung des Ministeriums bekannt ist.


ital Regeln auf deutsch

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JWD
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Beitrag von JWD »

Wenn man sprachtechnisch dazu in der Lage ist, könnte man argumentieren, dass ein Ersatzrad nicht zur Ladung gehört.
Sagt Deine Quelle dazu vielleicht auch etwas, Uwe?

Da für uns im Sommer Korsika, Sardinien oder Sizilien auf dem Plan steht, interessiert mich das auch.

Gruß und Dank,
Maik
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Lemming
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Beitrag von Lemming »

Du willst wirklich anfangen mit einem italienischen Polizisten zu diskutieren der dich deswegen angehalten hat...

Zum Thema zurück, kann mich nicht entsinnen in Italien an den Heckträgern ein Warnschild gesehen zu haben und wenn dann müsste die Polizei ja auch Warntafeln dranhaben:
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Ist mir auch sonst noch nie aufgefallen das jemand was drangehabt hätte.
Ihr seid doch von allen guten Tassen verlassen...

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landcruiser
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Beitrag von landcruiser »

wieso argumentieren, da steht doch

Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinten hinaussteht


Wenn das Reserverad bei der Fahrzeuglänge, die im Schein steht, eingeschlossen ist, gibts doch kein Problem.

Ansonsten bitte die Quelle selbst no0chmal befragen, link hatte ich ja angegeben.

Isch schbräche geine italiäniscccchh

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JWD
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Beitrag von JWD »

@lemming

Nee - willichnatürlichnich!
Mein italgähnisch beschränkt sich auf die einschlägigen Begriffe aus der Speisekarte :(


Gruß,
Maik
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Capitano
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Beitrag von Capitano »

8)
Hi Jürgen!

Bei einer Reserveradhalterung samt -rad handelt es sich definitiv nicht um Ladung! Vor allem, wenn alles eingetragen ist! :)

Für den Notfall solltest Du Dir das von Lemming eingestellte Bild ausdrucken und bei Bedarf kommentarlos vorlegen! 8)


Viele Grüße

Helmut
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Tembo
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Beitrag von Tembo »

Erstmal vielen Dank für die fundierten Rückmeldungen. Da sich das Reserverad definitiv nicht als Ladung darstellt, in die Fahrzeuglänge (guuuuter Tip!) eingetragen ist und mit dem Foto der Policia von Lemming sollte ich genug Argumente dabei haben.
Schließlich habe ich auch schon mit Polizisten und Grenzbeamten im ganzen Süden Afrikas diskutiert. Und jetzt sind die italienischen dran wenn sie meinen :-)
Auf jeden Fall fahre ich jetzt mit einem guten Gefühl nach Italien. Wenn's denn Ärger geben sollte, sage ich einfach, ich rufe mal eben meine Jungs, die Buschtaxibande, an.....grins....

Danke nochmal.

Grüssli, Jürgen

PS: jemand im Juli auch in den Westalpen (Bontadini) unterwegs?
Alles wird gut:-)

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thores
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Beitrag von thores »

Tembo hat geschrieben:PS: jemand im Juli auch in den Westalpen (Bontadini) unterwegs?


Juli dürfte für Bontadini noch etwas zu früh sein. Lies mal die Berichte von 2008!
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JWD
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Beitrag von JWD »

Tembo hat geschrieben:
PS: jemand im Juli auch in den Westalpen (Bontadini) unterwegs?


Wir arbeiten grad dran 8)
Ich möchte das gern mit dem Treffen in Fronkraisch verbinden.
Mein Sohn braucht Nachhilfe in der französischen Sprache... :roll:

Gruß,
Maik
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DerAustralier
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Beitrag von DerAustralier »

thores hat geschrieben:
Tembo hat geschrieben:PS: jemand im Juli auch in den Westalpen (Bontadini) unterwegs?


Juli dürfte für Bontadini noch etwas zu früh sein. Lies mal die Berichte von 2008!


zum skifahren nicht ! 8)

aber stimmt schon, für den bontadini gibts nur ein kleines zeitfenster ende august.
Martin (HZJ75 + VW Iltis)
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Ozymandias
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Beitrag von Ozymandias »

Und dieses Jahr wirds wohl nicht mal dieses kleine Fenster geben, der heurige Winter war dermassen hart und schneereich das es wohl nicht reichen wird diesen Sommer den Firn auf über 3000MüM abzutauen.

Grüsslix Ozy

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Lemming
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Beitrag von Lemming »

So schlimm wirds schon nicht werden, wird halt ein super Sommer, dann klappts auch trotz 300 cm Schnee aktuell in Breuil Cervinia. ( lt. bergfex) 8)
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Willem Jan Markerink
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Beitrag von Willem Jan Markerink »

Tembo hat geschrieben:Erstmal vielen Dank für die fundierten Rückmeldungen. Da sich das Reserverad definitiv nicht als Ladung darstellt, in die Fahrzeuglänge (guuuuter Tip!) eingetragen ist und mit dem Foto der Policia von Lemming sollte ich genug Argumente dabei haben.
Schließlich habe ich auch schon mit Polizisten und Grenzbeamten im ganzen Süden Afrikas diskutiert. Und jetzt sind die italienischen dran wenn sie meinen :-)
Auf jeden Fall fahre ich jetzt mit einem guten Gefühl nach Italien. Wenn's denn Ärger geben sollte, sage ich einfach, ich rufe mal eben meine Jungs, die Buschtaxibande, an.....grins....

Danke nochmal.

Grüssli, Jürgen

PS: jemand im Juli auch in den Westalpen (Bontadini) unterwegs?


Ahem, wer jetzt eine andere/grossere Stossstange hat, der sollte unbedingt nachsehen ob die extra Laenge dann auch wirklich & voll eingetragen ist.
Sonst macht man es solchen Uniformierten Spaghetti-Fresser viel zu leicht um zu behaupten 'die Stossstange ist schon eingetragen, das Reserverad aber nicht, also ist es Ladung, und wird gegen die Vorschrift verstossen'.

Spanier haben etwas aehnliches, 2x Warndreieck dabei haben, nur nicht auf Autobahnen & sonstige Fahrbahnen ohne gegenseitiges Verkehr.

In EU-Kontext ist dieser Schwachsinn gleich mit der Wahnsinn von 2 Europarlement-Gebaeuden....seltsam nuetzloses *und* geldverschlingendes Institut.


PS: nette Spaghetti-Fresser sollten sich natuerlich nicht angesprochen fuehlen, und duerfen einfach ungestoert weiter schluerfen....;))
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"Those who wander are not necessarily lost"
(J.R.R. Tolkien)
'....and not all who launder are washed'
(WJM....;))

http://www.a1.nl/phomepag/markerink/main_4x4.htm

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