Wichtige Änderungen im neuen Jahr
Für Autofahrer und Reisende bringt das neue Jahr eine Reihe von Änderungen bei Gesetzen und Regelungen. Forenmitglied Gerhard Prien hat in alphabetischer Reihenfolge eine Auswahl davon zusammengestellt:
• Begleitetes Fahren: Ab 1. Januar 2011 wird begleitetes Fahren zum Dauerrecht. Einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres können Jungendliche – mit Zustimmung der Eltern – ihre Fahrprüfung ablegen. Im ersten Jahr dürfen die noch nicht volljährigen Fahrer aber nur in Begleitung eines registrierten Erwachsenen ab 30 Jahren ans Steuer. Der erwachsene Begleiter muss über mindestens fünf Jahre Fahrpraxis verfügen und darf in Flensburg nicht mehr als drei Punkte auf dem Konto haben.
• Behinderten-Parkausweis: Alte Genehmigungen werden 2011 ungültig. Sie müssen, falls noch nicht geschehen, in EU-Parkausweise umgetauscht werden.
• Bußgeld im EU-Ausland: Ab Januar werden Knöllchen aus dem Ausland ab
70 Euro auch in Deutschland vollstreckt. In Deutschland gilt nach wie vor die
Fahrerhaftung.
• Diesel-Pkw mit Euro-6-Abgasnorm: Ab 1. Januar 2011gibt es einen
Steuerfreibetrag von 150 Euro. Der Steuer-Zuschlag für Diesel-Pkw ohne
Partikelfilter entfällt ab 1. April 2011.
• Fahrzeugumschreibung: Die Gebühren sollen nach Plänen der
Bundesregierung im Laufe des Jahres für Ummeldungen innerhalb eines
Landkreises entfallen.
• Kraftstoff: Ab Januar 2011gibt es an deutschen Tankstellen eine neue Sorte
Benzin, zusätzlich zu den bereits bisher angebotenen Kraftstoffarten. Der neue Sprit ist an den Zapfsäulen durch den Namenszug „SuperE10“ gekennzeichnet. Der
Buchstabe „E“ gilt als Kürzel für Ethanol, die „10“ beziffert den Anteil am Treibstoff in Prozent. Bei älteren Fahrzeugen kann der neue Treibstoff Probleme verursachen. Unter http://www.dat.de/e10 hat die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) im Internet eine Liste zur Verträglichkeit des neuen Sprits für gängige Autotypen veröffentlicht. Für eine Übergangszeit soll es an den Zapfsäulen weiterhin das normale Superbenzin an den Zapfsäulen geben.
• Motorrad-Kennzeichen: Die Bundesregierung plant kleinere Kennzeichen als die
bisher vorgeschriebenen.
• Tagfahrleuchten: Für neue Pkw-Modelle und leichte Nutzfahrzeuge gibt es ab 7. Februar 2011 keine EU-Typgenehmigung mehr ohne ein spezielles, sich beim
Motorstart automatisch einschaltendes Tagfahrlicht.
• Wechselkennzeichen: Bis zu drei Pkw sollen nach Plänen der Bundesregierung
noch im Jahr 2011 auf ein (Wechsel-)Kennzeichen zugelassen werden können. Allerdings gibt es bislang weder konkrete Termine noch entsprechende Umsetzungsrichtlinien. Es scheint allerdings so, dass für jedes Fahrzeug Steuer und Versicherung zu bezahlen sein werden.
• Wohnwagen-Gespanne: Die bisher befristete Tempo-100-Erlaubnis für Autobahnen und Kraftfahrtstraßen wird zum Dauerrecht.








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