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    -- Allgemeine technische Diskussionen / General Tech Discussion

        -- Zulassung Schweiz

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nicolai
Verfasst am: Sa, 27. Okt 2007, 16:27
Anmeldungsdatum: 26.01.2002 Beiträge: 194 Wohnort: Ndjamena
Guten Tag,

Eine Frage an alle Schweizer und andere, die schon mal ein gebrauchtes KFZ aus Deutschland in der Schweiz zugelassen haben. Mein Arbeitgeber hat mir fuer 2008 eine Stelle in der Schweiz angeboten, und meine Freundin und ich ueberlegen zur Zeit, ob ich sie annehmen sollte. Dabei spielen natuerlich eine ganze Menge Aspekte eine Rolle, die direkt mit dem Job zutun haben, aber ein paar Fragen, die das Leben in der Schweiz betreffen, wollen auch beruecksichtigt werden.

Wir wuerden gern zumindest eines unserer in Deutschland zugelassenen Autos mitnehmen und fragen uns, ob diese in der Schweiz zugelassen werden koennen. Es handelt sich um einen J4, EZ in der EU 1975, in D. 2005, mit 2H-Motor und Wohnkabine, und einen langen Patrol 160, EZ in D. 1987, mit SD33-Motor (3,3 l Saugdiesel). Beides also aeltere Diesel, wobei der Toyota bis 2005 ein FJ-Benziner war.

Kann man eines dieser Autos in der Schweiz zulassen? Geht es den Behoerden bei der Zulassung z.B. um die Abgasvorschriften, die zum Zeitpunkt der deutschen (EU-) Erstzulassung galten, oder wird die Zulassung nach den heute (2008) fuer neue KFZ geltenden Werten beurteilt? Gibt es fuer besonders alte Fahrzeuge (die nicht original sind) oder fuer Wohnmobile andere Richtlinien?

Ich nehme an, Zulassungsbestimmungen sind foederal. Falls nicht, die Kantone, die in Frage kommen, sind GE und VD.

Waere dankbar fuer eine Antwort von Euch, die sich damit auskennen.

Gruss aus Tschad (noch),

Nicolai
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Tomas2
Verfasst am: Sa, 27. Okt 2007, 18:52
Anmeldungsdatum: 25.11.2003 Beiträge: 370 Wohnort: Zentralschweiz
Hallo Nicolai,

habe die Aktion mit 3 Fahrzeugen, u.a. FJ40 '82 und HJ61 '88 durchgezogen.

Wenn das Fahrzeug im Originalzustand ist und in dieser Form auch schon früher in der Schweiz erhältlich war, ist es machbar. Es gelten die Abgaswerte der Erstzulassung, natürlich muss das Fahrzeug den Abgastest bestehen. Umbauten (Felgen, Reifengrösse, Bullbar , Fahrwerk, etc.) können Probleme machen, ich musste etliche Teile trotz deutscher Eintragung zurückrüsten. Angeblich gibt es bei Umzugsgut einen Handlungsspielraum, davon habe ich aber nichts mitbekommen.

Richtlinien für besonders alte Fahrzeuge gibt es nicht, man kann einen Veteraneneintrag bekommen, dann muss das Fahrzeug allerdings absolut original sein und imho mindestens 30 Jahre alt.

Am einfachsten fährst Du mit Deinem Fahrzeug, wenn es soweit ist, mal beim Verkehrsamt vor und lässt Dich direkt von einem Prüfer beraten.

Einen Patrol 160 habe ich hier schon seit Ewigkeiten nicht mehr auf der Strasse gesehen. Es werden einige Gebrauchte angeboten, allerdings nur Benziner. Es wäre möglich, dass es den 3,3 nie in CH gegeben hat, das ist allerdings nur meine persönliche Vermutung.

Ich schicke Dir noch eine Adresse per PM.

Gruss
Tomas

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Fongs
Verfasst am: So, 28. Okt 2007, 00:03
Anmeldungsdatum: 02.08.2001 Beiträge: 7065 Wohnort: zentral-CH
servus Nicolai

hatte das mal eingescannt und auch schon in einem anderen Thread gepostet

Schau mal hier rein
Arrow Artikel der Automobil Revue zum Import
vielleicht hilft es dir etwas weiter aber du wirst ja vielleicht unter die Umzugsgutklausel fallen
sollte es mit dem öffnen des Dokumentes nicht klappen dann sag bescheid ich schicks dir sonst per Mail

und gut das Du dich da vorher informierst...im Hilux Unterforum sehen wir gerade wie es laufen kann wenn man fast blind vertraut auf irgendwelche Aussagen und es dann nicht funktioniert mit der Zulassung, aber der Wagen schon in CH ist.



Viel mehr kann ich dir auch nicht sagen, da ichs selber noch nicht gemacht habe, aber ich denke da hast du ja in Tomas2 einen recht guten Ansprechpartner

_________________
Gruss Fongs


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George
Verfasst am: So, 28. Okt 2007, 08:24
Anmeldungsdatum: 10.06.2001 Beiträge: 783 Wohnort: Bern, CH
@Nicolai
Patrol 160 gibts auch in der Schweiz mit 3,3l Motor,allerdings habe ich nur solche mit Türbo gesehen, Sauger noch nie.
Sonst scheint dein spez. Wagenpark der Albtraum zu sein zum Immatrikulieren in der Schweiz. Aber dank der Umzugsregelung ist mehr möglich als sonst.
Aber wie schon Fongs schreibt- du gehst den richtigen Weg: Zuerst informieren, dann handeln.
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nicolai
Verfasst am: So, 28. Okt 2007, 19:58
Anmeldungsdatum: 26.01.2002 Beiträge: 194 Wohnort: Ndjamena
Lieber Tomas, Fongs und George,

vielen Dank fuer die Hinweise! Das hilft schon mal sehr viel weiter. Ich werde mich mal mit Euren Hinweisen weiter vorarbeiten. Fongs, vielen Dank fuer die Links. Waehrend der Patrol bis auf Kleinigkeiten, die zurueckgeruestet werden koennen (WoMo-Einrichtung) original ist, ist am Toyota praktisch nur noch der Rahmen original. Aber alles eingetragen.

Wahrscheinlich ist es am besten, wenn wir im Urlaub vor dem Umzug schon mal in der Schweiz vorbeischauen...

Wie werden solche Autos eigentlich besteuert? In Deutschland kann man das ja praktisch nur noch als Wohnmobil bezahlen. Welche Regelung gilt da in der Schweiz ?

Danke nochmals,

Gruesse

Nicolai
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George
Verfasst am: So, 28. Okt 2007, 20:23
Anmeldungsdatum: 10.06.2001 Beiträge: 783 Wohnort: Bern, CH
lieber Nicolai
Wie alles in der Schweiz sind natürlich auch die Motorfahrzeugsteuern förderalistisch (Nach Kanton) geregelt.
Du hast als eventuelle Wohnkantone Waadt und Genf angegeben.
Die Kantone Waadt (Vaud), Neuenburg (Neuchatel) und Freiburg (Fribourg) haben eine Hubraumsteuer. Die Kantone Genf (Geneve), Wallis (Valais) besteuern nach Leistung. Der Kanton Genf führt vielleicht in der nächsten Zeit eine Steuer nach CO2 Ausstoss ein. Von den französischsprechenden Kantonen ist zweifellos Wallis am günstigsten.
Unterschiedliche Steuern nach Zulassungsart LKW,WoMO, PKW kennen die Schweizer nicht.

http://www.estv.admin.ch/d/dokumentation/zahlen_fakten/dok/steuerbelastung/2002/kh/3.pdf

Edit, Noch etwas Wichtiges:
Du kannst 2 Fahrzeuge mit einem Wechselschild anmelden, natürlich darf man nur mit einem gleichzeitig rumfahren. Steuern und Versicherung bezahlst du dann nur für das teurere fahrzeug + eine kleine Gebühr. Wenigstens etwas Positives gibts auch bei uns.
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George
Verfasst am: So, 28. Okt 2007, 23:22
Anmeldungsdatum: 10.06.2001 Beiträge: 783 Wohnort: Bern, CH
Tomas2 hat Folgendes geschrieben:

Wenn das Fahrzeug im Originalzustand ist und in dieser Form auch schon früher in der Schweiz erhältlich war, ist es machbar.

Es scheint auch mit Fahrzeugen zu funktionieren, die in der Schweiz nie verkauft wurden. Beispielsweise im Kanton Bern weiss ich einen HDJ80 Automatik mit 1 HD-T Motor. In der Schweiz gab es dieses Modell mit diesem Motor nie.Erst ab 1996 gab es den HDJ81 mit 1HD-FT Motor. Der HDJ wurde von einem Deutschen mit der Umzugsgut-Regelung angemeldet.
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nicolai
Verfasst am: Mo, 29. Okt 2007, 22:24
Anmeldungsdatum: 26.01.2002 Beiträge: 194 Wohnort: Ndjamena
Vielen Dank nochmal an euch alle fuer die Hinweise. Jetzt werde ich euren Links nachgehen. Ein paar hoffnungsvolle Hinweise sind ja dabei. Bei weiteren Fragen melde ich mich nochmal.

Alles Gute

Nicolai
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Fongs
Verfasst am: Mo, 29. Okt 2007, 23:51
Anmeldungsdatum: 02.08.2001 Beiträge: 7065 Wohnort: zentral-CH
Hallo Nicolai


vielleicht sind auch diese Merkblätter intressant für Dich, obwohl
ich nicht genau weiss ob das für deine bevorzugte Kantone auch gilt

Arrow http://www.strassenverkehrsamt.lu.ch/pdf_vp-import-o-uebereinstimmungsbescheinigung.pdf

Arrow http://www.stva.sg.ch/home/strassenverkehr/downloads.Par.0012.File.tmp/Import%202005.pdf

viel Erfolg

_________________
Gruss Fongs


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