Winterreifen-Maerchen-Muell-Gesetz....:))

Power is nothing without control!
Benutzeravatar
Willem Jan Markerink
Beiträge: 3847
Registriert: Do 19. Jun 2003, 01:26
Wohnort: Niederlande
Kontaktdaten:

Winterreifen-Maerchen-Muell-Gesetz....:))

Beitrag von Willem Jan Markerink »

Ich hab mich jetzt endlich mall den offiziellen Gesetztext angesehen....

Ist wirklich ein Prachtstueck an gehirnlosen kryptologischen Muell geworden, besonders was Ganzjahresreifen angeht....:))
(das ist noch nicht mal unlesbaren/unentzifferbaren Burokraten-Muell, sondern echt gehirnloser zweideutiger Schwachsinn, innerhalb nur einen kurzen Satz)
(entweder die haben das ein Abiturienten schreiben lassen, oder es ist reine verhohnender Absicht, als juristischer Zwielicht-Zone)

xxxxxxxxxx
Aber auch Ganzjahresreifen können den Eigenschaften der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen und mit einem M+S-Symbol versehen sein.
xxxxxxxxxx

Also darf ich auch mit All-Season *ohne* M+S fahren, richtig?....:))


http://www.bundesrat.de/cln_161/nn_1759 ... 699-10.pdf
xxxxxxxxxx
Außerdem wird für den Verkehrsteilnehmer nachvollziehbar geregelt, bei welchen Wetterverhältnissen Winterreifen zu verwenden sind:
1. Nach Anhang II der Richtlinie 92/23/EWG sind M+S-Reifen Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften ge-währleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im all-gemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinan-der durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.
Die Richtlinie soll zwar künftig durch die Verordnung Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Typgenehmigung von Kraft-fahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständi-gen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicher-heit abgelöst werden. Sie bleibt aber zunächst bis zum 01.11.2017 in Kraft (vgl. Arti-kel 19 Abs. 2 Verordnung Nr. 661/2009). Die Verordnung Nr. 661/2009 gilt dagegen erst ab dem 01.11.2011.
M+S-Reifen werden im allgemeinen Sprachgebrauch als Winterreifen bezeichnet, als solche verkauft und mit einem M+S-Symbol (teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke – Alpine Symbol) gekennzeichnet. Aber auch Ganzjahresreifen können den Eigenschaften der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen und mit einem M+S-Symbol versehen sein. -5- Drucksache 699/10
xxxxxxxxx




Bloed ist uebrigens auch dass die 'M+S' Spezifizierung, von RMA(USA) festgelegt, nebenbei auch die Schreibweise M/S & MS erlaubt....und dazu das ganze an nur einem Reifenflanken gebietet....wer also gemein sein will, der sucht sich ein 'einseitiger' Reifen (ab-Werk oder abgeflext....;)), und montiert M+S an die Innenseite....

'Sehen Sie doch selbst nach'


Uebrigens wissen auch nur die allerwenigsten wie minimal die M+S Spezifizierung ueberhaupt eigentlich ist, und dass sogar ein Michelin XS Sandreifen dieses Logo tragen duerfte....
(mindestens 25% Rillen-Flaeche, und ab Kontaktflaechen-Aussenseite Stollenraender/Lamellen mit Winkel zu Fahrtrichtung zwischen 35 und 90 grad)

Relevant fuer Volvo's & sonstige ab-Werk grobststollige Fahrzeuge: auch zB. ein Goodyear Studded Suregrip 280/80x16 kaeme spielend damit fertig (der spaetere Trelleborg hat das M+S ohnehin, war damals auch der Anlass fuer den Wechsel als OEM-Reifen....der Goodyear hatte eben kein M+S, obwohl es rein technisch alle Anforderungen erfuellt)
(aber in die neueste Schwedische Listen von gesetzlich gestattete Winterreifen ist auch der Trelleborg nicht (mehr?) drin)

Dazu bietet das neue Gesetz ja auch noch eine Ausnahme der 1:1 auf solche grobststolligen zutrifft:

xxxxxxx
Land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind üblicherweise mit Reifen ausgestattet, die nicht als Winterreifen (M+S-Reifen) gekennzeichnet sind. Aufgrund ihres grobstolligen Profils der Lauffläche und des Reifenaufbaus sind sie jedoch für den Betrieb bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichend.
xxxxxxx

Achtung: dies laesst sich auch nicht auf dessen niedrigere Geschwindkeiten zurueckfuehren/beschraenken, weil es schon (voll-gefederte) Traktoren gibt die 80km/h fahren duerfen, so wie Unimog's generell....;))



Nochmals schlimmer: gerade wegen dieses 25% Minimum *sollten* sehr moderne Winterreifen, mit sehr wenig Negativ-Anteil, eigentlich das M+S Predikat *enthalten* bleiben (und das Alpin-Symbol ist a) vom BRD-Gesetz als einzel-Symbol nicht beabsichtigt/gestattet, und b) wenn ich die RMA-Richtlinien gut interpretiere, dann darf Alpin gar nicht ohne M+S vorhanden sein....:))

http://auto.howstuffworks.com/tire3.htm

http://www.rma.org/getfile.cfm?ID=966&type=publication


Und noch mal ein kritischer Bericht aus der Branche selbst:

http://www.tirereview.com/article/75478 ... ating.aspx


So, das wollte & musste ich unbedingt mal schreiben....:))


PS: auch die Kanadier haben sich eine nicht-RMA-Definition von Winterreifen zugelegt:

http://www2.publicationsduquebec.gouv.qc.ca/dynamicSearch/telecharge.php?type=3&file=/C_24_2/C24_2R4_4_1_A.HTM
(#7)
**Verkaufe Battery-Equalizer/Charge-Balancer/Spannungswandler 24->12v/100A**

"Those who wander are not necessarily lost"
(J.R.R. Tolkien)
'....and not all who launder are washed'
(WJM....;))

http://www.a1.nl/phomepag/markerink/main_4x4.htm

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
eberhard
Beiträge: 5475
Registriert: Fr 8. Jun 2001, 20:00
Wohnort: Südhessen

Re: Winterreifen-Maerchen-Muell-Gesetz....:))

Beitrag von eberhard »

Bevor ich mich uffreesch, isses mir lieber wurscht!
Bild
__ /__]_______ ....alles Nette wünscht "big E"
[_--_][__][__--_]
((O))_____((O))
Nichts ist unmöööööööööglich...

Bevor ich mich uffreesch, isses mir lieber wurscht!
Bild

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
uscarfreak
Beiträge: 438
Registriert: Di 6. Feb 2007, 23:04
Wohnort: Sydalen - Lofoten-Norwegen
Kontaktdaten:

Re: Winterreifen-Maerchen-Muell-Gesetz....:))

Beitrag von uscarfreak »

die ganzen ami reifen auch reine sommerreifen haben?/hatten doch alle die m+s bezeichnung
steht da wirklich "kønnen" mit im text drinn? dann muesste ja nicht mal das symbol drauf sein oder?
alles gummi

mfg steven

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
Flammer
Beiträge: 892
Registriert: Mi 15. Aug 2007, 21:30
Wohnort: Ostschweiz

Re: Winterreifen-Maerchen-Muell-Gesetz....:))

Beitrag von Flammer »

eberhard hat geschrieben:Bevor ich mich uffreesch, isses mir lieber wurscht!



Da schliess ich mich an! Bei unseren Fahrzeugen haben ja tendenziell auch die "Sommerreifen" sprich MTs eine M+S Kennzeichnung. Und vor allem ist es ja anscheinend nicht nach Datum von bis sondern nach Wetterverhältnissen geregelt. Erscheint mir sogar vernünftig.

Bedenklich finde ich mehr, dass es beispielsweise VA Reifen wie diesen gibt, welche mit dem MS Symbol versehen sind. Sieht eigentlich aus wie ein Sommerreifen mit ab und zu einer Querlamelle. Bin mal gespannt wie sie sich verhalten. Für diesen Winter habe ich einige Wagen mit solchen ausgerüstet.

Andererseits findet so trotz der neuen Regelung jeder seinen passenden Reifen. Notfalls findet man sogar einen Sommerreifen mit M+S Kennung :lol:
Gruss Patrick

Hilux Revo DC, 2.4L 150PS, Automat, Bj.2020

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
skyfox
Beiträge: 266
Registriert: Mi 22. Sep 2010, 12:23
Wohnort: CH-Wiliberg

Re: Winterreifen-Maerchen-Muell-Gesetz....:))

Beitrag von skyfox »

ich kann die ganze aufregung nicht nachvollziehen ..... sommerreifen sind fuer temperaturen ueber 5 oder 8 grad gut und wenn die temperaturen tiefer sind, sollten weichere schlappen drauf gezogen werden. ganzjahresreifen sind sicher ok in gebieten mit wenig bis gar keinem schnee und bei genug sicherheitsabstand ok. was jeder braucht, sollte man selbst einschaetzen. wenn unfaelle oder behinderungen im strassenverkehr durch unangepasste geschwindigkeit, unpassende ausruestung, zu geringe sicherheitsabstaende usw. verursacht werden, soll der verursacher in vollem umfang zur kasse gebeten werden - fertig aus - gutes beispiel hatte ich letzte woche direkt vor meinem buerofenster erleben koennen - temperaturen um den gefrierpunkt - eine frau bremst wegen eines strassenkehrwagens - das hinter ihr fahrende auto knallt ihr hinten drauf (sommerreifen) - der naechste kommt noch zum stehen (winterschlappen) aber der vierte autofahrer schiebt den korrekt zum stehen gekommenen in den vorderman - der vierte hatte wieder sommerreifen drauf - der 3. fahrer war sehr froh, dass er eine zeugenaussage hatte ....

waeren nun die zwei mit sommerschlappen unterwegs gewesenen mit groesserem sicherheitsabstand unterwegs gewesen (eben wegen nur eingeschraenkt passender fahrzeugausruestung - sprich ungeeigneten reifen), waere vielleicht nix passiert. so duerfen die zwei sommerreifler den ganzen schaden ihrer versicherung melden oder gar selbst berappen!

jeder ist fuer sich selbst verantwortlich und wie heisst es so schoen "denken ist nicht strafbar" .... ;-)

fuer mich selbst ist es eigentlich klar - ab november bis april kommen auf alle autos gute winterschlappen drauf fertig aus - ich hatte auch etwas mit ganzjahresreifen (grabber at2) auf dem lux geliebaeugelt, mich aber dann fuer doppelbereifung entschieden. wir haben seit freitag gut schnee auf den strassen und ich konnte gestern 45 min. wartender weise, eine ganze zeit lang hautnah an einem kreisel beobachten, wer mit welchen reifen schwierigkeiten hatte oder eben nicht ..... die grossen suv's mit ganzjahresreifen waren glaub ich, in keiner gluecklichen situation ..... grins.

aber wie schon geschrieben - jeder muss selbst wissen, was fuer ihn das passende ist - falls er sich aber ueberschaetzt und andere gefaehrdet, muss er fuer die konsequenzen in vollem umfang gerade stehen !

gruss heiko
ExtraCab 2.4, Toyota P-Kit 170 PS / 480 Nm, Grabber AT3 265/70 (121/118S) R17, ExKab2

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
Willem Jan Markerink
Beiträge: 3847
Registriert: Do 19. Jun 2003, 01:26
Wohnort: Niederlande
Kontaktdaten:

Re: Winterreifen-Maerchen-Muell-Gesetz....:))

Beitrag von Willem Jan Markerink »

skyfox hat geschrieben:ich kann die ganze aufregung nicht nachvollziehen ..... sommerreifen sind fuer temperaturen ueber 5 oder 8 grad gut und wenn die temperaturen tiefer sind, sollten weichere schlappen drauf gezogen werden.



Leider leider....im (vor?)letzten Offroad Magazin wuerde nochmals bestaetigt das bei *trockener* Strasse (die meiste) Sommerreifen *jeden* Winterreifen ueberlegen sind, *auch* bei Kaelte.
Die Reifenindustrie hat das 7-Grad Maerchen erfunden....

Aber darum richtet sich das hiesige Gesetz auch ausdruecklich auf nasser/schmelzende Schnee....die wissen sehr wohl dass es bei zusaetzliche trockener Strasse und Eis/festgefahrene-Schnee nix vernuenftiges zu spezifizieren gibt, ohne das halbe BRD-Fuehrpark lahm zu legen, ob nun wegen Kosten oder wegen fehlende Reifen-Groessen.
(so toll sind Panzer naemlich auch nicht auf Eis....;))
(nur haben die eben ein unbeschraenkter Schleuder-Winkel (les: man kann aus jeder Lage & Winkel heraus mit- oder gegen-lenken, weit besser als irgendeinem Allrad....:))
**Verkaufe Battery-Equalizer/Charge-Balancer/Spannungswandler 24->12v/100A**

"Those who wander are not necessarily lost"
(J.R.R. Tolkien)
'....and not all who launder are washed'
(WJM....;))

http://www.a1.nl/phomepag/markerink/main_4x4.htm

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
AndreasHirsch
Beiträge: 1656
Registriert: Mo 23. Jul 2001, 11:57
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Re: Winterreifen-Maerchen-Muell-Gesetz....:))

Beitrag von AndreasHirsch »

Im TV hat gestern schon mal ein Autobahnpolizist die farbliche Markierung
für WR gefordert, damit man schon im Vorbeifahren.......

Nu ham wa soon schönet Jesetz jekriegt, dit uns freie Fahrt bei jedet
Wetta bringen soll und Willem macht´s schon wieda kaputt jemacht. :(

Aba abeten da echt nur noch Praktikanten bei de Jesetze ?

GRuß aus Berlin
AndreasHirsch

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
Koyota
Beiträge: 7457
Registriert: Mi 28. Feb 2007, 11:35
Wohnort: In der Nähe von Kassel

Re: Winterreifen-Maerchen-Muell-Gesetz....:))

Beitrag von Koyota »

@ AndreasHirsch

DAS solltest DU am ehesten beobachten können ;)

Aber vom Gefühl her: JA!
"I hope you can only ever imagine how horrible it is to never return to the life that you love." PK-Officer Aeryn Sun

A house without a dog is clean, quiet and tidy - but it is not a home! unknown

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
Willem Jan Markerink
Beiträge: 3847
Registriert: Do 19. Jun 2003, 01:26
Wohnort: Niederlande
Kontaktdaten:

Re: Winterreifen-Maerchen-Muell-Gesetz....:))

Beitrag von Willem Jan Markerink »

Uebrigens, diesen Satz vom BRD-Gesetz....

xxxxxxxxxx
Aber auch Ganzjahresreifen können den Eigenschaften der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen und mit einem M+S-Symbol versehen sein.
xxxxxxxxxx

....wird zum absoluten Idiotenschwachsinn des Jahres, wenn man diesen bereits gepostete URL mal genauer anschaut:

http://www.tirereview.com/article/75478 ... ating.aspx


Weil eben 'All-Season/Ganzjahresreifen <=> M+S'

Wikipedia wehrt sich uebrigens gegen diese gleichstellung....die behaupten sogar (entgegen mein Gefuehl) dass M+S gerade die Winterqualitaeten hat die bei All-Season fehlen....8-))

http://www.answers.com/topic/tire#Mud_and_snow

(Gefuehl, weil mir 'M+S' eben aelter scheint als 'All-Season', also mit 'All-Season' neue Winterqualitaeten auf dem Markt kamen (und viel Jahre spaeter kam noch mal Alpin/Schneeflocke)

Hergottnochmal, das wird am Ende den gleichen undurchschaubaren Mist der Markedroids wie (damals bis heute) 'AllWheelDrive' vs 'FullTime4wd'....8-))
(die kamen auch in umgekehrt Reihenfolge....FT4wd gab es als Unterschied zu (parttime/zuschalt)4wd, als es gar noch keine AWD's gab (und die Markedroids danach auf einmal etwas verkaufen mussten dass kein FT4wd war, aber auch nicht schaltbar....8-))

PS: hat jemand den Referenzreifen fuer Alpin/Schneeflocke schon mal gefunden?....:))))
**Verkaufe Battery-Equalizer/Charge-Balancer/Spannungswandler 24->12v/100A**

"Those who wander are not necessarily lost"
(J.R.R. Tolkien)
'....and not all who launder are washed'
(WJM....;))

http://www.a1.nl/phomepag/markerink/main_4x4.htm

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
Willem Jan Markerink
Beiträge: 3847
Registriert: Do 19. Jun 2003, 01:26
Wohnort: Niederlande
Kontaktdaten:

Re: Winterreifen-Maerchen-Muell-Gesetz....:))

Beitrag von Willem Jan Markerink »

Damit meine Senf-Kleckse etwas Zusammenhang behalten, hier mein letzter Beitrag, der auch das Schneeflocken Symbol auf den Muellhaufen der Automotive-Geschichte kippt:

mt-at-m-s-oder-was-t26399.html#p398927

Willem
(mit etwas Pech bezieht sich diesen +10% Leistungsgewinn wirklich auf einen Referenzreifen aus 1986(!)....etwas eindeutig *anderes* laesst sich wenigstens ueberhaupt nicht finden)
Jan
**Verkaufe Battery-Equalizer/Charge-Balancer/Spannungswandler 24->12v/100A**

"Those who wander are not necessarily lost"
(J.R.R. Tolkien)
'....and not all who launder are washed'
(WJM....;))

http://www.a1.nl/phomepag/markerink/main_4x4.htm

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
Bergler
Beiträge: 3214
Registriert: Fr 19. Okt 2007, 17:05
Wohnort: Oberpfalz

Re: Winterreifen-Maerchen-Muell-Gesetz....:))

Beitrag von Bergler »

Auch sehr interessant, vor allem, dass tatsächlich in der Verordnung nichts von Winter steht.
Die neue Vorschrift des § 2 Abs. 3 a Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt zwar für den gesamten öffentlichen Verkehrsraum, laut ihrem Satz 1 jedoch nur bei Vorliegen von Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte. (...)
Zumindest Reifglätte tritt überall in Deutschland auch außerhalb der Winterzeit im Frühling und im Herbst auf, insbesondere auch in Bergregionen. Von einer auf den Winter begrenzten "Winterreifenpflicht" kann daher keine Rede sein kann. Da trifft es sich gut, dass die Jahreszeit "Winter" im neuen Verordnungstext gar nicht erst auftaucht.

http://www.lto.de/de/html/nachrichten/2115/die-neue-winterreifenpflicht/
Grüße
Thomas


HZJ 76 - 6 Zylinder - 5 Sitzplätze - 4 Türen - 3 Sperren - 2 Starrachsen - 1 Traum -
FJ 40 - 4 Räder - 3 Spiegel - 2 Sitze - 1 Erlebnis - 0 Komfort :biggrin:

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
Willem Jan Markerink
Beiträge: 3847
Registriert: Do 19. Jun 2003, 01:26
Wohnort: Niederlande
Kontaktdaten:

Re: Winterreifen-Maerchen-Muell-Gesetz....:))

Beitrag von Willem Jan Markerink »

Bergler hat geschrieben:Auch sehr interessant, vor allem, dass tatsächlich in der Verordnung nichts von Winter steht.
Die neue Vorschrift des § 2 Abs. 3 a Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt zwar für den gesamten öffentlichen Verkehrsraum, laut ihrem Satz 1 jedoch nur bei Vorliegen von Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte. (...)
Zumindest Reifglätte tritt überall in Deutschland auch außerhalb der Winterzeit im Frühling und im Herbst auf, insbesondere auch in Bergregionen. Von einer auf den Winter begrenzten "Winterreifenpflicht" kann daher keine Rede sein kann. Da trifft es sich gut, dass die Jahreszeit "Winter" im neuen Verordnungstext gar nicht erst auftaucht.

http://www.lto.de/de/html/nachrichten/2115/die-neue-winterreifenpflicht/


Weit interessanter/komischer ist aber die Tatsache dass sich saemtliche Absaetze im Gesetz bezueglich Reifen-Art nur auf Matsch und nasser Schnee richten, nicht auf Eis oder festgefahrene Schnee.
(an sich macht das so wehr wohl Sinn, weil eben auch M+S (nur) darauf zielt, wegen dessen 'minimal 25% Negativanteil' des Profil's)

Also muss man den Reifen umlegen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte; technisch (gefordert) *taugen* tut die aber nur spezifisch bei Matsch & nasser Schnee....:))

Dazu, in Verkehrs-Stau-Kontext, ein Argument dass immer gerne herangehohlt wird:
Habt ihr jemals ein Fahrzeug an einem Hang liegen bleiben sehen, bei Matsch oder nasser Schnee?
Eis & festgefahrene Schnee ja....

Nicht dass gerade Matsch & nasser Schnee nicht das weit wichtigste Verkehrs*Sicherheits* argument waere, bei hoehere Geschwindigkeiten, und diese fiese Schneeraupen auf der Fahrbahn liegend, zwischen die Fahrstreifen....
**Verkaufe Battery-Equalizer/Charge-Balancer/Spannungswandler 24->12v/100A**

"Those who wander are not necessarily lost"
(J.R.R. Tolkien)
'....and not all who launder are washed'
(WJM....;))

http://www.a1.nl/phomepag/markerink/main_4x4.htm

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
AndreasHirsch
Beiträge: 1656
Registriert: Mo 23. Jul 2001, 11:57
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Re: Winterreifen-Maerchen-Muell-Gesetz....:))

Beitrag von AndreasHirsch »

Hier mal eine Bürgerinformaton aus dem Ministerium, gefunden im 4x4 :

http://www.viermalvier.de/ubb_portal/ub ... fen#UNREAD

GRuß aus Berlin
AndreasHirsch

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
Willem Jan Markerink
Beiträge: 3847
Registriert: Do 19. Jun 2003, 01:26
Wohnort: Niederlande
Kontaktdaten:

Re: Winterreifen-Maerchen-Muell-Gesetz....:))

Beitrag von Willem Jan Markerink »

AndreasHirsch hat geschrieben:Hier mal eine Bürgerinformaton aus dem Ministerium, gefunden im 4x4 :

http://www.viermalvier.de/ubb_portal/ub ... fen#UNREAD

GRuß aus Berlin


Danke, sehr interessant, zwecks Archivierung & Redundanz auch gleich mal hier gepostet, weil man den Text gegebenerfalls ausdruecken sollte, und im Fahrzeug mitfuehren, damit man sich uebereifrige Polizisten vom Leibe halten kann:
(es hilft uebrigens *nur* diesen Brief/Text, nicht die darin erwaehnte URL's (die weisen nur auf das alte Algemein-Gesetz hin!))


XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Da ich als ATV Fahrer ebenfalls betroffen bin hab ich mich da mal schlau gemacht.

Im Winter dürfen Geländereifen(Traktionsreifen) gefahren werden wenn sie über ein Grobstolliges Profil verfügen.

Anbei mal die Antwortmail des Bundesministeriums


Sehr geehrter Herr B.......,

vielen Dank für Ihre Mail.

* 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt:

"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf
ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang
II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über
Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre
Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die
Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden
ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).*

Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht,
bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren, für
alle Kraftfahrzeuge.

Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft
bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (* 1 Abs. 2
Straßenverkehrsgesetz). Dazu gehören unzweifelhaft auch Quads und
ATV.
Der Verordnungsgeber hat bei der Formulierung der Vorschrift lediglich
auf eine internationale Begriffsbestimmung für M+S-Reifen
zurückgegriffen und diese für eine bestimmte nationale Regelung für
anwendbar erklärt. Dass dabei die in Bezug genommene Richtlinie
92/23/EWG nach ihrem Anwendungsbereich nicht für Quads und ATV gilt, ist
insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Begriffsbestimmung für
M+S-Reifen in der Richtlinie 97/24/EWG für Motorräder nahezu wortgleich
ist, unschädlich.

Als M+S-Reifen gelten - wie bereits erwähnt - alle Reifen, die die in der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Danach sind M+S-Reifen Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist. Ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist, hängt also nicht von der jeweiligen Kennzeichnung der Reifen ab. Erfüllen die Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die beschriebenen Eigenschaften, ist eine entsprechende M+S-Kennzeichnung gar nicht erforderlich. Verfügen Quads und ATV nicht über solche Reifen dürfen sie bei den genannten Wetterverhältnissen nicht fahren, da ansonsten eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr möglich ist. Nichts anders gilt für Krafträder, Pkw, Lkw und Busse.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung 367/2010
vom 26.11.2010 unter folgendem Link:
http://www.bmvbs.de/DE/Presse/Pressemit ... list%253D2


Die Änderungsverordnung finden Sie auf den Seiten des
Bundesgesetzblattes (Nr. 60 vom 03.12.2010) unter folgendem Link:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?star ... eiger_BGBl

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

xxxxxxxxxxxxxx

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische Planung und Kommunikation -
Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060
Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de
Internet: http://www.bmvbs.de
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
**Verkaufe Battery-Equalizer/Charge-Balancer/Spannungswandler 24->12v/100A**

"Those who wander are not necessarily lost"
(J.R.R. Tolkien)
'....and not all who launder are washed'
(WJM....;))

http://www.a1.nl/phomepag/markerink/main_4x4.htm

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
Willem Jan Markerink
Beiträge: 3847
Registriert: Do 19. Jun 2003, 01:26
Wohnort: Niederlande
Kontaktdaten:

Re: Winterreifen-Maerchen-Muell-Gesetz....:))

Beitrag von Willem Jan Markerink »

Hier uebrigens noch ein Ansatz bezueglich 'M+S', deren Konsequenzen mir eigentlich auch erst jetzt, im Winterreifen-Kontext, klar wird....

http://forum.off-road-forum.de/reifen-f ... 21416.html

....naemlich das 'M+S' auch dazu genuetzt wird um die uebliche Beschraenkung der Geschwindkeitsindex zu umgehen (ist ja gleich mit Winterreifen, auch die duerfen mit Aufkleber am Tacho ausnahmsweise in niedrigere Klassen gefahren werden).

Nur: das hiesse dann in quasi-Umkehrschluss dass keiner am modernen/schnellen 4x4 den handvoll aeltere/geschwindigkeitsbeschraenkte Reifen fahren/montieren duerfte, wenn die *keinen* 'M+S' haben, wie Goodyear Studded Suregrip oder Michelin XS Sandreifen (bin mir noch immer nicht sicher ob der wirklich kein 'M+S' hat, aber das waere sonst wriklich der absolute Gipfel, als schmierseifigste Winterreifen ueberhaupt....:)).

Nicht dass schnell fahren damit schlau waere, aber grundsaetzlich duerfte man damit dann *gar* nicht fahren....weil eben das Schluepfloch 'M+S' fehlt.

(beim neulich hier diskutierten Toyo MT/Open Country wird es wohl kein Problem sein, weil modern & meist ausreichenden Geschwindigkeitsindex)
**Verkaufe Battery-Equalizer/Charge-Balancer/Spannungswandler 24->12v/100A**

"Those who wander are not necessarily lost"
(J.R.R. Tolkien)
'....and not all who launder are washed'
(WJM....;))

http://www.a1.nl/phomepag/markerink/main_4x4.htm

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Antworten

Zurück zu „Reifen & Felgen / Tires & Rims“