§D: Grundsatzurteil zugunsten von Temposündern

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netzmeister
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§D: Grundsatzurteil zugunsten von Temposündern

Beitrag von netzmeister »

In der Welt von Land Cruiser, Hilux und Co. ist "rasen" allenfalls das grüne unter den Reifen, selten jedoch eine Fortbewegungsmentalität. Dennoch ist nachfolgendes Urteil recht interessant.

Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat mit dem Aktenzeichen 2Ss-OWi942/19 ein Grundsatzurteil gefällt, das die juristische Verfolgung von Schnellfahrern, die mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Radarkontrolle geraten sind, auf den Kopf stellen könnte. Danach sind nämlich Bußgeldbescheide ungültig, die aufgrund einer Tempomessung durch private Dienstleister ergangen sind. Ortspolizeibehörden dürfen die Verkehrsüberwachung nur durch eigene Bedienstete mit entsprechender Qualifikation vornehmen, urteilte jetzt das das Gericht. Eine im hoheitlichen Auftrag von einer Privatfirma vorgenommene Geschwindigkeitsmessung habe keine Rechtsgrundlage.

Da Stadtverwaltungen und Polizei sich immer öfter fremder Hilfe bedienen, können Millionen von Verkehrssündern möglicherweise um eine Strafe herumkommen. Wie der Nachrichtensender n-tv auf seiner Internetseite berichtete, hatte ein Autofahrer in Hessen einen Bußgeldbescheid erhalten, weil er die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten hatte. Festgestellt hatte das ein von der Gemeinde beauftragter Dienstleister. „Die Gemeinde hatte mit dieser GmbH einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zum Zweck der 'Unterstützung bei der Durchführung von Geschwindigkeitsprotokollen, allgemeine Datenverarbeitung und Erstellung von Messberichten' geschlossen", heißt es bei n-tv.

Gegen die Bußgeldentscheidung legte der Temposünder Einspruch ein und hatte Erfolg. Das Amtsgericht Gelnhausen sprach ihn frei, weil der Bürgermeister der Gemeinde Freigericht als Ortspolizeibehörde im Wege verbotener Arbeitnehmerüberlassung einen privaten Dienstleister mit der hoheitlichen Verkehrsüberwachung beauftragt und für die so ermittelten Verstöße Verwarn- und Bußgelder hat verhängen lassen (Urteil vom 29. 5. 2019 - 44 OWi – 2545 Js 3379/19). Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Hanau Rechtsbeschwerde ein.

Doch das Frankfurter Oberlandesgericht schloss sich der Meinung des Amtsgerichts an. Die im hoheitlichen Auftrag von einer privaten Person durchgeführte Geschwindigkeitsmessung habe keine Rechtsgrundlage. In der Folge hätte das Regierungspräsidium Kassel keinen Bußgeldbescheid erlassen dürfen. Die Ortspolizeibehörde dürfe die Verkehrsüberwachung nur durch eigene Bedienstete mit entsprechender Qualifikation vornehmen. Der Zeuge (also die beauftragte GmbH) sei unstrittig kein Bediensteter der Gemeinde. Seine Überlassung im Wege der Arbeitnehmerüberlassung sei rechtswidrig. Das Verfahren könne damit nicht als Grundlage für den Erlass eines Bußgeldbescheides dienen.

Das Urteil dürfte für viele Autofahrer, die in eine Radarfalle geraten sind, interessant sein, da zu vermuten ist, dass die im Einzelfall ausgeführte Begründung bundesweit gültig ist. Unter anderem werden in Bayern, Hessen, Brandenburg, Sachsen, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen Geschwindigkeitskontrollen durch private Dienstleister durchgeführt oder unterstützt. Allerdings sind staatliche von privaten Blitzanlagen für den Laien äußerlich nicht zu unterscheiden. Die Feststellung, auf wen die Anzeige zurückzuführen ist, geht nur mit Hilfe einer Akteneinsicht bei Gericht, die meist einem Anwalt gewährt wird, was ins Geld gehen kann – es sei denn, die oder der Betroffene verfügt über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. (ampnet/hrr)
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Peter_G
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Re: §D: Grundsatzurteil zugunsten von Temposündern

Beitrag von Peter_G »

Wie das so ist, ich hätte mir da eher ein Urteil gewünscht was festlegt, dass solche Kontrollen an Gefahrenpunkten aufzustellen sind. Ob der Aufbau korrekt ist habe ich eh immer vom Anwalt klären lassen und oft genug wurde das Verfahren aus dem Grund eingestellt.
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Ernst1101
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Re: §D: Grundsatzurteil zugunsten von Temposündern

Beitrag von Ernst1101 »

Peter_G hat geschrieben:Wie das so ist, ich hätte mir da eher ein Urteil gewünscht was festlegt, dass solche Kontrollen an Gefahrenpunkten aufzustellen sind.


Ja gut, kommt drauf an, wie schnell jemand unterwegs ist. Die Geschwindigkeit selbst schafft ja oft den Gefahrenpunkt.
In der Schweiz haben wir ziemlich strikte Gesetze diesbezüglich, die ich befürworte. Wer mit doppelter Geschwindigkeit unterwegs ist, riskiert Knast. Das Fahrzeug wird eingezogen und versteigert. Punkt Schluss. Wer dann noch einmal in seinem Leben Auto fahren will, muss zuerst zum Psychologen.

Und in der Tat: "Rasen" gehört unter die Räder. Alles andere ist Hirnrissig!
Liebe Grüsse, Ernst & Jiew

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Peter_G
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Re: §D: Grundsatzurteil zugunsten von Temposündern

Beitrag von Peter_G »

Ja, da kann man sich dann auch leicht dran halten.
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landcruiser
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Re: §D: Grundsatzurteil zugunsten von Temposündern

Beitrag von landcruiser »

Ernst1101 hat geschrieben:Die Geschwindigkeit selbst schafft ja oft den Gefahrenpunkt.


Wenn wir über Raser sprechen würden, die an Gefahrpunkten zu schnell fahren, würde ich dir zustimmen.

Gilt auch für die Idioten, die an Schulen und Kindergärten vorbei rasen.

Nur ist das Problem bei uns inzwischen, dass der Staat und die Kommunen die Straßen über Jahre verkommen lassen und dann Tempolimits verhängen weil sie Angst vor Regreßansprüchen haben.

Erst 70 dann 50 dann 30 km/h.

Und dann stellen diejenigen, die die Straßen vorsätzlich haben verkommen lassen dort auch noch ihre Blitzer auf und kassieren.

Oder bei BAB-Umleitungen wg. dauernder Straus wird auf den Umleitungen in den Orten nachts Tempo 30 angeordnet und geblitzt.

Und weiter erzählen sie das Märchen von den Gefahrenpunkten an denen die Blitzer ausschließlich stehen.

Wers glaubt wird mehlig ... :rofl:

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Hilux2007
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Re: §D: Grundsatzurteil zugunsten von Temposündern

Beitrag von Hilux2007 »

Hallo,

wie ist es dann mit den stationären Blitzanlagen. Die werden ausschließlich von Privatfirmen betrieben bzw. betreut und erst die Speicherkarten gehen an die Behörde.
Hilux Doka 3.0 SOL 07, 31x10,5R15, BFG Ko2, Bravo Snorkel, African Outback Hardtop, Gobi-X-Rockslider, Lightbar, Unterfahrschutz, Dachkonsole, Frontrunner Slimline, Fischer Stahlflex, Ladeflächen Auszug, Winch, EFS-Federn, OSRAM-LED,

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landcruiser
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Re: §D: Grundsatzurteil zugunsten von Temposündern

Beitrag von landcruiser »

Hilux2007 hat geschrieben:Hallo,

wie ist es dann mit den stationären Blitzanlagen. Die werden ausschließlich von Privatfirmen betrieben bzw. betreut und erst die Speicherkarten gehen an die Behörde.


Nein, das ist hier nicht so.

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toyotamartin
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Re: §D: Grundsatzurteil zugunsten von Temposündern

Beitrag von toyotamartin »

Sehr gut!! Mir gehen diese privaten Abzocker die immer nur auf völlig harmlosen Strecken stehen,also wo noch nie ein Unfall geschehen ist, usw,schwer auf die Socken.
Hoffentlich kommt das auch in Ö.

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Ernst1101
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Re: §D: Grundsatzurteil zugunsten von Temposündern

Beitrag von Ernst1101 »

landcruiser hat geschrieben:
Ernst1101 hat geschrieben:Die Geschwindigkeit selbst schafft ja oft den Gefahrenpunkt.


Wenn wir über Raser sprechen würden, die an Gefahrpunkten zu schnell fahren, würde ich dir zustimmen.


Gut, ich spreche natürlich von jemandem, der mit 180km/h über eine Hauptstrasse donnert, wo Leute noch mit Velos unterwegs sind oder Trecker aus einem Feld fahren könnten. Da ist nix anderes als die Geschwindigkeit selbst der Gefahrenpunkt. So jemand gehört ganz hart angefasst, der ist eine Gefahr für die Allgemeinheit und sich selbst.

Andererseits mit 30km/h auf ner Hauptstrasse durch eine Ortschaft tuckern ist auch etwas befremdlich. Ja, gibt's viel in Deutschland, haste Recht. Kennt man hier in CH nur in Quartierstrassen, wo's wiederum Sinn macht.
Liebe Grüsse, Ernst & Jiew

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HJ61-Freak
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Re: §D: Grundsatzurteil zugunsten von Temposündern

Beitrag von HJ61-Freak »

Das Urteil ist i.O. und lässt fragwürdigste Entscheidungen der Vergangenheit genau dieses OLG in anderen teilen des Rechtssystems ein wenig milder sehen. Der Privatisierung hoheitlicher Befugnisse muss Einhalt geboten werden.

Natürlich zocken Gemeinden ab. Andererseits: Man kann in diesem Land, jedenfalls mit Verstand, halbwegs unbehelligt sein persönliches Tempo wählen, auch wenn andere Teilnehmer einem diese Freiheit zunehmend durch konstantes Linksfahren und/oder vorsätzliches Hindernisbereiten durch massives Unterschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verwehren.

Von daher: Passt schon! Und woanders ist es noch schlimmer...

Gruß

Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe

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