Wohnmobilzulassung

Alles technische, was sonst nirgends paßt
pikipiki
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Wohnmobilzulassung

Beitrag von pikipiki »

Möchte meinen HZJ gerne als Wohnmobil zulassen.Frage zum Kocher muss dieser im Fahrzeug fest montiert werden oder reicht es wenn ich den Katuschenkocher auf den Klapptisch der Hecktür Stelle?
Gruß Markus

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frankypa
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Re: Wohnmobilzulassung

Beitrag von frankypa »

Hallo,

das kommt ganz auf den Prüfer an, hier meine Geschichte aus Mai 2017.

Der Prüfer mit dem ich alles durchgesprochen hatte war am Termin krank und der Vertreter wollte einfach nicht. :angryfire:

Kocher auf der Hecktür wäre außerhalb des Fahrzeugs beim Kochen und somit Campen und nicht Wohnen... :roll:

Kocher fest in einer Schublade verbaut is nicht wegen Brandschutz... :ka: :flame:

Bin dann auf gut Glück zum nächsten TÜV ohne Termin und siehe da, im Schein steht nun Umbau zum Wohnmobil mit Bett im Aufstelldach, Schränken und mobilen Kocher. :biggrin:

Der Prüfer hat mich n och darauf hingewiesen, dass nun fahren ohne Kocher Steuerhinterziehung wäre :rofl:

Ach ja der Prüfer hat noch die Sitzplätze von 3 auf 2 geändert, da im Wohnmobil für jeden Sitzplatz eine Schlafgelegenheit vorhanden sein muss.

Also einfach mal mit Bildern oder Skizze vom geplanten Umbau anfragen und durchfragen bis sich ein Prüfer findet.

Gruß
Frank
https://www.instagram.com/sa_fra_ri/

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HDJ80 Heckverlängerung Toms Fahrzeugtechnik
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Markicruiser
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Re: Wohnmobilzulassung

Beitrag von Markicruiser »

Dito ist absolut prüferabhängig und vorher umhorchen wo es am meisten Sinn machen könnte. Nicht zuviel stress machen und wenn es bei dem einengen nicht klappt, dann vlt beim nächsten ;-) Grüße Markus

Gesendet von meinem MHA-L29 mit Tapatalk

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pikipiki
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Re: Wohnmobilzulassung

Beitrag von pikipiki »

Ahhh ok aber für jeden Sitzplatz ein Schlafplatz ist doch Nonsens oder?

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hakim
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Re: Wohnmobilzulassung

Beitrag von hakim »

Hallo,
das hat bei meinem Hilux keiner verlangt (5 Sitzplätze im Doka, 2 Schlafplätze im Minicamp). Kommt wirklich auf den Prüfer an, der hat da einigen Spielraum - wenn er denn will. Geholfen hat wohl, ihm meinen Einsatzzweck als "Expeditions- und Wüstencamper" zu verdeutlichen - er hat sich dann mehr dafür interessiert als für einen zu hohen Einstieg usw.
Hakim
HILUX 3,0 DoKa EZ´08, 285/75R16 auf BORBET CW-Alus 8x16(ET+15), VA:OME mittel/KONI heavytrack Raid, HA:OME heavy-duty/ToughDog FoamCell, Snorkel, RECARO Cross-Speed auf Konsolen N4, Alumotorschutz N4. Wohnkiste ORTEC-Minicamp mit Eberspächer D2.

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HJ61-Freak
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Re: Wohnmobilzulassung

Beitrag von HJ61-Freak »

Viele Prüfer fangen auch beim Kocher selbst an rumzunörgeln. Ich verwende den selbst vom Germanischen Lloyd auf allen Weltmeeren tolierierten ORIGO 3000. Der war den Sachverständigen aber nicht genehm, weil er keine Freigabe für Landfahrzeuge hat und nicht fest im Fahrzeug eingebaut war. Ich habe das Thema dann umgangen, indem ich eine E-Herdplatte alter Bauweise aus dem Baumarkt gekauft habe und diese irgendwo im Fahrzeug angeschraubt habe. Nach dem Abnahmetermin ist das Teil dann wieder rausgeflogen.

Bei der letzten HU wurde im Zusammenhang mit der Frage nach dem Vorhandensein einer zu prüfenden Gasanlage dann auch nicht ganz überraschend nach dem Kocher gefragt. Der - immer noch mobile - ORIGO war aber auf einmal völlig i.O., Hauptsache keine Gasanlage am bzw. im Auto. Leider fand der HU-Termin in den alten Bundesländern und dort bei der DEKRA statt, sonst ich hätte ich den Kocher gleich an Ort und Stelle gesondert zur Eintragung in die Fahrzeugpapiere begutachten lassen.

Gruß

Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe

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bandeirante
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Re: Wohnmobilzulassung

Beitrag von bandeirante »

Schraub doch irgendwo einen Gartengerätehalter fest und klipse deinen Bordekocher ein. Das Gesicht des Prüfers möchte ich gerne sehen. :biggrin:

Schöne Grüsse, Axel
Der Weg ist das Ziel

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Gerhard2
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Re: Wohnmobilzulassung

Beitrag von Gerhard2 »

Hi,

HJ61-Freak hat geschrieben:... Ich verwende den selbst vom Germanischen Lloyd auf allen Weltmeeren tolierierten ORIGO 3000. Der war den Sachverständigen aber nicht genehm, weil er keine Freigabe für Landfahrzeuge hat und nicht fest im Fahrzeug eingebaut war. ...

Gruß

Florian


...ich habe ebenfalls den Origami-Kocher ( :biggrin: ) im FZJ, mit einer Flamme. Der Kocher ist fest eingebaut und es hat deswegen noch nie Probleme z.B. bei der HU gegeben.
Was mich an dem Teil aber stört, ist dass er beim Fahren gerne mal zu klappern beginnt. Stört euch das nicht? Bzw. wie habt ihr das Problem gelöst? Ich habe bei mir während der Fahrt Kosmetiktücher :oops: reingestopft, das Gelbe vom Ei ist das aber irgendwie nicht...

Gruß
Gerhard
FZJ80 Bj.95 (1FZ-FE), HDJ80 Bj.96 (1HD-FT), FJ 40 Bj.79 (2F), GRJ 78 Bj.2022 (1GR-FE)

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coke
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Re: Wohnmobilzulassung

Beitrag von coke »

Moin,

zuerst mal macht es immer Sinn, vorher mit dem TÜV zu sprechen, ein paar Bilder zu zeigen, was man vor hat, etc. Der TÜV hat oft "keine Ahnung" bzw. denkt, es gelten noch immer "härtere" Richtlinien. Wenn man vernünftig mit denen redet, ist viel machbar.

Bei meinem HDJ100 hat mir der TÜV Prüfer zuerst einmal das Blatt vom TÜV Nord ausgedruckt und gesagt, dass muss alles gegeben sein: https://www.tuev-nord.de/de/privatkunde ... il-tuning/

Da steht halt aller möglicher "Quatsch" drin, wie Spüle, Abwasser,...
Braucht man alles nicht, denn das wirkliche Gesetz fordert:

5.1
Wohnmobil: Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
a)
Tisch und Sitzgelegenheiten,
b)
Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,
c)
Kochgelegenheit und
d)
Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.


https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... _xxix.html

Mein Kocher ist auch transportabel und nicht verschraubt, da wir eh nie im Wagen kochen würden. Die Begründung (und Logik, denn beim 100er kann man nicht wirklich im Auto kochen) hat dem TÜV Prüfer gereicht.

Auch 5 Sitzplätze bei nur einer umklappbaren Schlafgelegenheit hat gereicht. Schließlich steht nirgendwo im Gesetz, das jeder Sitzplatz ein Bett braucht.

Wenn der Prüfer nicht mit macht, zum nächsten fahren. Irgendjemand kann schon noch "mitdenken" und wird dir das ordentlich eintragen!

VG
TImm
HDJ100.

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Hiasl
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Re: Wohnmobilzulassung

Beitrag von Hiasl »

Hallo,
bei einer Vorbesprechung mit einem eintragungsberechtigten Prüfer (darf wohl nicht jeder TÜVer), war der festeingebaute Kocher auch Pflicht. Habe mir einen billigen Gaskartuschenkocher geholt und auf eine Klappe geschraubt. Zum Abnahmetermin kam dann die Frage, ob der Kocher für Innenräume zugelassen ist. War er natürlich nicht :D
Eine Erklärung unserer Art zu Reisen und draussen zu Kochen hat den TÜVer aber überzeugt, so wurde die Kochgelegenheit nicht explizit erwähnt. Ein paar Reisefotos haben sehr geholfen 8)
Neben den schon erwähnten Anforderungen war noch eine Wiegebescheinigung (neues Leergewicht) zum Umschreiben erforderlich und die hinteren Sitze wurden auch ausgetragen. Jetzt ist unser GRJ76 ein Womo für 2 Personen.
Meiner Meinung nach wichtig - vorher reden !!!
Gruß Matthias
Zuletzt geändert von Hiasl am Mo 12. Nov 2018, 11:37, insgesamt 1-mal geändert.
GRJ 76, vorher HZJ 71 und HZJ 78

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JWD
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Re: Wohnmobilzulassung

Beitrag von JWD »

Meine Womo Zulassung wurde im ersten Durchgang vom TÜV Nord abgelehnt.
80er mit Kabine.
Am einem Schrank hatte ich ein in die Waagerechte klappbares Brett verschraubt, in dem sich ein Loch mit
ca. 35 cm Durchmesser befand. Da sollte im Bedarfsfall die Spülschüssel eingehängt werden, die zum Transport im Schrank verstaut war.
In der schriftlichen Mängelbeschreibung steht:
"Spüle hat keinen Boden"
Chut chon
Maik

Neben einem Hund ist ein Buch Dein bester Freund.
In einem Hund ist es zu dunkel zum Lesen.

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Hiasl
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Re: Wohnmobilzulassung

Beitrag von Hiasl »

JWD hat geschrieben:Meine Womo Zulassung wurde im ersten Durchgang vom TÜV Nord abgelehnt.
80er mit Kabine.
Am einem Schrank hatte ich ein in die Waagerechte klappbares Brett verschraubt, in dem sich ein Loch mit
ca. 35 cm Durchmesser befand. Da sollte im Bedarfsfall die Spülschüssel eingehängt werden, die zum Transport im Schrank verstaut war.
In der schriftlichen Mängelbeschreibung steht:
"Spüle hat keinen Boden"


Spüle war bei mir nicht gefordert und muss wohl eigentlich auch gar nicht sein, wenn man die Anforderungen so anschaut. Hast wohl den "Falschen " erwischt ...
GRJ 76, vorher HZJ 71 und HZJ 78

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quadman
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Re: Wohnmobilzulassung

Beitrag von quadman »

Moin.

Wenn man sich alles so durchliest, ist im zweiten Post alles Wichtige gesagt:


frankypa hat geschrieben:Hallo,

das kommt ganz auf den Prüfer an, ...



:biggrin: :biggrin:




Gruß Stefan
Hilux 2.5 xtracab, 235/85R16, Snorkel, OME schwer, Webasto ThermoTop, Tempomat, Zusatztank, Alu UFS, ARB-bar, Dachkonsole und ein gullwing mobile workshop canopy.
Hilux 2.4 xtracab duty, 235/80R17, Snorkel, Ironman HD, Tempomat, Zusatztank, Dachkonsole, Alu UFS und eine graugrüne Wohnkabine.

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xsteel
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Re: Wohnmobilzulassung

Beitrag von xsteel »

JWD hat geschrieben:Meine Womo Zulassung wurde im ersten Durchgang vom TÜV Nord abgelehnt.
80er mit Kabine.
Am einem Schrank hatte ich ein in die Waagerechte klappbares Brett verschraubt, in dem sich ein Loch mit
ca. 35 cm Durchmesser befand. Da sollte im Bedarfsfall die Spülschüssel eingehängt werden, die zum Transport im Schrank verstaut war.
In der schriftlichen Mängelbeschreibung steht:
"Spüle hat keinen Boden"


Hi Maik,

Da warst eh falsch, aber als Jacht oder Kajütsegler hättest mit dem Ausbau klar den Stempel bekommen. :rofl:

Gruß Sigi
Gruß, Sigi

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JWD
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Re: Wohnmobilzulassung

Beitrag von JWD »

Sigi, ich dachte, ich probiere es mal.
Mein Kapitänspatent war grad abgelaufen :biggrin:
Chut chon
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