Climair GRJ78

Light Duty (Bundera/Prado): 1984 - 1996
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Mountaineer
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Re: Climair GRJ78

Beitrag von Mountaineer »

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Ich hätte auch noch ne Frage zu den Dingern.

Würdet ihr bei elektrischen Fensterhebern davon abraten, weil der Motor es nicht schafft, den Widerstand zu überwinden?

Und wie siehts denn eigentlich mit ABE für den GRJ78 aus? Steht in den mitgelieferten Dokumenten der GRJ drin oder nur der HZJ78 z.B.?

Vielen Dank im Voraus und ein schönes We 8)

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LC7
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Re: Climair GRJ78

Beitrag von LC7 »

Wieso 'TÜV' + 'ABE' :confused: :hmmm:

Meine am J12 wurden vom Händler vor Auslieferung eingebaut, nix TÜV oder ABE.

Baut die passenden Dinger ein und gut ist...
Grüße Karin & Uwe

トヨタ ランドクルーザー KDJ 125
Bj. 2009 | 3 Liter D4D | 173 PS | Automatik | Dolomitgrau | Kühlergrill schwarz | Westfalia Anhängebock-/Kugelkupplung + Rockinger Variobloc | Sommer 7,5x17 + 265/65R17 BFGoodrich AT KO2 | Winter 8x17 AEZ Namib 4x4 + 265/65R17 Bridgestone Blizzak LM005

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Mountaineer
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Re: Climair GRJ78

Beitrag von Mountaineer »

Ja klar, kann man so machen.
Rechtlich gesehen erlischt ohne ABE oder Eintragung die Betriebserlaubnis.
Bedeutet aber halt im Ernstfall, dass es Probleme geben kann.
Z.B. wenn dich mal die Polizei kontrolliert. Das kann recht ungenehm werden.

Am Ende muss es jeder selbst wissen, ich hab ja nur gefragt, vielleicht gibts ja ne ABE für den GRJ78? :ka:

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landcruiser
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Re: Climair GRJ78

Beitrag von landcruiser »

Mountaineer hat geschrieben:Rechtlich gesehen erlischt ohne ABE oder Eintragung die Betriebserlaubnis.


Nein, tut sie nicht.

Rechtsgrundlage ist § 19 Absatz 2 StVZO und darunter fällt die Climair nicht.

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Mountaineer
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Re: Climair GRJ78

Beitrag von Mountaineer »


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landcruiser
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Re: Climair GRJ78

Beitrag von landcruiser »

Mountaineer hat geschrieben:@landcruiser

https://shop.climair.de/abe


Und wo steht dort, dass die BE erlischt?
Ich finde es nirgends.
Und es wäre auch Quatsch, weil es nicht so ist.

Das irgendwelche Teile irgendwelche ABE oder wie auch immer haben müssen, ist eine andere Sache und hat mit den Erlöschen der BE nichts zu tun.

Kann man einfach in der zitierten Rechstgrundlage nachlesen.

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Mountaineer
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Re: Climair GRJ78

Beitrag von Mountaineer »

Mir ist das ja egal, was du machst. Mit Sicherheit springt auch nicht hinter jeder Ecke einer hervor, der es auf die Dinger abgesehen hat.
Ich würde sie im Zweifel wahrscheinlich auch ohne ABE montieren. Aber schöner wäre es halt, wenn es eine für den GRJ78 geben würde.
Möchte hier auch nicht päpstlicher als der Papst daherkommen und grad bei unserem Hobby geht der Pragmatismus einfach auch mal vor.

Wir müssen uns deswegen auch nicht streiten…

Aber im Bezug auf die StVZO ist es halt so: Wenn du ein Bauteil verwendest, das eine Allgemeine Betriebserlaubnis benötigt, verwendest und es hat halt keine für dein Fahrzeug, dann bewegst du ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis, ergo erlischt sie. Stichworte wie Splitter und Brandschutz sind in dem Link bereits aufgeführt. Das lässt sich dann auch unter 19 StVZO subsumieren.

In der Praxis wird das dann so ablaufen, dass die Polizei dich fragt, ob du eine ABE hast und wenn nicht bekommst du halt ein Bußgeld weil das eine Owi ist.

Kannst es auch gerne hier nochmal nachlesen, ich denk mir sowas ja nicht aus

https://www.bussgeldkatalog.org/fahren- ... erlaubnis/

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landcruiser
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Re: Climair GRJ78

Beitrag von landcruiser »

Mountaineer hat geschrieben:Mir ist das ja egal, was du machst. Mit Sicherheit springt auch nicht hinter jeder Ecke einer hervor, der es auf die Dinger abgesehen hat.
Ich würde sie im Zweifel wahrscheinlich auch ohne ABE montieren. Aber schöner wäre es halt, wenn es eine für den GRJ78 geben würde.
Möchte hier auch nicht päpstlicher als der Papst daherkommen und grad bei unserem Hobby geht der Pragmatismus einfach auch mal vor.

Wir müssen uns deswegen auch nicht streiten…

Aber im Bezug auf die StVZO ist es halt so: Wenn du ein Bauteil verwendest, das eine Allgemeine Betriebserlaubnis benötigt, verwendest und es hat halt keine für dein Fahrzeug, dann bewegst du ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis, ergo erlischt sie. Stichworte wie Splitter und Brandschutz sind in dem Link bereits aufgeführt. Das lässt sich dann auch unter 19 StVZO subsumieren.

In der Praxis wird das dann so ablaufen, dass die Polizei dich fragt, ob du eine ABE hast und wenn nicht bekommst du halt ein Bußgeld weil das eine Owi ist.

Kannst es auch gerne hier nochmal nachlesen, ich denk mir sowas ja nicht aus

https://www.bussgeldkatalog.org/fahren- ... erlaubnis/


Nein, wir müssen uns nicht streiten.

Du kannst nur § 19 anscheinend nicht korrekt subsumieren, obwohl es einfach nur nach dem Wortlaut geht.

Deine Auffassung ist eine unzulässige Interpretation.

Es bleibt dabei: DIE BE erlischt in dem Fall nicht automatisch.

Ich muss da auch nicht auf irgendwelchen Internetseiten lesen oder jemand fragen.

Mein Wissen ist begrenzt, aber für diesen Fall reicht es.

Kannst ja mal überlegen warum das so sein mag. :D

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flomotion
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Re: Climair GRJ78

Beitrag von flomotion »

Hallo,

Der Haftpflichtschutz besteht weiterhin.
Auch wer Teile ohne ABE an seinem Fahrzeug verbaut, ist versichert. Hat der Umbau gar nichts mit dem Unfall zu tun, ist es komplett egal. Liegt ein direkter Zusammenhang vor, kann die Versicherung maximal 5000 Euro Regress fordern und muss dennoch den Geschädigten auszahlen.

Schöne Grüße
Florian

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HeinzD
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Re: Climair GRJ78

Beitrag von HeinzD »

Bei meinen ca. 8 Jahre alten "climair" ist nichts zu finden. Weder an den vorderen noch an den hinteren Abweisern.

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Onkelchen
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Re: Climair GRJ78

Beitrag von Onkelchen »

landcruiser hat geschrieben:
Mountaineer hat geschrieben:@landcruiser

https://shop.climair.de/abe


Und wo steht dort, dass die BE erlischt?
Ich finde es nirgends.



Dann helfe ich Dir.

Climair_BE.jpg


Viele Grüße
Onkelchen
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, die die Welt nie angeschaut haben.
(Alexander von Humboldt)

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landcruiser
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Re: Climair GRJ78

Beitrag von landcruiser »

Onkelchen hat geschrieben:
landcruiser hat geschrieben:
Mountaineer hat geschrieben:@landcruiser

https://shop.climair.de/abe


Und wo steht dort, dass die BE erlischt?
Ich finde es nirgends.



Dann helfe ich Dir.

Climair_BE.jpg


Viele Grüße
Onkelchen


Ja, Peter vielen Dank der Mühe. :rofl:

Hättest du dir schenken können, denn ich schrieb ja schon mit der Frage, dass es egal ist, weils sowieso Quatsch ist.

Ich weiß nicht wie of es hier schon beschrieben und erklärt wurde aber, das Ammenmärchen vom automatischen Erlöschen der BE ohne Beachtung der einschlägigen genannten Rechtsgrundlage ist unausrottbar in den Köpfen einiger Leute vorhanden und es wird immer wieder gern erzählt.

So wie ich meinen Enkelkindern auch das Märchen vom Tapferen Schneiderlein erzähle, das Opa mir vor ca. 60 Jahren erzählt hat.

Ich mache mir jetzt ein Musbrot ... :D

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Mountaineer
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Re: Climair GRJ78

Beitrag von Mountaineer »

@landcruiser

Ok, wenn du dich mit der Thematik gut auskennst und du Spezialwissen zum Thema Climair hast, dann sei doch so nett und erkläre es einfach.

Für mich erschließt es sich schon, dass von an den Fenstern angebauten Plastikwindabweisern Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer ausgehen können, wenn diese aufgrund der Materialbeschaffenheit bei Einwirkungen z.B. splittern. Noch dazu würde doch kein Hersteller eine ABE herausgeben, der ein Zulassungsverfahren mit entsprechenden Prüfungen und Gutachten zugrundliegt, wenn das nicht notwendig wäre. Das ist doch schon kostenmäßig viel rentabler darauf zu verzichten.

Dass es nicht jedes Anbauteil betrifft und man das nicht pauschal beurteilen kann, da geb ich dir recht. Aber zu sagen, das ist alles Quatsch, wenn sogar der Hersteller explizit darauf verweist, ist doch auch zu kurz gegriffen.

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GRJ78
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Re: Climair GRJ78

Beitrag von GRJ78 »

Das Herstellerblabla ist aus der Marketingabteilung.
Angst vor Versicherungsverlust zieht bei Deutschen stärker als der Sexualtrieb.

Die Dinger gibt es von Toyota als Originalzubehör. Auch ohne ABE.

Solche Diskussionen sind einfach nur ermüdend.

Wer GRJ fährt, bewegt sich sowieso in einer rechtlichen Grauzone, also genießt das Leben und lasst leben.

VG Flo
:bb: :bb: :bb: :bb:

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se7en6
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Re: Climair GRJ78

Beitrag von se7en6 »

Was für eine Diskussion … :roll: "Mögen hätt ich schon wollen, aber dürfen hab ich mich nicht getraut."

Dein GRJ ist eine Einzelabnahme. Wie wir alle wissen waren die Climair schon bei der Einzelabnahme drauf. Capiche?

Abgesehen davon haben die Steckteile namens Climair doch eine ABE, also warum das ganze Meta-Gelaber?

HZJ78 und GRJ78 unterscheiden sich übrigens hinsichtlich der Montage/Einsteckung eines Climair Windabweiser im Türrahmen: Garnicht. Identische Karosserie. Und das allerobernachweislichst, Herr Wachtmeister!

Im Übrigen kann Herr Schnittlauch dir nach eigenem Ermessen mit allerlei denkbaren Spinnereien einen Strick zu drehen versuchen. Spätestens nach deinem Einspruch gegen die OWi ist dann eh Schluss, nix mit Bußgeld.
In DE, wo einem grundsätzlich immer alles zum Schlimmsten ausgelegt wird muss man sowas schon mal aushalten können. Wer da nicht widersprechen kann ist beim GRJ sowieso am falschen Fahrzeug.

Hätte nie gedacht, dass ich die Windabweiser, die der GRJ schon beim Schlüpfen aus dem Ei drauf hatte, jemals genauer inspizieren würde zwecks dieser kleinen Einprägung.
LG Leon mit GRJ76L, 225/95R16, HA-SV+30, Werks-Steelies, Recaro Sitze
:bb: :bb:

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landcruiser
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Re: Climair GRJ78

Beitrag von landcruiser »

Mountaineer hat geschrieben:@landcruiser

Ok, wenn du dich mit der Thematik gut auskennst und du Spezialwissen zum Thema Climair hast, dann sei doch so nett und erkläre es einfach.


Wie die Kollegen schon sagten: Es wird ermüdend.

Daher nur kurz:

Wenn du lesen würdest, wüsstest du, dass ich geschrieben habe:

Mountaineer hat geschrieben:
Rechtlich gesehen erlischt ohne ABE oder Eintragung die Betriebserlaubnis.


Nein, tut sie nicht.

Rechtsgrundlage ist § 19 Absatz 2 StVZO und darunter fällt die Climair nicht.


Das ist alles, da gibt es nichts zu erklären.

Wärs nicht glaubt, lässt es bleiben.

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