zulassung, aber als was? achtung §§

Light Duty (Bundera/Prado): 1984 - 1996
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miki
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zulassung, aber als was? achtung §§

Beitrag von miki »

in anbetracht der möglichkeit und schnellen änderungen im dschungel der §§-gebung, würde mich eure meinung dazu interssieren.

europaweit gilt ja die neue führerscheineinstufung.
hier gibt es den 7,5 tonner nicht mehr. der lkw fängt ab 3,5 t an. im kfz-steuergesetz gibt es nun den passus,
dass eben ab 2800 kg nach gewicht besteuert wird und fertig.

dies ist nur ein satz in einem absatz von einem § zur
differenzierung. meine erfahrung aus der praxis hat gezeigt, dass eben solche zusätze schnell mal gestrichen werden um eben anpassungen vor zunehemen.

hier sehe ich die gefahr, dass der passus gestrichen werden kann und dann zukünftig erst ab 3,5 t zgg gewichtsbesteuerung erfolgt. (80 km/h, sonntagsfahrverbot, hängerfahrverbot, fahrtenschreiber, etc sind nebenschauplätze)

mit meinem alten g bin ich diese gefahr umgangen und hatte das fz als pkw zugelassen mit dem zusatz im
brief, dass das fz technisch ein kombinationskraftwagen ist.

geht die geschichte mit dem hzj 78 auch? hat sich da jemand schon mal gedanken gemacht?

cruise vom miki
miki

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Andreas Reseneder
Beiträge: 804
Registriert: Mo 2. Jul 2001, 11:18

zulassung, aber als was? achtung §§

Beitrag von Andreas Reseneder »

Moin Moin

kommt eventuell noch schlimmer: Jedes Fahrzeug, welches nicht eindeutig zum Transport von Lasten bestimmt ist, wird als PKW besteuert.
:sad: :sad: :sad:
Wenn das wahr wird ; viel Spaß mit dem Magirus Womo.

Grüße
Andreas

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netzmeister
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zulassung, aber als was? achtung §§

Beitrag von netzmeister »

Hi Leute,

Ich komme gerade vom Landratsamt - es sind viele Dinge angedacht und noch mehr Gerüchte im Umlauf. Aber wenn man den alten "Lappen" gegen die Karte umtauschen möchte, bleiben alle Dinge genau so erhalten. Sprich: ich kann auch mit der Karte weiterhin 7,5 Tonnen bewegen. Wurde mir heute ausdrücklich so gesagt.

Euer Netzmeister
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landcruiser
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zulassung, aber als was? achtung §§

Beitrag von landcruiser »

@miki
Woher hast Du denn die Info, dass es da im "Kfz.-Steuergesetz" so einen Passus gibt ?

Soweit ich weis gibt es den nicht und diese Regelung beruht auf einem Urteil.

Zum Sonntagsfahrverbot und all den Problemen mit Auflastung und Zulasung schau mal hier im Forum und bei viermalvier. de. Dazu gibt es, auch von mir, schon reichlich Infos.

Ich fange hier jetzt nicht noch mal an, alles zusammenzuschreiben, um solche Gerüchte zu korrigieren.
Wie man was zulässt und welche Konsequenzen das zur Zeit versicherunsgtechnisch, steuerrechtlich und für Fahrverbote hat, ist bereits ausführlich dargestellt.

Bitte nicht krumm nehmen, aber:
Erstmal die Suchmaschine nutzen, um Infos zu solchen Themen zu bekommen und dann bei Unklarheiten nochmal posten.
Eine abschließende Auskunft zur steuerlichen Situation in der Zukunft kann Dir sowieso niemand geben, obwohl manche behaupten, das einzige Heil liege in einer LKW-Zulassung.
Da heißt es abwarten und Tee trinken oder an den Abgeordneten schreiben.

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miki
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zulassung, aber als was? achtung §§

Beitrag von miki »

@ landcruiser

§ 8 Nummer 2 KraftStG
"...andere fz..." m.e.n. stand hier früher andere fz mit
einem zulGG von über 2800 kg.

habe gerade nachgeschaut, ist offensichtlich schon geändert worden.

urteile gibt es genug über fälle, in denen krampfhaft versucht wurde einen pickup oder sonst geländewagen als lkw zu deklarieren um damit die
günstigere versteuerung zu bekommen. resultat waren haarsträubende umbaumassnahmen bis hin zur unkenntlichkeit des fz. beim alten g gab es halt die möglichkeit eben nichts zu ändern und über den zusatz, dito oben, zur gewichtsbesteuerung zu gelangen ohne das fz als lkw zu deklarieren.

dies könnte eben wieder interessant werden.

nur ein wink, cruise vom miki

PS: ich weiss, dass viele themen schon irgendwann irgendwo mal besprochen wurden. aber das ist doch der sinn des forum`s, dass man sich schnell kompetente info`s holen kann ohne vorher in die stadtbücherei zu gehen. dann können wir ja alle aufhören zu schreiben und zu fragen, denn es gibt ja schon alle antworten. wenn schon so ein kommetar fällt, dann sollte zumindest ein hinweis dabei sein, wo die info herzuholen ist.

nix für ungut!!!
miki

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Schmitt Thomas
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Registriert: Mi 1. Aug 2001, 18:55

zulassung, aber als was? achtung §§

Beitrag von Schmitt Thomas »

Hallo
mach dir keine Sorgen.bei dem Schei.... den der
Schröder mit dem "kleinen Mann" jetzt macht kann
er es sich nicht noch erlauben die ganzen Wohn-
mobilisten und uns an den Hals zu bekommen.
Der Strick am Hals ist schon sehr eng und wird im
Januar(Ökosteuer) noch enger.Ob er dann wohl reinen
Sauerstoff noch braucht.Oder ist esjetzt schon zu spät für ihn?
Thomas

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Rainer
Beiträge: 734
Registriert: Do 17. Mai 2001, 09:23
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Beitrag von Rainer »

ihr könnts mit eurer stimme doch entscheiden....angeblich isses ja hinterher immer keiner gewesen....für freund schröder wars schon immer zu spät (meine pers. meinung).......trotzdem glaube ich, daß letztendlich  was eu-gemeinsames dabei rauskommen wird -->kfz-steuer gibts aber nicht überall!! (merkt ihr die hoffnung!?)
cu     Rainer    

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landcruiser
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Registriert: Do 17. Mai 2001, 23:14

zulassung, aber als was? achtung §§

Beitrag von landcruiser »

@miki
Ich glaube Du wirfst da einiges durcheinander.
Ev. findest Du die Tage einen kleinen Text" von mir zu diesem Thema im internet. Wie und wo geb ich bekannt, wenns geklappt hat.

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