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-- Zuggesamtgewicht |
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| Turbo74 |
Verfasst am: Mo, 13. Jan 2003, 20:03 |
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Anmeldungsdatum: 13.01.2003
Beiträge: 40
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Hallo zusammen, kennt jemand das Zuggesamtgewicht vom KJ 90 bzw. vom neuen Landcruiser in der kurzen Version.
Vielen Dank im voraus
Frank |
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| Tommi |
Verfasst am: Mo, 13. Jan 2003, 22:17 |
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Anmeldungsdatum: 17.05.2001
Beiträge: 2739
Wohnort: Unterjacking
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Hallo,
ich weiß nicht was Du damit meinst, aber hier etwas von neuem LandCruiser:
Leergewicht: 1915-2085 kg
ZGG: 2600 kg
Achslast vorn: 1290 kg
Achslast hinten: 1800 kg
Anhämgelast: bis 12 % - 2800 kg
bis 8 % - 3000 kg
ungebremst: 750 kg
Stützlast 130 kg
es bezieht sich natürlich auf die kurze Version.
Tommi |
_________________ Tommi
VZJ90 mit LPG |
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| Turbo74 |
Verfasst am: Di, 14. Jan 2003, 17:56 |
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Anmeldungsdatum: 13.01.2003
Beiträge: 40
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Hallo Tommi,
das Zuggesamtgewicht ist das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger.
Müsste eigentlich im Motorraum auf dem Typenschild stehen.
Beim HZJ glaube ich sind es 6200 Kg.
Gruß Frank |
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| Tommi |
Verfasst am: Di, 14. Jan 2003, 19:08 |
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Anmeldungsdatum: 17.05.2001
Beiträge: 2739
Wohnort: Unterjacking
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@Turbo74
Da kann ich Dir nicht helfen, da ich einen anderen Cruiser fahre, aber kann man nicht einfach das Zulässige Gesamtgewicht mit der Anhängelast zusammen addieren? Es wäre bei einem neuem Landcruiser so in etwa 5400 kg.
Tommi |
_________________ Tommi
VZJ90 mit LPG |
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| Turbo74 |
Verfasst am: Di, 14. Jan 2003, 21:04 |
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Anmeldungsdatum: 13.01.2003
Beiträge: 40
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Hi Tommi,
addieren leider nicht möglich. Aber in der Zahl sehen die Reserven für eine Erhöhung der Anhängelast bzw. des ZGG des Fahrzeugs.
Gruß
Frank |
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| Gunther |
Verfasst am: Mo, 20. Jan 2003, 09:29 |
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Anmeldungsdatum: 19.04.2002
Beiträge: 56
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Hi Turbo
Bei meinem KZL90 ist das max. Zuggewicht mit
5550kg eingetragen.
Das KFZ selber ist aber hochgelastet auf 2810kg.
Möglichrweise ergibt sich dadurch ein anderer Wert.
Gunther |
_________________ LC- was sonst |
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| MARCO |
Verfasst am: Mo, 20. Jan 2003, 20:50 |
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Anmeldungsdatum: 13.06.2001
Beiträge: 2142
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Hallo!
Die deutsche Gesetzgebung betreffend Auf- und Ablasstung und die Auswirkungen auf Gesamtzugsgewicht respektive Anhängelasten sind mir nicht bekannt.
Generell gilt aber;
Das Gesamtzugsgewicht nach europäischer Norm wird folgendermassen berechnet:
Fahrzeuggesamtgewicht + freigegebene Anhängelast = Gesamtzugsgewicht
Beispiel KDJ90
Fahrzeuggesamtgewicht 2510kg + max. Anhängelast 2800kg = Gesamtzugsgewicht 5310kg
Das Gesamtzugsgewicht ist auf dem Herstellerschild eingetragen.
In der Schweiz sind wir übrigens daran, eine Freigabe der Anhängelast für den J12 von 3500kg zu bekommen, aber erstens ist dies noch nicht spruchreif und zweitens wird das, sollte es denn klappen, eine rein helvetische Angelegenheit, ohne Konsequenzen für die EU sein
Gruss! |
_________________ MARCO |
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