Babashanti hat geschrieben:Hi Micha,
das wird so nicht funtionieren, das Carnet de Passages ist ein Zolldokument das dir erlaubt das Fahrzeug vorübergehend und vor allem Zollfrei in ein Land einzuführen.
Ob nun die Fahrzeugdaten wie in Mauretanien in den Pass eingestempelt werden weiß ich nicht aber ohne Fahrzeug wirst du das Land wohl nicht wieder verlassen können.
Das Carnet ist 12 Monate gültig, man kann das Carnet zwar verlängern, die ausländische Zollbehörde muss jedoch ihr Einverständnis dazu geben. Laut ADAC ist ein verlängertes Carnet de Passages nur in dem Land gültig, in dem es verlängert wurde. Es kann nur zur Ausreise und nicht zur Weiterreise verwendet werden.
Ich bin da sicher kein Experte was das angeht, da solltest du besser mit dem ADAC reden, aber der Sinn von diesem ganzen Prozedere mit der Zollbürgschaft ist das du das Fahrzeug unter gar keinen Umständen vor Ort lassen sollst.
Also wenn du nicht vorhast deinen 80er nach deiner Reise wieder zurück nach Deutschland zu verschiffen wird das ganze mit einem Carnet so nicht funktionieren. Das du deiner Einzahlung von wahrscheinlich €5000.- die du hinterlegen musst winkewinke sagen kannst wird dann wohl dein geringstes Problem sein, wenn Zoll- und Strafbehörden dir ans Leder wollen...
-temporäre einfuhr mauretanien ist nicht per carnet.
-das carnet gilt nicht in allen ländern
-wenn man in in land per carnet einreist, kann man natürlich ohne das fahrzeug ausreisen. das fahrzeug wird NICHT im pass eingetragen. das ist im übrigen ja auch der sinn des carnets
-die vom TE geplante rückreise nach d über die westküste geht nur mit carnet. auch für ein in afrika angemeldetes fahrzeug braucht man in anderen afrikanischen ländern wiederum ein carnet.
-einreise per carnet ist meiner erfahrung einfach. die zöllner haben ein dokument und sie können einen abschnitt behalten. da stehen die drauf