Zulassung HJ 60 als Oldtimer und AU

1980 - 1989
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Michael Reichelt
Beiträge: 3
Registriert: Di 3. Apr 2018, 20:20

Zulassung HJ 60 als Oldtimer und AU

Beitrag von Michael Reichelt »

Hallo Busch Taxi Forum,

auch ich bin neu hier und möchte mich gleich entschuldigen, falls ich eine Frage stellen sollte, die es bereits an einer anderen Stelle so gibt oder die bereits abgehandelt wurde.
Ich habe meine TLC HJ 61 Bj.: 1987 in Südafrika gekauft (Japan Import, high roof, RHD), aufgebaut und für umfangreiche Reisen im südlichen Afrika genutzt. Ich habe Ihn Ende letzten Jahres nach DEU verschifft und möchte ihn jetzt hier gerne auf die Strasse bringen. Ich habe bei der DEKRA eine Oldtimerzulassung angemeldet und dies schien auch problemlos möglich. Ich wurde aber informiert, dass ich mir unter der homepage "importcertificate24.com" die Unterlagen für die AU bestllen muss. Diese Übersicht enthält wohl auch solche Fahrzeugdaten, die für die eigentliche Zulassung notwendig sind. Zu meiner Verwunderung, hat man mir aber nach meiner Anfrage im Portal (basierend auf den Fahrzeugdaten- VIN, Engine Number) mitgeteilt, dass es keine Infos zum Fahrzeug im Archiv gibt und ich somit eine Sonderabnahme anstreben müsse. Kostenpunkt für AU ca. 1.200EUR.
Gibt es hier im Forum ggf. jemanden der diese Daten zur Hand hat oder Auskunft geben kann, wie ich an diese Daten herankomme? Gibt es hier eine solche Datensammlung aus bereits vorhandenen Zulassungen? Es scheinen ja doch einige 60'er in DE herumzufahren :think: !

Vielen Dank im Voraus!
Grüsse Michael

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HJ61-Freak
Beiträge: 5196
Registriert: Di 6. Nov 2007, 21:58
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Re: Zulassung HJ 60 als Oldtimer und AU

Beitrag von HJ61-Freak »

Es gab sowohl beim HJ61 als auch beim HJ60 schon bei den Neuwagen eine hohe Zahl an Grauimporten innerhalb der EU. Diese Fahrzeuge wurden zumeist im Rahmen des § 21 StVZO, also im Rahmen einer einzeln zugeteilten Betriebserlaubnis zugelassen, genauso wie Du es jetzt mit Deinem HJ60 auch vor hast. Bei dieser Art der Zulassung war auch damals schon das Thema "Emissionsklasse" akut, die ja auch die Vorgaben für die AU stellt.

In den Fahrzeugpapieren dieser einzeln zugelassenen Fahrzeuge findet sich jedoch nicht selten die Formulierung "Emissionsklasse: unbekannt". Will sagen: Der HJ60 müsste lediglich die Mindestvorgaben seines Baujahres bezüglich der Abgastrübung einhalten, die Leerlaufdrehzahl (ca. 650 U/min) und die Maximal- bzw. Abregeldrehzahl (ca. 3.800 bis 4.000 U/min) ergeben sich aus den regulären technischen Daten. Fahr doch einfach mal in eine AU-Werkstatt und lass bei Deiner Kiste die AU machen. Der Ausdruck gibt die Rahmendaten vor. Ich würde Dir ja gerne einen AU-Ausdruck hier veröffentlichen, jedoch habe ich keinen für den HJ60.

Gruß

Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe

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Michael Reichelt
Beiträge: 3
Registriert: Di 3. Apr 2018, 20:20

Re: Zulassung HJ 60 als Oldtimer und AU

Beitrag von Michael Reichelt »

Hallo Florian!,
Danke für die schnelle Antwort! Ich bin nicht sicher, ob ich dich korrekt verstehe. Du meinst also, dass eine einfache AU, mit dem Feststellen von Leelauf- und Maximaldrehzahl übers Prüfgerät, die Rahmendaten somit festlegt? Woher kommen dann aber Mindestwerte für die Abgastrübung? Sind die über BJ hinweg festgelegt? Hast du Erfahrung mit einer Abnahme im Rahmen des § 21 gemacht?
Grüsse
Michael

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HJ61-Freak
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Re: Zulassung HJ 60 als Oldtimer und AU

Beitrag von HJ61-Freak »

Michael Reichelt hat geschrieben:Du meinst also, dass eine einfache AU, mit dem Feststellen von Leelauf- und Maximaldrehzahl übers Prüfgerät, die Rahmendaten somit festlegt? Woher kommen dann aber Mindestwerte für die Abgastrübung? Sind die über BJ hinweg festgelegt?

Wenn Du eine AU machen lässt, muss das Prüfgerät mit irgendwelchen Daten (z.B. Hersteller- u. Typschlüsselnummern, FIN, Baujahr o.ä.) gefüttert werden. Es ist ja nicht so, dass der HJ61 in D. nicht unbekannt wäre. In den AU-Prüfgeräten sind zu diesem Fahrzeug die erforderlichen technischen Daten zum Abstecken der Prüfbedingungen hinterlegt, denn Du musst diese Daten ja nicht "mitbringen" bzw. diese ergeben sich auch nicht aus der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Michael Reichelt hat geschrieben:Hast du Erfahrung mit einer Abnahme im Rahmen des § 21 gemacht?

Nicht bezogen auf den J6. Diesbezüglich kann ich Dir nur sagen, dass ich mehrere Fahrzeuge (=HJ60 und HJ61) gesehen habe, bei denen die Erstzulassung in D. in den 80ern über § 21 StVZO erfolgt ist und deren Angabe zur Emissionsklasse mit "unbekannt" in den Zulassungspapieren vermerkt war.

Ich sehe gerade, es geht entgegen der Überschrift dieses Beitrags nicht um einen HJ60, sondern um einen HJ61. Zum HJ61 kann ich Dir ein paar Rahmendaten zur AU liefern. Ich schreibe Dir mal hier über das Forum eine PM.

Gruß

Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe

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