ARAL Guthabenkarte

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thores
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ARAL Guthabenkarte

Beitrag von thores »

Ich hatte bei einer ARAL-Tankstelle mal so eine Guthabenkarte für den „Notfall“ gekauft - Gott sei Dank nur im Wert von 10€. Das sollte so eine Art Reservekanister sein, wenn ich mal mein Portemonnaie vergessen haben sollte und die Tankanzeige den roten Bereich belegt.
Gestern war es nun soweit und ich dachte, lös‘ doch mal diese Karte ein!
Mir wurde nun vom Kassierer mitgeteilt, dass das Guthaben verfallen wäre; dies geschehe regelmäßig nach 36 Monaten, vom Kauf an gerechnet.
In der Tat stand dies auch auf der Karte (in einer Größe von vielleicht 4 oder 5 Pixel!).

Ein prima Marge hat das für ARAL abgeworfen!!! :(
... und ich war leider der Blöde!
Passiert mir soooo nicht mehr!!! :roll:
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Zuletzt geändert von thores am So 15. Jul 2018, 21:33, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße aus der Wetterau
Thomas

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Peter_G
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Re: ARAL Guthabenkarte

Beitrag von Peter_G »

Ja, Thomas was glaubst Du denn. Konsumieren sollst Du,
nur als Konsument bist Du interessant.
ProAce City L1 1.5 D 75 Ps

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Baazi
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Re: ARAL Guthabenkarte

Beitrag von Baazi »

Tja,
ich bin auch darauf reingefallen. Bei mir waren es 50 Euro :cries:

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timo cr
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Re: ARAL Guthabenkarte

Beitrag von timo cr »

Ich könnts ja noch verstehen,so in der Art "Ab der ersten Nutzung,so und soviel Monate gültig"

So war oder ist es bei Telefonkarten,einmal angefangen haben die ein "Verfallsdatum"

Gruss

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sscdiscovery
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Re: ARAL Guthabenkarte

Beitrag von sscdiscovery »

war das nicht bei vielen um nicht zu sagen, allen , Prepaid-, also Guthabenkarten so?
Egal ob Aral, Telefon oder Baumarkt.

Schade trotzdem, Geld ist Geld. Ob 10 oder 50 ist egal. Das wird Euch wohl nimmer passieren und alle die es nicht wußten sind vorgewarnt.

Gruss
Steffen
Es wäre schön wenn man wüsste, dass man nimmer müssen muß, sondern wollen darf.
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sscdiscovery
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Re: ARAL Guthabenkarte

Beitrag von sscdiscovery »

@timo

regelmäßig nach 36 Monaten, vom Kauf an gerechnet.
------------
mit dem Kauf beginnt ja die Nutzung. Hat thores ja geschrieben. Bei uns ist es 4 Jahre ab Kauf. Zumindestens bei unser Konzernmutter in D. Wir sehen da vieles etwas laxer.

Gruss
Steffen

........Gutscheinkarte grundsätzlich eine Gültigkeit von 4 Jahren – beginnend mit dem Datum, an dem die Gutscheinkarte bestellt bzw. gekauft wird.
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TimHilux
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Re: ARAL Guthabenkarte

Beitrag von TimHilux »

Solche Guthabenkarten haben mich noch nie interessiert weil wenn man das dann mal braucht gibts keine geeignete Tanke in der näheren Umgebung.
Aber Danke für den Hinweis - ist ja auch interessant wenn man mal einen Tankgutschein verschenken will. ZB so als Dankeschön fürs Anhänger ausleihen oder so....

Als Backuplösung wenn Du Deinen Geldbeutel vergessen hast ist es besser irgendwo nen Zwanni im Auto zu verstecken. Dann bist Du auch Markenunabhängig und kannst bei Aral, OMV, schell und Sagasser gleichermaßen tanken :wink:

Tim
Hilux 2012, 2.5l Schalter, Ortec Minicamp, BP51, 31x10.5, OME, Rasta-Rockslider und Tankschutz, Asfir UFS Motor, ARB Towbar, BearLock, Solarpad und ein paar andere elektrische Spielereien, ARB Sperre vorne, ES Snorkel.

"Nur weil etwas Fakt ist, muss es noch lange nicht stimmen!" (Nadine)

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imdek
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Re: ARAL Guthabenkarte

Beitrag von imdek »

Ich habe mir im Auto einfach ein 10Eur-Schein dafür versteckt :)
Die Gutscheine sind so'ne Sache.

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Feldi
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Re: ARAL Guthabenkarte

Beitrag von Feldi »

thores hat geschrieben:Mir wurde nun vom Kassierer mitgeteilt, dass das Guthaben verfallen wäre; dies geschehe regelmäßig nach 36 Monaten, vom Kauf an gerechnet.

Das ist doch das Geschäftsmodell.
Warum sollte Aral auch sonst so eine Guthabenkarte auf dem Markt bringen?
Feldi (ganz im Süden)

"I woid beim IQ dreistellig sei, ned beim G'wicht" (Klaus Eckel)

"Die Wirklichkeit ist ein fortlaufender Prozess, der nicht mehr zu stoppen ist." (Harald Lesch)

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superXcruiser
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Re: ARAL Guthabenkarte

Beitrag von superXcruiser »

Hi

Mir hat mal ein Jurist erklärt, dass die Karte verfallen kann aber nicht der Geldwert bzw. das Geld das den Wert darstellt. Der Gutschein ist eine Art Währungsersatz und der Euro ist ja noch gültig. Bei Prepaid kaufst du übrigens kein Gutschein sondern ein Guthaben das du nutzen kannst bis es ausgeschöüft ist oder die Zeit abgelaufen, also hast du bereits für Leistungen bezahlt die du abgreifen kannst und damit kein Währungsersatz.
Ich habe mal bei Media Markt so lang Ärher gemacht bis ein neuer Gutschein ausgefüllt wurde.

Gut, für 10Euro macht man da vielleicht keinen Tanz und nimmt gerade von einer solchen Firma Abstand mit solchen Geschäftsgebahren.

bis denn
Fahrt los, sonst kommt ihr nicht an.

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Theo
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Re: ARAL Guthabenkarte

Beitrag von Theo »

Hallo,

Supercruiser hat Recht, ich war im Einzelhandel und ausgestellte Gutscheine auch wenn darauf ein Verfalldatum eingetragen war verfallen in keinem Fall, das ist juristisch geklärt.

Thomas Du solltest Dich auch bei "nur" 10,--€ wehren und Klaus natürlich auch. Ich kann mir nicht vorstellen daß ARAL bei Androhung juristischer Schritte nicht einlenkt. Vielleicht ist das ja ein Fall für den Verbraucherschutzverein.

Viel Erfolg
Theo
www.4buy4.de

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mamamia
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Registriert: Mo 6. Okt 2014, 11:15

Re: ARAL Guthabenkarte

Beitrag von mamamia »

Leute Leute
Rechtsanwalt , Verbraucherschutz ?? ihr wiest doch erst mal die Ruhe bewahren und dann das Kleingedruckte lesen.
( Auch wenn es wirklich klein auf der Rückseite Steht ) Die kostenlose Hotline anrufen und die Karte wird wieder
freigeschaltet. Alles wird gut.

Gruß Peter Meier

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thores
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Re: ARAL Guthabenkarte

Beitrag von thores »

Aktueller Stand:

Aufgemuntert durch Eure Beiträge habe ich inzwischen bei der ARAL-Supercard-Hotline angerufen.
Nach Überprüfung der Seriennummer wurde mir mitgeteilt, dass die Karte von 2010 wäre und man bis 2015 "noch etwas hätte machen können". Jetzt wäre das Guthaben aber endgültig verfallen.

Ich wies dann auf die rechtliche Situation bei Prepaidguthaben im Mobilfunk hin, aber das wären lt. Ansicht des Aral-Mitarbeiters andere juristische Voraussetzungen.

Das Wichtigste auf einen Blick:
Laut §195 BGB verjähren Gutscheine nach drei Jahren.
Händler dürfen die Frist verkürzen, wenn dies gerechtfertigt ist.
Eine Gültigkeit von unter einem Jahr ist nur in den seltensten Fällen zulässig.

Gut zu wissen: Ist der Gutschein abgelaufen, die dreijährige Verjährungsfrist aber noch nicht, haben Sie Anspruch auf Auszahlung des Geldwerts – allerdings abzüglich des entgangenen Gewinns. Dieser beträgt meist etwa 15 bis 20 Prozent des Gutscheinwerts. Immerhin hätte sich der Verkäufer sonst ungerechtfertigt bereichert, da er ja schon in der Vergangenheit Geld für den Gutschein erhalten hat. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in § 812 BGB.


Quelle: https://www.deutsche-anwaltshotline.de/ ... ueltigkeit
Zuletzt geändert von thores am Fr 24. Aug 2018, 10:58, insgesamt 2-mal geändert.
Grüße aus der Wetterau
Thomas

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Feldi
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Re: ARAL Guthabenkarte

Beitrag von Feldi »

:rofl:
1:0 für ARAL. Gutes Geschäftsmodell.
Ähnlich bei der Bahn. Da hat man letztes Jahr auch haufenweise billige Bahncard-25 unter die Leute gebracht in der Hoffnung/Erwartung, daß die meisten vergessen, diese rechtzeitig wieder zu kündigen.
Das funktioniert auch - wetten?
Feldi (ganz im Süden)

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Romie
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Re: ARAL Guthabenkarte

Beitrag von Romie »

Also alle 3 Jahre von dem alten 10 Euro-Gutschein einen neuen 10 Euro-Gutschein kaufen. Somit wäre das Geschäftsmodell ausgetrickst :rofl:

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