300, Technische Erklärungen und Probefahrten

2021 - heute
Peter_G
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Re: 300, Technische Erklärungen und Probefahrten

Beitrag von Peter_G »

Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

Wäre mal interessant, welche Norm der LC300 in RU erfüllt.
Neulich hieß es in einem Übersiedelungs Thread das nach RU
nur noch Autos mit Stufe 5 oder 6 eingeführt werden können….
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fsk18
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Re: 300, Technische Erklärungen und Probefahrten

Beitrag von fsk18 »

was auch immer gern gemacht wird:
Der Händler in der EU lässt das Auto min 6 Monate auf sich laufen. Dann gehts in die Schweiz. Fährst halt 6 Monate mit polnischen Tafeln rum.

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Christoph1984
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Re: 300, Technische Erklärungen und Probefahrten

Beitrag von Christoph1984 »

Schnupfmeister hat geschrieben:In Polen jedoch sei die Zulassung null Problem. Ich weiss jetzt nicht, ob das für die Zulassung in D oder A hilft. In Polen mal eben in Verkehr bringen und dann ohne Hindernisse in D oder A zulassen, weil von EU nach EU? Alles Mutmassungen.


Das ist ein schwieriges Thema... für Einzelgenehmigungen gilt es auf jeden Fall nicht, da greifen die nationalen Gesetze. Vor-Brexit beispiel sind die vielen Kitkars die es dort gibt, die man bei uns aber nicht zugelassen bekommt.

Für Typgenehmigungen gilt es sehr wohl, dass eine Typgenehmigung aus einem EU Land auch in einem anderen EU Land gelten MUSS.
Link vom VDA: Wird ein Genehmigungsverfahren in einem EU-Mitgliedstaat erfolgreich abgeschlossen, kann der Hersteller sein Produkt in der gesamten EU vertreiben und in allen europäischen Ländern ohne weitere Prüfung zulassen.
https://www.vda.de/de/themen/automobilindustrie/standards-und-normung/eu-typgenehmigung

Das ist natürlich großteils praktisch weil es viel vereinfacht und nicht jedes Land seine eigenen Prüfungen machen muss.
Ist natürlich in dem Fall schlecht, weil Toyota nicht sagen könnte: Ok, für die westlichen Länder haben wir probleme, aber verkaufen wir es trotzdem im Osten wo es "egal" ist und ein Markt da wäre. Es fällt automatisch der gesamte Europäische Markt (für den offiziellen Import) weg.

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Schnupfmeister
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Re: 300, Technische Erklärungen und Probefahrten

Beitrag von Schnupfmeister »

fsk18 hat geschrieben:was auch immer gern gemacht wird:
Der Händler in der EU lässt das Auto min 6 Monate auf sich laufen. Dann gehts in die Schweiz. Fährst halt 6 Monate mit polnischen Tafeln rum.


Das geht doppelt nicht. Ich darf in der Schweiz nicht mit polnischen Schildern fahren, wenn ich Wohnsitz in der Schweiz habe. Und glaube mir, die Nachbarn und Neider schauen da sehr genau. Ein Telefon und die Polizei ist da.

Nach den 6 Mt. geht das Problem erst richtig los, ich kann das Auto in der Schweiz nicht einlösen ausser Abgas und Lärm sind OK. Abgase sind es per Definition nicht, Norm nicht erfüllt, Auto wertlos. Lärm wird gemessen, wenn ich Pech habe, ist er zu laut, Auto wertlos. Die Kosten für so eine Einzelprüfung wären horrend. "Wären" weil eh sinnlos, Abgasnorm kann nicht erfüllt werden.

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Schnupfmeister
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Re: 300, Technische Erklärungen und Probefahrten

Beitrag von Schnupfmeister »

syphest hat geschrieben:Einfachere Variante: Hauptwohnsitz im Ausland, Fahrzeug dort 6 Monate auf sich zulassen und dann als Umzugsgut problemlos einführen :roll:

Ich frage mal an, ob dem so ist, ich bezweifle es.

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se7en6
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Re: 300, Technische Erklärungen und Probefahrten

Beitrag von se7en6 »

Hallo Schnupfili, es ist doch ganz einfach:

Es gibt in den meisten Ländern der Welt eine Regel für Privatleute – grob so: Wer aus dem Ausland zurückzieht (Hauptwohnsitz) und dort ein Fahrzeug länger als 6 Monate auf sich zugelassen hatte, darf dieses eine Fahrzeug als Umzugsgut importieren ohne es versteuern zu müssen.

Die Frage ist hier nur: Gibt es diese Regelung in der Schweiz auch oder nicht oder in einer anderen Form?
Frag doch einfach mal beim Auswärtigen Amt oder bei der Botschaft/Konsulat nach, ob du dein KFZ, welches keine EU- oder CH-Zulassung hat, aus dem Ausland als Umzugsgut mitbringen und dann zulassen darfst - und welche Einschränkungen dann gelten würden. Es gibt auch Anwälte, die können das für dich herausfinden. Ich denke es wäre eh besser du gehst mal zu einem Anwalt, weil das Forum hier weiss auch nicht alles, was du wissen willst.
Bei der ganzen Thematik ist fraglich, ob du persönlich wegen diesem Auto extra ins Ausland ziehst für mehr als ein halbes Jahr, um dann wieder zurückzuziehen?! Wobei, bei soviel Traratz und Bimbam, den du hier veranstaltest, würde ich dir das doch gänzlich zutrauen.

Grüezi
:bb: :bb:

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Schnupfmeister
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Re: 300, Technische Erklärungen und Probefahrten

Beitrag von Schnupfmeister »

se7en6 hat geschrieben:Hallo Schnupfili, es ist doch ganz einfach:

Es gibt in den meisten Ländern der Welt eine Regel für Privatleute – grob so: Wer aus dem Ausland zurückzieht (Hauptwohnsitz) und dort ein Fahrzeug länger als 6 Monate auf sich zugelassen hatte, darf dieses eine Fahrzeug als Umzugsgut importieren ohne es versteuern zu müssen.[/i]


Import, Steuer...... alles kein Thema. Was nützt mir ein importiertes Fahrzeug, wenn ich es nicht einlösen kann?

Die Anfrage ans Strassenverkehrsamt ist raus, bin gespannt. Ich befürchte aber, ich kenne die Antwort....

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fsk18
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Re: 300, Technische Erklärungen und Probefahrten

Beitrag von fsk18 »

Schnupfmeister hat geschrieben:
se7en6 hat geschrieben:Hallo Schnupfili, es ist doch ganz einfach:

Es gibt in den meisten Ländern der Welt eine Regel für Privatleute – grob so: Wer aus dem Ausland zurückzieht (Hauptwohnsitz) und dort ein Fahrzeug länger als 6 Monate auf sich zugelassen hatte, darf dieses eine Fahrzeug als Umzugsgut importieren ohne es versteuern zu müssen.[/i]


Import, Steuer...... alles kein Thema. Was nützt mir ein importiertes Fahrzeug, wenn ich es nicht einlösen kann?

Die Anfrage ans Strassenverkehrsamt ist raus, bin gespannt. Ich befürchte aber, ich kenne die Antwort....


schon etwas rausgekommen ??

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se7en6
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Re: 300, Technische Erklärungen und Probefahrten

Beitrag von se7en6 »

Und was sagt dein Anwalt dazu? Ein echter schweizer Verkehrsrechtler wird das doch rausfinden können!
:bb: :bb:

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Schnupfmeister
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Re: 300, Technische Erklärungen und Probefahrten

Beitrag von Schnupfmeister »

fsk18 hat geschrieben:
Schnupfmeister hat geschrieben:
se7en6 hat geschrieben:Hallo Schnupfili, es ist doch ganz einfach:

Es gibt in den meisten Ländern der Welt eine Regel für Privatleute – grob so: Wer aus dem Ausland zurückzieht (Hauptwohnsitz) und dort ein Fahrzeug länger als 6 Monate auf sich zugelassen hatte, darf dieses eine Fahrzeug als Umzugsgut importieren ohne es versteuern zu müssen.[/i]


Import, Steuer...... alles kein Thema. Was nützt mir ein importiertes Fahrzeug, wenn ich es nicht einlösen kann?

Die Anfrage ans Strassenverkehrsamt ist raus, bin gespannt. Ich befürchte aber, ich kenne die Antwort....


schon etwas rausgekommen ??


Nein, noch keine Antwort erhalten.

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Schnupfmeister
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Re: 300, Technische Erklärungen und Probefahrten

Beitrag von Schnupfmeister »

Erste Antwort:
1) Die Frage, ob Umzugsgut oder nicht ist eine steuertechnische, muss ich noch weiter abklären.
2) Ein Auto aus Umzugsgut muss zuerst beim Strassenverkehrsamt vorgeführt werden, bevor es eingelöst werden kann. Der Umfang dieser Vorführung ist mir noch unklar. Wenn Lärm und Abgas dazu gehört, kann ich es wieder vergessen.
Ich bin an den offenen Fragen dran.

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Peter_G
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Re: 300, Technische Erklärungen und Probefahrten

Beitrag von Peter_G »

Danke für den Zwischenstand.
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Funcruiser
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Re: 300, Technische Erklärungen und Probefahrten

Beitrag von Funcruiser »

Hallo nochmal,
ich habe nochmals im Schwarzwald nachgefragt,
der Benziner ist in D zulassungsfähig, CH ist in Arbeit, Diesel geht überhaupt nicht.

Nicht verwandt oder verschwägert
LG Funcruiser
BJ 40 zum entschleunigen
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http://www.bbg-automotive.de

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netzmeister
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Re: 300, Technische Erklärungen und Probefahrten

Beitrag von netzmeister »

In Bayern, Franken, Norddeutschland stehen ja auch schon zugelassene 300er...
Nächstes Buschtaxi-Treffen: 6.-8. September 2024
LEGENDE LAND CRUISER - Das Buch...erhältlich bei mir! ;-)
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Sauerländer-Lux
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Re: 300, Technische Erklärungen und Probefahrten

Beitrag von Sauerländer-Lux »

Schnupfmeister hat geschrieben:Erste Antwort:
1) Die Frage, ob Umzugsgut oder nicht ist eine steuertechnische, muss ich noch weiter abklären.
2) Ein Auto aus Umzugsgut muss zuerst beim Strassenverkehrsamt vorgeführt werden, bevor es eingelöst werden kann. Der Umfang dieser Vorführung ist mir noch unklar. Wenn Lärm und Abgas dazu gehört, kann ich es wieder vergessen.
Ich bin an den offenen Fragen dran.


Dir ist schon bewusst, dass ein 300er hier in der EU nicht einen Tag Werksgarantie hat?
Hinzu kommt, dass mit keinerlei technischer Unterstützung seitens Toyota Europa zu rechnen ist. Die Motoren sind
komplett neu und haben eine recht komplexe Abgasnachbehandlung. Bei Ausfall eines Systems oder selbst bei dem kleinste Update wird es schon schwierig.

Im Ersatzteilkatalog gibt es den 300er nicht. Bei einem Unfall kann es dann bis zur Fertigstellung(Teilebeschaffung) recht lange dauern. Wenn es das dritt oder viert Auto ist, kann es ja egal sein.

Toyota Relax fällt auch aus.

Das mal nur so am Rande.

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se7en6
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Re: 300, Technische Erklärungen und Probefahrten

Beitrag von se7en6 »

Im Ersatzteilkatalog ist er schon, das meiste ist aber in der Tat (noch) nicht lieferbar.
Wenn es der GRJ300 werden würde, dann ist motortechnisch alles relativ einfach und traditionell. Damit auch das meiste lieferbar.
Beim VJA300 und FJA300 ist es natürlich dann anders … kaputt gehen sollte er die nächsten zwei Jahre erstmal nicht …
:bb: :bb:

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